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Tauglichkeitsuntersuchung für Wehrübung/ Reservedienstleistung

Begonnen von Interesse 1977, 11. November 2015, 10:05:11

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Interesse 1977

Moin!
Ich werde am 4.1.2016 eine Wehrübung/ Reservedienstleistung ableisten.
Die geplante Dauer ist 11 Wochen.
Nun habe ich dazu widersprüchliche Informationen zum Ablauf der Tauglichkeitsuntersuchung.
Der zuständige Feldwebel meinte, dass ab 4 Wochen Dauer grundsätzlich eine Untersuchung durchgeführt wird.
Diese soll wohl in der ersten Woche erfolgen.
Er meinte aber auch, dass es sein kann, dass man vor Beginn ins KC eingeladen werden kann, wenn, so wie in meinem Fall, die letzte Untersuchung 15 Jahre zurück liegt.
Wie ist die übliche Vorgehensweise?
Wie sind eure Erfahrungen bzw. wie ist die Vorschriftenlage??
MkG
FW d.R.

Tommie

Quelle: ZDv 46/1, Ziffer 147:

Zitat"Bei einer Dienstleistung bis zu 14 Tagen Dauer, bei der den Soldatinnen und Soldaten keine körperlichen Belastungen abverlangt werden (z. B. Lehrveranstaltung mit vornehmlichem Vortragscharakter), wird keine Einstellungsuntersuchung durchgeführt, wenn die Soldatin bzw. er Soldat auf Befragen erklärt, dass sie bzw. er seit der letzten Untersuchung weder eine Krankheit noch einen Unfall erlitten hat und in keiner ärztlichen/zahnärztlichen Behandlung gewesen ist. Die Erklärung ist auf dem Vordruck San/Bw/0121, Teil A, abzugeben und von der Soldatin bzw. dem Soldaten zu unterschreiben. Anschließend ist diese zu den G-Unterlagen zu nehmen."

Somit sind die erwähnten vier Wochen nur ein Ausdruck der Ahnungslosigkeit des "zuständigen Feldwebels"!

Tommie

Zitat von: Interesse 1977 am 11. November 2015, 10:05:11Er meinte aber auch, dass es sein kann, dass man vor Beginn ins KC eingeladen werden kann, wenn, so wie in meinem Fall, die letzte Untersuchung 15 Jahre zurück liegt.
Wie ist die übliche Vorgehensweise?
Wie sind eure Erfahrungen bzw. wie ist die Vorschriftenlage??

Die Vorschriftenlage gibt sowohl eine Untersuchung in der Truppe, als auf eine "erneute Musterung" im KarrCBw her! Speziell bei RDL, die schon lange nicht mehr untersucht wurden, wird in der Praxis oft die Untersuchung durch das KarrCBw bevorzugt!

Interesse 1977

OK!
Danke erstmal dafür, Tommie!

Zitat von: Tommie am 11. November 2015, 10:46:08
Die Vorschriftenlage gibt sowohl eine Untersuchung in der Truppe, als auf eine "erneute Musterung" im KarrCBw her! Speziell bei RDL, die schon lange nicht mehr untersucht wurden, wird in der Praxis oft die Untersuchung durch das KarrCBw bevorzugt!

Wie lange wäre dann eine solche Untersuchung gültig?
FW d.R.

Interesse 1977

Und noch eine Frage:

Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung in diesem Zeitraum?
Ich bin im Moment ALG I - Empfänger und in der GKV versichert.
FW d.R.

Tommie

Eine solche Untersuchung gilt zunächst einmal für die geplante RDL, ist jedoch eine Art "aktueller Bestandsaufnahme", so dass bei weiteren RDL darauf aufgebaut werden kann! Wenn die letzte Grunduntersuchung dann weniger als 12 Monate zurück liegt und sich keine wesentlichen Änderungen des Gesundheitszustandes ergeben haben, wird sehr oft nur eine verkürzte Untersuchung bei erneuten RDL erforderlich sein!

Jo, die RDL ist der Arbeitsagentur mitzuteilen und während dieser Zeit erfolgt kein Bezug von Leistungen, daher wird die GKV in dieser Zeit abgemeldet von der Arbeitsagentur! Mit versicherte Familienangehörige sind jedoch in der Zeit der RDL weiterhin beitragsfrei weiter  versichert. Achtung: Bei Wehrübungsdauer von mehr als sechs Wochen ist danach wieder ein komplett neuer Antrag auf Leistungen nach dem ALG-I zu stellen. Dem entsprechend werden während der RDL auch keine Tage vom Anspruchskonto des Arbeitslosen (in der Regel bis zu 360 Tage!) "abgebucht"! Und nachdem während einer RDL die Arbeitslosenversicherung durch die Bundeswehr getragen wird, erwirbt man nach der RDL ggf. einen neuen oder längeren Anspruch auf ALG-I.


Interesse 1977

Zitat von: Tommie am 11. November 2015, 11:17:40
... daher wird die GKV in dieser Zeit abgemeldet von der Arbeitsagentur!

Bedeutet das für mich, dass ich mich selber versichern muss?
Oder genieße ich die Vorzüge der UTV?
FW d.R.

MiraC


Tommie

So isses ;) ! Ach ja, eine Einstellungsuntersuchung in der Truppe muss innerhalb der ersten vier Tage, spätestens jedoch nach sieben Arbeitstagen abgeschlossen zu sein, weil man so lange "nicht richtig" eingestellt ist! Man kann, wenn die Diagnose eine Gradation V oder VI beinhaltet, auch jederzeit wieder "kurz und schmerzlos" entlassen werden. Weiterhin hat man bis zum Abschluss der Einstellungsuntersuchung auch keinen vollen Anspruch auf Leistungen der UTV, sondern nur auf Notfallbehandlung und sonstige "Kleinigkeiten", wie  z. B. "Husten, Schnupfen, Heiterkeit" ;) !

Interesse 1977

Zitat von: Tommie am 11. November 2015, 11:50:32
... Weiterhin hat man bis zum Abschluss der Einstellungsuntersuchung auch keinen vollen Anspruch auf Leistungen der UTV, sondern nur auf Notfallbehandlung und sonstige "Kleinigkeiten", wie  z. B. "Husten, Schnupfen, Heiterkeit" ;) !

Gesetz dem Fall, dass dieses Szenario eintritt, wie erfolgt dann die Besoldung/ Bezahlung?
Wird dann einfach "taggenau" abgerechnet und auch versichert??
FW d.R.

Tommie

Der Reservist wird ganz normal einberufen und seine Krankenversicherung wird in Ihrem Falle durch die Arbeitsagentur abgemeldet. Natürlich zunächst mit den Daten, die auf dem Heranziehungsbescheid stehen! Sollten sich aufgrund nicht vorhandener Tauglichkeit Änderungen ergeben, meldet man sich mit dem geänderten Heranziehungsbescheid wieder beim Arbeitsamt an, muss natürlich keinen erneuten Antrag stellen, wenn die RDL vor Ablauf von sechs Wochen geendet hat, und die Arbeitsagentur meldet einen wieder bei der GKV an.

Alle Leistungen der Bundeswehr, wie z. B. Wehrsold, RDL-Prämie, etc. werden tagesgenau abgerechnet und vom Einstellungs- bis zum Entlassungstag gezahlt! Für die Zeit hat man UTV, natürlich bis zum erfolgreich absolvierten "90/5-er" nur in der eingeschränkten Version!

Interesse 1977

Zitat von: Tommie am 11. November 2015, 13:14:06
Der Reservist wird ganz normal einberufen und seine Krankenversicherung wird in Ihrem Falle durch die Arbeitsagentur abgemeldet. Natürlich zunächst mit den Daten, die auf dem Heranziehungsbescheid stehen! Sollten sich aufgrund nicht vorhandener Tauglichkeit Änderungen ergeben, meldet man sich mit dem geänderten Heranziehungsbescheid wieder beim Arbeitsamt an, muss natürlich keinen erneuten Antrag stellen, wenn die RDL vor Ablauf von sechs Wochen geendet hat, und die Arbeitsagentur meldet einen wieder bei der GKV an.

Alle Leistungen der Bundeswehr, wie z. B. Wehrsold, RDL-Prämie, etc. werden tagesgenau abgerechnet und vom Einstellungs- bis zum Entlassungstag gezahlt! Für die Zeit hat man UTV, natürlich bis zum erfolgreich absolvierten "90/5-er" nur in der eingeschränkten Version!

Super!
Danke Tommie!

Fragen sind erstmal beantwortet...  8)
FW d.R.

F_K

.. um nach so langer "Abstinenz" die Problematik einzugrenzen, sollte entweder beim KC vorab oder über eine DVag vorab nach Absprache ÜbTrT / SanBereich eine Tauglichkeitsuntersuchung erfolgen.

Es ist nämlich für alle Beteiligten suboptimal, wenn sich die Planungen wegen Untauglichkeit zerschlagen.

(Liegt die G Akte vor? Wenn ja, wo?)

Tommie

Deswegen auch diese Anmerkung von mir ;) :

Zitat von: Tommie am 11. November 2015, 10:46:08Speziell bei RDL, die schon lange nicht mehr untersucht wurden, wird in der Praxis oft die Untersuchung durch das KarrCBw bevorzugt!

Und wenn dort auf vorübergehend oder gar auf dauerhaft nicht wehrdienstfähig entschieden werden muss, spart man sich einiges an Ärger, Papierkram, Nerven, etc. ...

Interesse 1977


Zitat von: F_K am 11. November 2015, 14:36:18
.. um nach so langer "Abstinenz" die Problematik einzugrenzen, sollte entweder beim KC vorab oder über eine DVag vorab nach Absprache ÜbTrT / SanBereich eine Tauglichkeitsuntersuchung erfolgen.

Es ist nämlich für alle Beteiligten suboptimal, wenn sich die Planungen wegen Untauglichkeit zerschlagen.

(Liegt die G Akte vor? Wenn ja, wo?)

Das "Suboptimale" waren auch meine Bedenken. Daher ja auch die ganzen Fragen..

Wo die G-Akte liegt..?? Keine Ahnung!

Ich habe aber vorhin einen Anruf vom zuständigen KC gehabt. Dort hatte eine Sachbearbeiterin ein paar Fragen. Mein Bearbeiter hier am Standort meinte daraufhin, dass es wohl auf eine Untersuchung im KC hindeutet, weil die Akte schon so zeitnah bearbeitet wird...

(Interessant bei diesem Gespräch war, dass die Dame wohl von meiner Bewerbung von vor knapp zwei Jahren wusste, aber nicht wusste, was daraus geworden ist...)




Gesendet von meinem C 64
FW d.R.

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