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ZitatBei der Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit werden Wochen in denen ein Soldat EU, KZH oder DA Abbau (Altlasten) hat nicht in die Berechnung mit einbezogen werden. Das heißt das die Soldaten, welche noch massiv "Altlasten" aus 2015 mitbringen und diese 2016 abbauen müssen (Jahresfrist) Probleme entstehen.
Zitatdie Aufgabenerfüllung der Dienststelle erheblich beeinträchtigenHier bin ich mal sehr gespannt, wie ein eine erheblich Beeinträchtigung ausgelegt wird.
ZitatEs gibt Hürden...die aber in der Realität m.E. auch schnell übersprungen werden...
Denn wenn kein Ausgleich in Freizeit erfolgen kann...weil es der Dienstbetrieb einfach nicht erlaubt...
Bleibt nur der finanzielle Ausgleich...
Zitat von: Andi am 07. Dezember 2015, 16:11:03
Also die Beiträge sind (bis zur nächsten Änderung) fix. Die entsprechende Verordnung war schon lange vor der SAZV in Kraft gesetzt.
Wenn ich den Wortlaut dieser Verordnung aber richtig im Kopf habe, hat eine Auszahlung/bzw. die Anordnung von Mehrdienst hohe Hürden und vor allem wird quasi vorgegeben, dass eine Auszahlung nur während einer dreijährigen Übergangsphase angedacht ist.
Und da stoßen wir dann ganz schnell an die Grenzen der Realität.
Gruß Andi
Zitat von: LwPersFw am 07. Dezember 2015, 15:28:46
Wie hoch ist der finanzielle Ausgleich für Mehrarbeit?
Für Mehrarbeit im Grundbetrieb wird es die Vergütung wie für Bundesbeamte geben.
Sie reicht von 11,73 € in der Besoldungsgruppe A 3 bis 26,19 € in A 16 pro Stunde.
Und zwar:
11,73 € von A 2 bis A 4
13,86 € von A 5 bis A 8
19,02 € von A 9 bis A 12
26,19 € von A 13 bis A 16.
Beträge ohne Gewähr !!! Können sich noch ändern !!!
Zitat
Also eine echt Super Verbesserung. Mehr Zeit und weniger Geld, tolle Kombination wenn man Wilhelmshaven kennt.