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Zitat von: Magor am 09. Januar 2016, 19:01:55
Also zivil bin ich auch gespannt was da noch passiert. Mir haben sie erstmal den Führerschein wieder gegen weil keine ausreichende Gründe haben laut denen.
Ja Jens79. Nach der Antwort von ulli76 war ich erstmal enpannt.
Also von der Polizei weiß ich das ich nur den sogenannten "Idiotentest" machen muss, wenn der Staatsanwalt das entscheided.
Aber erstmal will ich gucken wie hoch mein Promille wert genau war. Kann ja sein das das gerät ein zu hohen wert angezeigt hat.
Zitat von: Magor am 09. Januar 2016, 19:01:55
Also von der Polizei weiß ich das ich nur den sogenannten "Idiotentest" machen muss, wenn der Staatsanwalt das entscheided.
Zitat von: F_K am 06. Januar 2016, 08:25:03
@ Getulio:
Für die Polizei (den Polizisten vor Ort) mag es dann offensichtlich sein ...
Der Staatsanwalt ist aber sehr selten vor Ort - und was dann in der Anzeige steht, ist wieder ein anderes Thema ...
Zitat von: F_K am 05. Januar 2016, 21:21:07
Nochmal: Die Angaben des Beschuldigten bezüglich Beruf werden nicht gegen geprüft - die Falsch Angabe ist wohl nur eine OWi.