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Alkohol am Steuer

Begonnen von Magor, 02. Januar 2016, 15:30:22

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Magor

Hallo
Mir ist ein unfall passiert wobei nur ich in den graben gerutscht bin sonst niemand verletzt wurde. Habe die Polizei informiert und die haben einen alkohol wert von 1,0 festgestellt.
Meine Frage ist nun was innerhalb der Bundeswehr nur mit mir passieren kann oder passieren wird.


ulli76

Bist du schon Soldat und hast du eine Verwendung als Kraftfahrer?
Ich nehm mal an, dass das nicht in Uniform und nicht mit einem Dienst-KfZ passiert ist?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Magor

Ich bin momentan seit über 4 jahren bei der Bundeswehr aber kein Kraftfahrer

Magor


ulli76

Dann erstmal abwarten, was bei raus kommt.
Wahrscheinlich passiert dir gar nichts.

Das Ganze war nicht gerade eine Glanzleistung, aber hat rein gar nichts mit der Bundeswehr zu tun.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Magor

okay dann warte ich mal ab.
danke für die schnelle antwort

F_K

Keine "Glanzleistung" ist eine nette Beschreibung.

Es handelte sich um eine Straftat, gibt 7 Punkte, vermutlich eine Geldstrafe und Führerscheinentzug. (Insoweit passiert da schon was ... ).

Da kein mil. Kraftfahrer, bleibt es aber rein Zivil, hat also keine Auswirkung auf den Dienst.

Jens79

 

F_K

Korrektur: Nach dem neuen System sind es 3 Punkte.

(Der erste Link bei google war bezüglich der Punkte noch veraltet - und die Punkte sind das kleinste Problem des TE - vermutlich gibt es nämlich noch einen "Idiotentest" - viel Erfolg.)

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Auch wenn es Magor wohl nicht mehr interessiert:

Ein übliches Strafmaß an einer grossen StA für Erst Täter:

- 50 Tagessätze Geldstrafe
- Führerscheinentzug
- 10 Monate Sperre für die Wiedererteilung
- die 3 Punkte in Flensburg als Nebenfolge

(Ja  Urteile sind individuell, aber hier ist es ein einfach gelagertes "Massendelikt" - bei klarem Sachverhalt).

Getulio

Zitat von: F_K am 02. Januar 2016, 20:35:28
und die Punkte sind das kleinste Problem des TE - vermutlich gibt es nämlich noch einen "Idiotentest" - viel Erfolg.)

MPU, vulgo "Idiotentest", gibt es ab 1,6 Promille oder für Wiederholungstäter.

Das hier wäre ohne den Abflug in den Graben wohl noch im Bereich einer OWi.

F_K

@ Getulio:

Neue Rechtsprechung beachten: in mindestens zwei Bundesländern haben die obersten Verwaltungsgerichte die Praxis, ab 1,1 Promille bei Erst Tätern eine MPU anzuordnen, für richtig befunden. Viele Behörden handeln nun entsprechend.

1 Promille mit Unfall entspricht rechtlich der oben genannten Situation.

Schauen wir, was die Behörde daraus macht ....

" Was wäre wenn nicht passiert" ist hier nicht hilfreich.

Getulio

Warten wir es ab. Ich fürchte, in diesem konkreten Fall hier werden wir das Ergebnis nie erfahren.  ;)

Jens79

Ja vermutlich. Die Antwort 4 hat ihm voll und ganz gereicht.  ;D
 

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