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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 16. Februar 2017, 22:52:37
Zitat von: benba am 16. Februar 2017, 20:37:38
Warum ist die GAIP für Offiziere eigentlich nicht online zugänglich?

Um Ralf zu ergänzen.

Das "Handbuch Personalbearbeitung (mil)" (alt: GAIP) ist für jeden aktiven Soldaten auf der Homepage des BAPersBw verfügbar.

Nicht nur als Arbeitshilfe für die Perser, sondern ausdrücklich auch als Informationsquelle für alle Soldaten (Offz/Uffz/Mann).

In den einzelnen Kapiteln sind oben Vermerke zu finden, ob das jeweilige Kapitel bereits mit der Abt III (Offz) harmonisiert wurde.

Nur einige Themengebiete die im Handbuch geregelt , erläutert sind:

+ Einstellung
+ Weiterverpflichtung
+ Laufbahnwechsel
+ Übernahme BS
+ Übernahme OffzMilFD
+ Versetzung
+ Bewerbung für spezielle Verwendungen
+ Bewerbung für integrierte Verwendungen
+ Elternzeit
+ Telearbeit
+ Teilzeit
+ Betreuungsurlaub
+ BfD

etc...etc...
Autor Ralf
 - 16. Februar 2017, 21:00:34
Um deine Fragen zu beantworten könnte ich zig Seiten schreiben, zum MPP, Personalboard, Personalbindungmaßnahmen, Mission 170.000+, VAS, PSPm usw. Man möge mir verzeihen, dass ich -wenn ich mich den ganzen Tag damit beschäftige- das nicht mache. Man findet einiges im Internet und noch mehr im IntranetBw. Das sollte eigentlich reiche, um einen groben Überblick zu bekommen. Alles andere ist recht komplex, langwierig zu beschreiben und für jemanden, der von PersStruk und PersPlan keine bis wenig Ahnung hat schwere Kost. Erst recht für den, der es erklären soll. So in etwa, als wenn jemand keine Grundrechenarten kann, aber Stochastik erklärt bekommen soll. Es gibt wohl nicht allzu viele, die sich mit PersStruk und PersPlan auskennen. Ist in der Regel auch nicht sexy.
Zitatdie Auffüllungsquote der Geburtsjahrgänge
<- da hast du aber das eine oder andere Gerichtsurteil wohl nicht mitbekommen  ;)
Autor Tasty
 - 16. Februar 2017, 20:49:05
Zitat von: Ralf am 16. Februar 2017, 20:44:53
Kann ich durchaus verstehen, da es aufgrund der Trendwende Personal ein paar andere Schwerpunkte gibt.

Was heisst denn "Trendwende Personal", welche Entscheidungen sind denn damit verbunden und wie will man den angestrebten Aufwuchs überhaupt umsetzen, und in welchem Zeitraum?
Gibt es schon ein neues Personalstrukturmodell, und wenn ja wie ist gemessen an diesem PSM die Auffüllungsquote der Geburtsjahrgänge im Hinblick auf SaZ/BS?
Autor Ralf
 - 16. Februar 2017, 20:44:53
Weils die GAIP eigentlich nicht mehr gibt, es nennt sich nun "Handbuch Personalbearbeitung (mil)" und erst damit auch die Offiziere einbezogen werden sollen. Das ist ja erst vor kurzem so entschieden worden. Da wird wohl deswegen noch nicht viel passiert sein. Kann ich durchaus verstehen, da es aufgrund der Trendwende Personal ein paar andere Schwerpunkte gibt. Aber auch da, einfach mal dort nachfragen, wenns interessiert.
Autor benba
 - 16. Februar 2017, 20:37:38
Warum ist die GAIP für Offiziere eigentlich nicht online zugänglich?
Autor Ralf
 - 16. Februar 2017, 19:28:24
Natürlich liegt die für 2017 schon vor und das seit Okt 2016. Findet sich in der GAIP.
Autor Tasty
 - 16. Februar 2017, 13:16:47
Zitat von: holla_die_waldfee am 11. März 2016, 18:21:38
So, anbei die Ausschreibung von 2014.
Für die 2015 war die, glaube ich, fast unverändert.

Sah die Ausschreibung für 2016 denn wiederum vergleichbar aus, oder hatte sich da was verändert?  Hat die jemand zur Hand?

Die Ausschreibung für 2017 wird ja wahrscheinlich noch nicht vorliegen ...
Autor LwPersFw
 - 14. März 2016, 08:17:51
Zitat von: benba am 13. März 2016, 22:39:13
@holla_die_waldfee: Vielen Dank für dieses Schreiben, bisher hatte ich nur die Aussage (Anfang 2015) meines ehm. Chefs.

Das Problem ist immer wieder ... Sachverhalte werden diskutiert und bewertet...als wenn dies nicht geregelt wäre...

Dabei steht es in den entsprechenden Vorschriften... in diesem Fall seit Mai 2014...

"SaZ können einen Antrag auf Umwandlung des Dienstverhältnisses stellen oder von ihren
beurteilenden oder Stellung nehmenden Vorgesetzten vorgeschlagen werden. Teilnahmeberechtigt
sind alle SaZ bei Vorliegen von zwei planmäßigen Beurteilungen als Offizier bzw. als Feldwebel 5,6,7"



und Fußnote 5 führt dann aus:


"Zur Sicherstellung der Bedarfsdeckung können durch BMVg P II 1 abweichende Vorgehensweisen im
Vorfeld des jeweiligen Auswahlverfahrens festgelegt werden. Diese Abweichungen werden durch das
BAPersBw im Rahmen der Bekanntmachung zur jeweiligen Auswahlkonferenz veröffentlicht."



Ergo... wenn z.B. das BMVg, für bestimmte Verwendungen - wie Ralf bereits ausführte - eine frühzeitige
Bindung an die Bw sicherstellen möchte... dann ist dies möglich ... und in der Konkurrenz zum zivilen
Arbeitsmarkt auch sinnvoll.
Autor benba
 - 13. März 2016, 22:39:13
@holla_die_waldfee: Vielen Dank für dieses Schreiben, bisher hatte ich nur die Aussage (Anfang 2015) meines ehm. Chefs.


Autor IdZ
 - 12. März 2016, 17:11:17
Verstehe...aber ob das so sinnvoll ist. Denn dort wird die erste Beurteilung in der Regel schlechter ausfallen, als in der Truppe  :D
Autor Ralf
 - 11. März 2016, 19:56:26
Für die 2. BU gibts ja mittlerweile einen eigenen Zentralerlass.

@holla_die_waldfee: Danke. Ich bleibe dabei, dass ich meine Zweifel habe, ob das so haltbar ist. Gerade vor dem Hintergrund der Begründung, warum man eine 2. BU als Voraussetzung festgelegt hat. Aber wenn das auch 2015 so war, wird das ja zumindest keine Affekthandlung gewesen sein. Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt das zumindest nicht, weil es ja innerhalb einer abgeschlossenen Gruppe gleiche Richtlinien anlegt.

@IdZ: Bestimmt vor dem selben Hintergrund wie bei den FüUstgOffz: als Attraktivitätsanreiz -> frühzeitige Bindung.
Autor IdZ
 - 11. März 2016, 19:36:58
Zitat von: F_K am 11. März 2016, 18:39:15
Planmäßig bedeutet ausgebildet auf Dienstposten.

Das erklärt einiges  ;D
Autor F_K
 - 11. März 2016, 18:39:15
Planmäßig bedeutet ausgebildet auf Dienstposten.
Autor IdZ
 - 11. März 2016, 18:31:51
1) Ist dann nicht die erste planmäßige Beurteilung die vom OL1?

2) Nur aus Interesse: Warum gilt diese Ausnahme unter 2.2 für Kdo Offze? Weiß das jemand?
Autor holla_die_waldfee
 - 11. März 2016, 18:21:38
So, anbei die Ausschreibung von 2014.
Für die 2015 war die, glaube ich, fast unverändert.

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