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Autor bayern bazi
 - 23. Januar 2016, 08:07:28
Zitat von: Schnolle am 22. Januar 2016, 19:28:46
im grünen Bereich.

war des ned da Weißbereich ?? :D
Autor Schnolle
 - 22. Januar 2016, 19:28:46
@Opa
Ja hat der Chef so gemacht. Der ist OFA und ich Physioherapeut. Damit ich entsprechend meiner Qulifikation als PT auch bezahlt werde, muss ich im SAP auch als HF erkennbar sein. Dazu muss ich auch ernannt werden und das am ersten Tag der Beorderungsverwendung. Sonst fehlt eben halt das Geld. Im Übrigen war ja auch die halbe Einheit Anwesend. Und er hat sehr würdig die Urkunde vorgelesen. Da gibt's eben nur (ichglaub)5Fw einen Mannschafter und ich glaub noch einen Uffz.  Der Rest sind Zivilisten. Auch meine Kollegen in der PhysMed. Ich weiß, dass diese neuen Regelungen mit Seiteneinsteigern in höheren DG ungewohnt ist. Aber das wird in Zukunft mehr werden. Und ich muss ja jetzt auch keine Gruppe im Gefecht führen sondern Soldaten behandeln und das kann ich ziemlich gut. Von dem her alles im grünen Bereich.
Autor Getulio
 - 22. Januar 2016, 16:06:58
Zitat von: Schnolle am 22. Januar 2016, 08:20:17
Also hab jetzt mal den Spieß angehauen...läuft.
Muss ma halt auch mit den richtigen Leuten reden.

Aber Hauptsache erstmal schön einen rausgehauen mir gegenüber. Top!  8)
Autor miguhamburg1
 - 22. Januar 2016, 14:48:38
Lieber Opa,

rein formal ist für Beförderungen der nächste Disziplinarvorgesetzte zuständig, und Beförderungen sollen in einem würdigen Rahmen erfolgen. So besagen es die relevanten Vorschriften. Weiterhin ist darauf zu achten, dass Personalangelegenheiten mit Vorragng, also ohne schuldhaften zeitlichen Verzug durchzuführen sind.

Wie dieser "würdige Rahmen" ohne zeitlichen Verzug hergestellt wird, hängt von der Würdigung der tatsächlichen Umstände ab. Es iderst schon richtig, dass sich Kommandeure - in Absprache mit den jeweils zuständigen Einheitsführern - selbst vorbehalten, höhere Feldwebeldienstgrade und Offiziere selbst zu befördern. Das ist geübte Praxis, da liegen Sie richtig.

Aber es gibt eben auch Fälle, in denen sich der gewohnte würdige Rahmen, etwa beim Appell einer Einheit oder eines Verbandes nicht rechtzeit das Team Hig herstellen lässt. Etwa, weil der Verband im Einsatz ist und das "Team H" derzeit bein den helfenden Händen eingesetzt ist. Oder ein Verband auf mehrere Standorte disloziert ist, die auch nicht mal eben um die Ecke liegen. Oder weil der zuständige Kommandeur selbst auf Dienstreise/Lehrgang oder sonstwie abwesend ist ....

Insofern spricht in derartigen Fällen nichts gegen eine Beförderung im Dienstzimmer eines Einheitsführers.

Autor Terek
 - 22. Januar 2016, 14:05:06
Also ein Antreten hätte schon drin sein können, oder wird das bei vorläufigen Dienstgraden anders gehandhabt?

Allerdings habe ich auch schon einer Beförderung zum "Rittmeister" vor der Casinobar, sowie einer Beförderung zum Leutnant d. R. im B-Raum beiwohnen dürfen...
Autor Opa_Hagen
 - 22. Januar 2016, 09:43:29
Moins,

verstehe ich das richtig? Chef im Dienstzimmer hat Dich zum HptFw "ernannt"/ Beförderung bekanntgegeben? Sollte das bei Portepees nicht im würdigen Rahmen durch Kommandeur oder vergleichbare Dienststellung geschehen?

Autor Schnolle
 - 22. Januar 2016, 08:20:17
Also hab jetzt mal den Spieß angehauen...läuft.
Muss ma halt auch mit den richtigen Leuten reden.

Danke für eure Hilfe.
Autor Schnolle
 - 19. Januar 2016, 22:39:06
Da frag ich doh gleich morgen nochmal beim S1 nach. Der TE Führer hat mir die Infos so gegeben und der Chef ist nicht da. Der ist gestern nur für die Ernennung rüber gekommen.
Autor F_K
 - 19. Januar 2016, 07:37:06
Der Truppenausweis ("alt", Papier) ist nach wie vor gültig und kann auch noch ausgegeben werden ( und wurde ja nicht vernichtet), der eDTA kostet keine 200 Euro.
Autor Schnolle
 - 19. Januar 2016, 05:36:29
Ja, 2015 und interimsweise.
Autor Getulio
 - 18. Januar 2016, 22:30:37
Zitat von: Schnolle am 18. Januar 2016, 22:18:46
Papier gibt's wohl nicht mehr.

Also, das scheint mir eine Fehlinformation zu sein. Ich habe noch im Herbst interimsweise einen solchen gehabt.
Autor Schnolle
 - 18. Januar 2016, 22:18:46
Leider steht der DG nicht auf dem Heranziehungsbescheid da ich die Ernennungsurkunde ja auch heute erst bekommen habe. Einen Truppenausweis bekomme ich gar nicht, da dieser zu teuer sei um damit jeden Reservisten auszustatten. Soll wohl 200€ kosten das Teil. Papier gibt's wohl nicht mehr.  Deshalb lauf ich immer mit Bescheid und PA in der Tasche rum. Auf dem Heimweg mach ich die Schlaufen nicht ab, weil ich nicht in grün sondern in weiß arbeite. Physiotherapie in der SanUstg. Deswegen hab ich grün nur für die Lehrgänge und DVags.
Autor miguhamburg1
 - 18. Januar 2016, 21:19:43
Wenn Sie in einer Wehrübung aktiv mit einem Dienstgrad einberufen sind, befinden Sie sich rechtlich im Status "Soldat" - mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich Ihrem auf dem Einberufungsbescheid stehenden Dienstgrad. Dann werden Sie auch einen entsprechenden Truppenausweis am Mann haben ...
Somit nehmen Sie an einer DVag als derzeit aktiver Soldat in Ihrer Freizeit teil. Und dürfen dennoch, weil derzeit aktiv. Ihren vorläufugen Dienstgrad führen.
Autor F_K
 - 18. Januar 2016, 18:12:53
Och Schnelle:

..wenn Du abends aus der Kaserne fährt, machte Du dann einen anderen Dienstgrad drauf?

Die Formulierung ist eindeutig.
Autor Schnolle
 - 18. Januar 2016, 18:03:01
Da ändert also auch die neue Formulierung nichts? Ich fand ja, dass die ZDv 20/3 da eindeutiger war.