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vorläufiger Dienstgrad auf DVag während RDL

Begonnen von Schnolle, 15. Januar 2016, 10:12:57

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Schnolle

Mal ne Frage an die Erfahrenen.

Wenn ich eine RDL ableiste im vorl. DG HptFw und während dieser RDL an einer DVag teilnehme, in welchem Dienstgrad muss ich dann dort auftauchen?
Ah und by the Way: wenn mein Dienststellenleiter OFw ist ist er dann trotzdem mein DV?

Grüße
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

wolverine

Schnolle, wo könnte das denn stehen? ??? Ein Disziplinarvorgesetzter ist Offizier (§ 27 Abs. 1 S. 1 WDO).
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

@ Schnolle:

Du benötigst eine Erlaubnis des DV um während einer RDL an einer DVag teilzunehmen, und trägst natürlich den Dienstgrad, den Du in der RDL hast.

DV = Disziplinarvorgesetzer - in der Regel auf Stufe 1 z. B. der Kompaniechef, aber immer (!) ein Offizier. Ein DV kann also nie ein OFw sein.
Dienststellenleiter sind auch immer Offiziere.

Teileinheiten können von Unteroffizieren geführt werden - und ggf. ist dieser TE Führer auch direkter Vorgesetzter von ihm unterstellen, dienstgradhöheren Soldaten.

Schnolle

Vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten. Ich dachte eben mal in der WDO gelesen zu haben, dass der DV seine Diziplinargewalt auf einen Uffz. ( m.P.) übertragen kann. Aber klar, dadurch bliebe er immernoch der DV. F_K hat aber auch diesem Aspekt meiner Frage ausreichend beleuchtet. Dann entspräche quasi der Bereich PhysMed der Teileinheit und das SanUstgZ als solches der Kompanie?
Da steig ich beim ZSan nicht so ganz durch. Die Organisationstruktur als Solches ist mir bekannt und habe ich auch verstanden aber eben die Entsprechungen sind mir nicht so ganz klar.



Danke

Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

KlausP

Der DV kann seine Disziplinargewalt nicht auf einen UmP übertragen, er kann maximal den Kompaniefeldwebel oder einen UmP in vergleichbarer Verwendung mit der Vernehmung von Zeugen bis max. zum Dienstgrad StUffz in einfach gelagerten Fällen beauftragen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Die WDO ist da eindeutig:

Zitat(2) Die Disziplinarbefugnis ist an die Dienststellung gebunden. Sie kann nicht übertragen werden. Sie geht von selbst auf den Stellvertreter im Kommando über. Hat der Inhaber der Dienststelle oder der Stellvertreter im Kommando keinen Offiziersrang, geht sie auf den nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten über.

Ergo: Niemand kann die Disziplinarbefugnis übertragen / abgeben / wegnehmen - "einzige" Chance ist, den Offizier der Dienststellung zu entheben.

In Ergänzung zu KlausP Statement: Der DV kann auch andere Offiziere mit Vernehmungen beauftragen, das hat aber nichts mit der Disziplinarbefugnis im Kern zu tun.

Schnolle

Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

Schnolle

Zitat von: F_K am 15. Januar 2016, 10:17:19
@ Schnolle:

Du benötigst eine Erlaubnis des DV um während einer RDL an einer DVag teilzunehmen, und trägst natürlich den Dienstgrad, den Du in der RDL hast.

So,die Erlaubnis vom DV ( OSA) ist erteilt und auch die Ernennung in den vorl. DG HptFw ist erfolgt.
Jetzt finde ich folgenden Abschnitt in der A2-1300/0-0-2 ein wenig schwierig zu interpretieren:
Zitat:
6065 Die Teilnahme von Res. findet grundsätzlich im endgültigen DG statt. Vorl. verliehene DG dürfen nur im Rahmen von Dienstleistungen in der Beorderungsberwendung geführt werden.

Das würde ich so verstehen, dass ich den vorl. DG nur während der Tätigkeit an meinem DP führen darf. Am Abend müsste ich dann für die DVag die Schlaufen wechseln.

Hat da jemand noch ne andere Interpretation?
Oder bedeutet dieses "im Rahmen von" während der gesamten Länge der WÜ.

Da wäre ich dankbar für Hilfe.

Achso, an der Dienststelle sagt der S1 so und der FwRes so. Der DV ist jetzt erstmal ne Woche weg und ich hab heut nicht gefragt.
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

F_K

@ Schnelle:

Bei DVags außerhalb von RDL ist Dein normaler Dienstgrad zu führen - während der gesamten RDL (wenn so zugezogen) Dein vorläufiger.

Schnolle

Da ändert also auch die neue Formulierung nichts? Ich fand ja, dass die ZDv 20/3 da eindeutiger war.
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

F_K

Och Schnelle:

..wenn Du abends aus der Kaserne fährt, machte Du dann einen anderen Dienstgrad drauf?

Die Formulierung ist eindeutig.

miguhamburg1

Wenn Sie in einer Wehrübung aktiv mit einem Dienstgrad einberufen sind, befinden Sie sich rechtlich im Status "Soldat" - mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich Ihrem auf dem Einberufungsbescheid stehenden Dienstgrad. Dann werden Sie auch einen entsprechenden Truppenausweis am Mann haben ...
Somit nehmen Sie an einer DVag als derzeit aktiver Soldat in Ihrer Freizeit teil. Und dürfen dennoch, weil derzeit aktiv. Ihren vorläufugen Dienstgrad führen.

Schnolle

Leider steht der DG nicht auf dem Heranziehungsbescheid da ich die Ernennungsurkunde ja auch heute erst bekommen habe. Einen Truppenausweis bekomme ich gar nicht, da dieser zu teuer sei um damit jeden Reservisten auszustatten. Soll wohl 200€ kosten das Teil. Papier gibt's wohl nicht mehr.  Deshalb lauf ich immer mit Bescheid und PA in der Tasche rum. Auf dem Heimweg mach ich die Schlaufen nicht ab, weil ich nicht in grün sondern in weiß arbeite. Physiotherapie in der SanUstg. Deswegen hab ich grün nur für die Lehrgänge und DVags.
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

Getulio

Zitat von: Schnolle am 18. Januar 2016, 22:18:46
Papier gibt's wohl nicht mehr.

Also, das scheint mir eine Fehlinformation zu sein. Ich habe noch im Herbst interimsweise einen solchen gehabt.

Schnolle

Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

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