ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 14. Februar 2016, 15:53:52
Sie müssen trotzdem nicht kündigen. Sie unterliegen dem Arbeitsplatzschutzgesetz ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihrem AG die Aufforderung zum Dienstantritt vorlegen. Dann lassen Sie den Arbeitsvertrag einfach auslaufen und gut ist es. Was ist, wenn Sie nach drei Tagen von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und wieder draußen sind? Sie wären nicht er Erste der das nie wollte und bei dem es dann doch anders kam.
Zitat von: Ralf am 14. Februar 2016, 06:23:51
Ja, das ist normal, da derzeit noch die Dienstantritte für den 01.04. abgearbeitet werden.
Ungeachtet dessen kannst du ja trotzdem dort nachfragen, das hat auch nichts mit "nerven" zu tun.
Zitat von: KlausP am 14. Februar 2016, 07:01:56Zitat... mit einem Kündigungsbrief für meinen Aktuellen Arbeittgeber ...
So etwas gibt es nicht. Es gibt höchstens eine Ausfertigung der Auffoderung zum Dienetantrit, die für den Arbeitgeber bestimmt ist. Und warum sollten Sie kündigen? Sie unterliegen als FWDL dem Kündigungsschutz des Arbeitsplatzschutzgesetzes. Das gilt auch für SaZ, so lange deren Dienstzeit auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde, zumindest aber für die 6 Monate "Probezeit".
Zitat... mit einem Kündigungsbrief für meinen Aktuellen Arbeittgeber ...