Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 18. Februar 2016, 17:46:46
ZitatWas ist, wenn dieser Typ vorgedient hat und Bsp. als OFw / HFw  SAZ 12 ausgeschieden ist und Wiedereinsteller ist/war??? Das wäre doch denkbar dann als Oberfähnrich zurück zu kommen oder nicht...?
Nein, denn dann ist er über 30 und könnte nicht mehr ohne Studium in die Lfb TrD eingestellt werden. Und von einem Wiedereinsteller war doch gar nicht dir Rede. Also bitte versuche nicht nur irgendwas zu konstruieren, was ggf. theoretisch möglich wäre, aber hier gar nicht passt.

ZitatDamit wäre also festzuhalten, dass ein Fachwirt / Betriebswirt grundsätzlich den Zugang zur Offz-Laufbahn TrpDst hat... Denn den Realschulabschluss und einen Berufsabschluss erwirbt man ja mit dem Abschluss einer Ausbildung zum Fachwirt...
Auch das war gar nicht die Frage. Es ging nicht um die Eingangsvoraussetzungen als OffzTrD. Du hast sowieso alles immer wieder wild durcheinander geworfen. Einmal OffzTrD, einmal OffzMilFD.
Und die ursprüngliche Frage, ob jemand aufgrund seiner zivilen Qualifikation als Fähnrich/Oberfähnrich eingestellt werden könnte, beantworten deine Ausweichmanöver überhaupt nicht. Was interessiert da dein "Fakt1" mit Abi o.ä.?!
Autor Cally
 - 18. Februar 2016, 13:40:28
Zitat von: Remote 2016 am 18. Februar 2016, 12:15:54
@Cally:
Nochmal... ich habe lediglich meinen Karriereberater gefragt, welche Möglichkeiten es gäbe und dieser war sich im Bezug auf Fachwirt / Betriebswirt in Kombination mit dem Abi auch unsicher... daraufhin der Anruf in der Prüfstelle Köln... dort haben wir dann die von mir vorgetragene Antwort erhalten...

Entweder hat der Hr. Maj. dies ebenfalls falsch verstanden und daraufhin eine falsche Antwort gegeben oder aber es gibt doch immer irgend eine Ausnahme... die vielleicht eben nicht in irgend einer Vorschrift oder Verordnung zu finden ist...

Was ist, wenn dieser Typ vorgedient hat und Bsp. als OFw / HFw  SAZ 12 ausgeschieden ist und Wiedereinsteller ist/war??? Das wäre doch denkbar dann als Oberfähnrich zurück zu kommen oder nicht...?

@Tommie:
habe ich bereits... doch aus meiner Dienstzeit und Aussagen div. Leute weis ich, dass es hier und da Ausnahmen gab/gibt..

Damit wäre also festzuhalten, dass ein Fachwirt / Betriebswirt grundsätzlich den Zugang zur Offz-Laufbahn TrpDst hat... Denn den Realschulabschluss und einen Berufsabschluss erwirbt man ja mit dem Abschluss einer Ausbildung zum Fachwirt...

Offz-MilFD nur nach vorangegangener Einstellung Fw-Laufbahn und entsprechender Anträge

Kommen wir so überein..?

Einfach nein...
Autor KlausP
 - 18. Februar 2016, 12:17:57
Nun ja, mit dem Lesen und dem Verstehen ist das manchmal so eine Sache (Anwesende natürlich ausgenommen). Wie wir in einem anderen Thema lernen durften gibt es auch Kompaniefeldwebel (ich vermeide ausdrücklich von Spießen zu reden), die lt. eigener (!) Aussage auf Grund ihrer geringen Schulbildung nicht in der Lage sind, Vorschriften zu verstehen.  ;) ;D
Autor Remote 2016
 - 18. Februar 2016, 12:15:54
@Cally:
Nochmal... ich habe lediglich meinen Karriereberater gefragt, welche Möglichkeiten es gäbe und dieser war sich im Bezug auf Fachwirt / Betriebswirt in Kombination mit dem Abi auch unsicher... daraufhin der Anruf in der Prüfstelle Köln... dort haben wir dann die von mir vorgetragene Antwort erhalten...

Entweder hat der Hr. Maj. dies ebenfalls falsch verstanden und daraufhin eine falsche Antwort gegeben oder aber es gibt doch immer irgend eine Ausnahme... die vielleicht eben nicht in irgend einer Vorschrift oder Verordnung zu finden ist...

Was ist, wenn dieser Typ vorgedient hat und Bsp. als OFw / HFw  SAZ 12 ausgeschieden ist und Wiedereinsteller ist/war??? Das wäre doch denkbar dann als Oberfähnrich zurück zu kommen oder nicht...?

@Tommie:
habe ich bereits... doch aus meiner Dienstzeit und Aussagen div. Leute weis ich, dass es hier und da Ausnahmen gab/gibt..

Damit wäre also festzuhalten, dass ein Fachwirt / Betriebswirt grundsätzlich den Zugang zur Offz-Laufbahn TrpDst hat... Denn den Realschulabschluss und einen Berufsabschluss erwirbt man ja mit dem Abschluss einer Ausbildung zum Fachwirt...

Offz-MilFD nur nach vorangegangener Einstellung Fw-Laufbahn und entsprechender Anträge

Kommen wir so überein..?
Autor Ralf
 - 18. Februar 2016, 12:02:12
Oh je, so viel falsch:
ZitatFakt 1 ... ohne Abi keine Offz-Laufbahn... Falsch. Mit Realschule und einem abgeschlossenen Beruf ist das möglich
Fakt 2 ... mit Meisterbrief ggf. Einstellung als Fw od. höher bzw. Uffz FA und ggf. späterer Wechsel Offz-MilFD möglich richtig
Fakt 3 ... Einzelfallregelungen und -Prüfungen sind autonom... und legt die prüfende Stelle im Rahmen ihrer Möglichkeiten fest falsch im Sinne dieses Themas hier. Nochmal, die Offz-MilFD-Laufbahn ist bis auf die beiden Ausnahmen keine Einstiegslaufbahn, somit ist das nicht möglich. Und bei den beiden Ausnahmen findet die Einstellung auch nicht mit einem höheren DstGrd aufgrund Zivilberuf statt. Hier wird man erst einmal als FA TrD eingestellt und frühestens mit Ablauf eines Jahres bei Erfüllen der Voraussetzungen und Konferenzentscheid als OA MilFD zugelassen.

ZitatUnd die Einstellung in die OffzMilFD-Lfb ist auch nicht möglich (nur im FlgDst und MilFVK)
Was denn nun? geht oder geht nicht...?
Bitte verstehend lesen. Wir sprechen hier nicht von Spezialverwendungen, sondern über normale OffzMilFD Verwendungen. Und ein Betriebswirt würde auch kaum als militärisch verwertbarer Beruf für diese beiden Spezialverwendungen gelten. Einfach mal die SLV lesen, erspart viel falsches Wissen.
Autor Tommie
 - 18. Februar 2016, 12:00:14
Wichtig ist noch, dass die Regelungen der Soldatenlaufbahnverordnung und deren Auslegungen auch nicht durch "Einzelfallentscheidungen" ausgehöhlt werden können! Somit ist der Rahmen hierfür wirklich sehr eng!
Autor Cally
 - 18. Februar 2016, 11:58:00
Zitat von: Remote 2016 am 18. Februar 2016, 11:48:36

Fakt 1 ... ohne Abi keine Offz-Laufbahn...

Fakt 1 ist schon mal falsch.
Zitat von: Remote 2016 am 18. Februar 2016, 11:48:36
Fakt 3 ... Einzelfallregelungen und -Prüfungen sind autonom... und legt die prüfende Stelle im Rahmen ihrer Möglichkeiten fest

Und in welchem Rahmen die Verantwortlichen sich da bewegen, hat Ralf dir geschrieben.
Autor Cally
 - 18. Februar 2016, 11:55:04
Der nicht akademische Betriebswirt ist keine Aufstiegsfortbildung auf Meisterebene, sondern auf Technikerebene (Meister/Fachwirt/Fachkaufmann/Bilanzbuchhalter oder ähnliches und auf der Stufe darüber Betriebswirt/Techniker). Mir ist auch nicht bekannt, dass es irgendeine Möglichkeit geben würde diese Fortbildung mit dem Abitur zu verknüpfen, was auch keinen Sinn machen würde, da das Abitur und die Fortbildung zum Betriebswirt absolut keine Redundanzen besitzen und der Erwerb des Abschluss Betriebswirt in fast allen Bundesländern die allgemeine Hochschulreife beinhaltet und auch von der Bundeswehr anerkannt wird (wird hatten hier im Forum sowohl einen Techniker als auch einen Fachwirt, die trotz fehlendem Abitur die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben).

Genauso gab es schon Techniker und Betriebswirte, die als OFw eingestellt wurden, Fachwirte und Meister die als HFw eingestellt wurden und beide Kombinationen, die gar nicht eingestellt wurden. Wie man auf die Idee mit dem Fähnrich kommt, weiß ich nicht und das ergibt für mich auch irgendwie keinen Sinn.
Autor Remote 2016
 - 18. Februar 2016, 11:48:36
Zitat
Wenn man in der OffzTrD-Laufbahn ist, ist ein späterer Wechsel zum OffzMilFD nicht vorgesehen.
macht ja auch keinen Sinn... vom TrpDst in den FD zu wechseln...

Zitat
Und die Einstellung in die OffzMilFD-Lfb ist auch nicht möglich (nur im FlgDst und MilFVK)
Was denn nun? geht oder geht nicht...?

Der Hr. Major, welcher in Köln angerufen wurde sagte, dass es eine Einzelfallprüfung wäre ob man für die Laufbahn OffzMilFD zugelassen würde... Er nannte das Beispiel, dass ein staatl. geprüfter Betriebswirt mit Schwerpunkt Personal und einer 5-jährigen Berufserfahrung als Leiter der Personalabteilung in einem größeren Konzern aufgrund seiner Erfahrungen und zugehörigen zusätzlichen Lehrgängen während dieser Zeit auf diesem Gebiet und zudem in der Abendschule das Abi nachgeholt wurde, mit DG Oberfähnrich eingestellt wurde... Dies war aber eine Einzelfallprüfung und stellt keine Grundlage auf Zugang zur Offz Laufbahn dar...

Fakt 1 ... ohne Abi keine Offz-Laufbahn...
Fakt 2 ... mit Meisterbrief ggf. Einstellung als Fw od. höher bzw. Uffz FA und ggf. späterer Wechsel Offz-MilFD möglich
Fakt 3 ... Einzelfallregelungen und -Prüfungen sind autonom... und legt die prüfende Stelle im Rahmen ihrer Möglichkeiten fest
Autor Tommie
 - 18. Februar 2016, 11:23:50
Richtig ist, dass man mit dem Abitur, aka "Allgemeine Hochschulreife" als Offiziersanwärter eingestellt werden kann! Das ist jedoch eine Einstellung z. B. als Offz TrDst entweder im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad für ungediente, oder aber im jeweils erreichten Dienstgrad mit dem Zusatz "Offiziersanwärter" (OA) für gediente Bewerber. Eine Einstellung als Oberfähnrich gab es früher für FH-Absolventen!
Autor Ralf
 - 18. Februar 2016, 11:23:29
Bleibt trotzdem falsch.
Auch der Zusammenhang hier stimmt so nicht:
ZitatWenn du das Abi dazu hättest, würdest du als Fähnrich / Oberfähnrich in der Offz-Laufbahn eingestellt werden können. Ein späterer Wechsel in die Offz-Laufbahn OffzMilFD - (BS) ist möglich, hängt aber wiederum von anderen Kriterien ab.
Wenn man in der OffzTrD-Laufbahn ist, ist ein späterer Wechsel zum OffzMilFD nicht vorgesehen. Und die Einstellung in die OffzMilFD-Lfb ist auch nicht möglich (nur im FlgDst und MilFVK), somit geht eine Einstellung mit höherem DstGrd in die Laufbahn der OffzMilFD auch nicht.
Autor Remote 2016
 - 18. Februar 2016, 11:19:00
@Tommie:

Ich habe bewusst das KÖNNEN unterstrichen... ! Es hängt davon ab, was du vor deiner Bewerbung beim Bund gemacht hast... So Sagte es mir ein -für meine Begriffe- recht kompetenter Personaler aus Köln, da mir mein Karriereberater dazu auch nichts sagen konnte und er in meinem Beisein diesen angerufen hatte... Es würde dies dann im Einzelfall geprüft und im Ablehnungsfall die Option Fachdienst Fw angeboten..

Zitat von: Remote 2016 am 18. Februar 2016, 10:58:46

Mit diesem Abschluss kannst du direkt als Fw einsteigen bzw. je nach beruflicher Erfahrung in deiner künftigen Verwendung als OFw / HFw. Wenn du das Abi dazu hättest, würdest du als Fähnrich / Oberfähnrich in der Offz-Laufbahn eingestellt werden können.


Autor Tommie
 - 18. Februar 2016, 11:12:14
Zitat von: Remote 2016 am 18. Februar 2016, 10:58:46Wenn du das Abi dazu hättest, würdest du als Fähnrich / Oberfähnrich in der Offz-Laufbahn eingestellt werden können

Und diese Auskunft ist definitiv FALSCH! Den Einstellungsdienstgrad regelt der § 17, Absatz 1, Nummer 3, der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) zwischen Feldwebel und Stabsfeldwebel. Das Abitur hat damit nichts zu tun und auch mit staatlich geprüftem Betriebswirt und Abitur wird man kein Fähnrich oder Oberfähnrich!
Autor Remote 2016
 - 18. Februar 2016, 10:58:46
Mich trifft das gleiche Schicksal als staatl. gepr. Betriebswirt...

Man hat zwar einen Abschluss auf Meisterebene jedoch kann man mit diesem nicht die Offz-Laufbahn eingehen. Es sei denn, man hat zudem das Abi nachgeholt bzw. gleichzeitig mitgemacht (diese Möglichkeit gab es bei mir, allerdings ist der Betriebswirt recht umfangreich und mit genug Stoff belastet). Das würde dann auch in einem gesondertem Zeugnis ausgewiesen und du hättest dann mit Abi eh die Möglichkeit die Offz-Laufbahn einzuschlagen...

Mit diesem Abschluss kannst du direkt als Fw einsteigen bzw. je nach beruflicher Erfahrung in deiner künftigen Verwendung als OFw / HFw. Wenn du das Abi dazu hättest, würdest du als Fähnrich / Oberfähnrich in der Offz-Laufbahn eingestellt werden können. Ein späterer Wechsel in die Offz-Laufbahn OffzMilFD - (BS) ist möglich, hängt aber wiederum von anderen Kriterien ab.

Dies Auskunft habe ich zum einen von meinem Karriereberater und parallel dazu aus Köln erhalten...

Ob man neben der Dienstzeit das Abi nachholen und dann im aktiven Dienst noch wechseln kann, kann ich leider nicht beantworten...

Übrigens, mit diesem Abschluss hast du das Recht dich für den gehobenen nicht technischen Dienst zu bewerben (Polizei, Zoll Finanzamt etc...) zumindest hier in Hessen...

Autor Cally
 - 16. Februar 2016, 23:36:32
Wie Tommi schon sagte, ist der DQR doch keine belastbare Quelle um auf Einstellungsvoraussetzungen zu fordern. Den Meister gibt es nur in Deutschland und Österreich und der DQR ordnet diesen dann eben mit dem Bachelor ein. Beim Bachelor und Master sind die Schwerpunkte aber komplett anders gesetzt und wenn man die Ausbildung und Berufspraxis des Meisters/Fachwirt dem Bachelor gegenüberstellt, haben sicherlich beide viel geleistet aber sind auch komplett unterschiedlich in die Tiefe und Breite gegangen.

Unter der Prämisse, dass die Bundeswehr den Meister mit dem Bachelor gleichsetzt würde dann aber trotzdem kommen, dass du erst einmal die gewünschten fachlichen Qualifikationen erfüllen musst und der Bewerberbedarf nicht aus dem Mitarbeiterstamm der Bundeswehr gedeckt werden kann, was schon fragwürdig wäre, da die Absolventen der Bundeswehruniversitäten diese ja im Regefall mit dem Master verlassen.

Wäre für mich so logisch. Ich habe aber weder sonderlich viel Ahnung vom Personalgewinnungsapparat der Bundeswehr, noch von den Formalen Hindernissen die dem ganzen ansonsten noch im Weg stehen könnten.