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Meister ist dem Bachelor gleichzusetzen, DQR für BW gültig?

Begonnen von Mario85, 16. Februar 2016, 17:26:49

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Remote 2016

Zitat
Wenn man in der OffzTrD-Laufbahn ist, ist ein späterer Wechsel zum OffzMilFD nicht vorgesehen.
macht ja auch keinen Sinn... vom TrpDst in den FD zu wechseln...

Zitat
Und die Einstellung in die OffzMilFD-Lfb ist auch nicht möglich (nur im FlgDst und MilFVK)
Was denn nun? geht oder geht nicht...?

Der Hr. Major, welcher in Köln angerufen wurde sagte, dass es eine Einzelfallprüfung wäre ob man für die Laufbahn OffzMilFD zugelassen würde... Er nannte das Beispiel, dass ein staatl. geprüfter Betriebswirt mit Schwerpunkt Personal und einer 5-jährigen Berufserfahrung als Leiter der Personalabteilung in einem größeren Konzern aufgrund seiner Erfahrungen und zugehörigen zusätzlichen Lehrgängen während dieser Zeit auf diesem Gebiet und zudem in der Abendschule das Abi nachgeholt wurde, mit DG Oberfähnrich eingestellt wurde... Dies war aber eine Einzelfallprüfung und stellt keine Grundlage auf Zugang zur Offz Laufbahn dar...

Fakt 1 ... ohne Abi keine Offz-Laufbahn...
Fakt 2 ... mit Meisterbrief ggf. Einstellung als Fw od. höher bzw. Uffz FA und ggf. späterer Wechsel Offz-MilFD möglich
Fakt 3 ... Einzelfallregelungen und -Prüfungen sind autonom... und legt die prüfende Stelle im Rahmen ihrer Möglichkeiten fest

Cally

Der nicht akademische Betriebswirt ist keine Aufstiegsfortbildung auf Meisterebene, sondern auf Technikerebene (Meister/Fachwirt/Fachkaufmann/Bilanzbuchhalter oder ähnliches und auf der Stufe darüber Betriebswirt/Techniker). Mir ist auch nicht bekannt, dass es irgendeine Möglichkeit geben würde diese Fortbildung mit dem Abitur zu verknüpfen, was auch keinen Sinn machen würde, da das Abitur und die Fortbildung zum Betriebswirt absolut keine Redundanzen besitzen und der Erwerb des Abschluss Betriebswirt in fast allen Bundesländern die allgemeine Hochschulreife beinhaltet und auch von der Bundeswehr anerkannt wird (wird hatten hier im Forum sowohl einen Techniker als auch einen Fachwirt, die trotz fehlendem Abitur die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben).

Genauso gab es schon Techniker und Betriebswirte, die als OFw eingestellt wurden, Fachwirte und Meister die als HFw eingestellt wurden und beide Kombinationen, die gar nicht eingestellt wurden. Wie man auf die Idee mit dem Fähnrich kommt, weiß ich nicht und das ergibt für mich auch irgendwie keinen Sinn.

Cally

Zitat von: Remote 2016 am 18. Februar 2016, 11:48:36

Fakt 1 ... ohne Abi keine Offz-Laufbahn...

Fakt 1 ist schon mal falsch.
Zitat von: Remote 2016 am 18. Februar 2016, 11:48:36
Fakt 3 ... Einzelfallregelungen und -Prüfungen sind autonom... und legt die prüfende Stelle im Rahmen ihrer Möglichkeiten fest

Und in welchem Rahmen die Verantwortlichen sich da bewegen, hat Ralf dir geschrieben.

Tommie

Wichtig ist noch, dass die Regelungen der Soldatenlaufbahnverordnung und deren Auslegungen auch nicht durch "Einzelfallentscheidungen" ausgehöhlt werden können! Somit ist der Rahmen hierfür wirklich sehr eng!

Ralf

Oh je, so viel falsch:
ZitatFakt 1 ... ohne Abi keine Offz-Laufbahn... Falsch. Mit Realschule und einem abgeschlossenen Beruf ist das möglich
Fakt 2 ... mit Meisterbrief ggf. Einstellung als Fw od. höher bzw. Uffz FA und ggf. späterer Wechsel Offz-MilFD möglich richtig
Fakt 3 ... Einzelfallregelungen und -Prüfungen sind autonom... und legt die prüfende Stelle im Rahmen ihrer Möglichkeiten fest falsch im Sinne dieses Themas hier. Nochmal, die Offz-MilFD-Laufbahn ist bis auf die beiden Ausnahmen keine Einstiegslaufbahn, somit ist das nicht möglich. Und bei den beiden Ausnahmen findet die Einstellung auch nicht mit einem höheren DstGrd aufgrund Zivilberuf statt. Hier wird man erst einmal als FA TrD eingestellt und frühestens mit Ablauf eines Jahres bei Erfüllen der Voraussetzungen und Konferenzentscheid als OA MilFD zugelassen.

ZitatUnd die Einstellung in die OffzMilFD-Lfb ist auch nicht möglich (nur im FlgDst und MilFVK)
Was denn nun? geht oder geht nicht...?
Bitte verstehend lesen. Wir sprechen hier nicht von Spezialverwendungen, sondern über normale OffzMilFD Verwendungen. Und ein Betriebswirt würde auch kaum als militärisch verwertbarer Beruf für diese beiden Spezialverwendungen gelten. Einfach mal die SLV lesen, erspart viel falsches Wissen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Remote 2016

@Cally:
Nochmal... ich habe lediglich meinen Karriereberater gefragt, welche Möglichkeiten es gäbe und dieser war sich im Bezug auf Fachwirt / Betriebswirt in Kombination mit dem Abi auch unsicher... daraufhin der Anruf in der Prüfstelle Köln... dort haben wir dann die von mir vorgetragene Antwort erhalten...

Entweder hat der Hr. Maj. dies ebenfalls falsch verstanden und daraufhin eine falsche Antwort gegeben oder aber es gibt doch immer irgend eine Ausnahme... die vielleicht eben nicht in irgend einer Vorschrift oder Verordnung zu finden ist...

Was ist, wenn dieser Typ vorgedient hat und Bsp. als OFw / HFw  SAZ 12 ausgeschieden ist und Wiedereinsteller ist/war??? Das wäre doch denkbar dann als Oberfähnrich zurück zu kommen oder nicht...?

@Tommie:
habe ich bereits... doch aus meiner Dienstzeit und Aussagen div. Leute weis ich, dass es hier und da Ausnahmen gab/gibt..

Damit wäre also festzuhalten, dass ein Fachwirt / Betriebswirt grundsätzlich den Zugang zur Offz-Laufbahn TrpDst hat... Denn den Realschulabschluss und einen Berufsabschluss erwirbt man ja mit dem Abschluss einer Ausbildung zum Fachwirt...

Offz-MilFD nur nach vorangegangener Einstellung Fw-Laufbahn und entsprechender Anträge

Kommen wir so überein..?

KlausP

Nun ja, mit dem Lesen und dem Verstehen ist das manchmal so eine Sache (Anwesende natürlich ausgenommen). Wie wir in einem anderen Thema lernen durften gibt es auch Kompaniefeldwebel (ich vermeide ausdrücklich von Spießen zu reden), die lt. eigener (!) Aussage auf Grund ihrer geringen Schulbildung nicht in der Lage sind, Vorschriften zu verstehen.  ;) ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Cally

Zitat von: Remote 2016 am 18. Februar 2016, 12:15:54
@Cally:
Nochmal... ich habe lediglich meinen Karriereberater gefragt, welche Möglichkeiten es gäbe und dieser war sich im Bezug auf Fachwirt / Betriebswirt in Kombination mit dem Abi auch unsicher... daraufhin der Anruf in der Prüfstelle Köln... dort haben wir dann die von mir vorgetragene Antwort erhalten...

Entweder hat der Hr. Maj. dies ebenfalls falsch verstanden und daraufhin eine falsche Antwort gegeben oder aber es gibt doch immer irgend eine Ausnahme... die vielleicht eben nicht in irgend einer Vorschrift oder Verordnung zu finden ist...

Was ist, wenn dieser Typ vorgedient hat und Bsp. als OFw / HFw  SAZ 12 ausgeschieden ist und Wiedereinsteller ist/war??? Das wäre doch denkbar dann als Oberfähnrich zurück zu kommen oder nicht...?

@Tommie:
habe ich bereits... doch aus meiner Dienstzeit und Aussagen div. Leute weis ich, dass es hier und da Ausnahmen gab/gibt..

Damit wäre also festzuhalten, dass ein Fachwirt / Betriebswirt grundsätzlich den Zugang zur Offz-Laufbahn TrpDst hat... Denn den Realschulabschluss und einen Berufsabschluss erwirbt man ja mit dem Abschluss einer Ausbildung zum Fachwirt...

Offz-MilFD nur nach vorangegangener Einstellung Fw-Laufbahn und entsprechender Anträge

Kommen wir so überein..?

Einfach nein...

Ralf

ZitatWas ist, wenn dieser Typ vorgedient hat und Bsp. als OFw / HFw  SAZ 12 ausgeschieden ist und Wiedereinsteller ist/war??? Das wäre doch denkbar dann als Oberfähnrich zurück zu kommen oder nicht...?
Nein, denn dann ist er über 30 und könnte nicht mehr ohne Studium in die Lfb TrD eingestellt werden. Und von einem Wiedereinsteller war doch gar nicht dir Rede. Also bitte versuche nicht nur irgendwas zu konstruieren, was ggf. theoretisch möglich wäre, aber hier gar nicht passt.

ZitatDamit wäre also festzuhalten, dass ein Fachwirt / Betriebswirt grundsätzlich den Zugang zur Offz-Laufbahn TrpDst hat... Denn den Realschulabschluss und einen Berufsabschluss erwirbt man ja mit dem Abschluss einer Ausbildung zum Fachwirt...
Auch das war gar nicht die Frage. Es ging nicht um die Eingangsvoraussetzungen als OffzTrD. Du hast sowieso alles immer wieder wild durcheinander geworfen. Einmal OffzTrD, einmal OffzMilFD.
Und die ursprüngliche Frage, ob jemand aufgrund seiner zivilen Qualifikation als Fähnrich/Oberfähnrich eingestellt werden könnte, beantworten deine Ausweichmanöver überhaupt nicht. Was interessiert da dein "Fakt1" mit Abi o.ä.?!
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