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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: F_K am 24. Februar 2016, 20:12:13
Weil dadurch offensichtlich wird, das eine Geschlechtsumwandlung vorliegt - dies führt zu einer GZ, dies zur Untauglichkeit, damit auch keine DVags mehr.
Übrigens toll, dass Du eine bewusste Dienstpflichtverletzung einräumt.
Zitat von: Lena OG d.R (w) am 24. Februar 2016, 16:44:30
Bis vor 10 Jahren war ich auch Aktiv in einer RK. Nach meinem "Outing" hat man mir nahegelegt die RK zu verlassen, da ich nach einer Personenstandsänderung diese eh verlassen muss. Wäre gerne dabei geblieben.
ZitatDen gesamten Text findet man hier.
Zwar muss mancherorts der queere Soldat oder die queere Soldatin ihre Rechte noch einfordern, weil, auch ,,wenn nach nunmehr geltender Rechtslage jede Benachteiligung von homosexuellen Soldatinnen und Soldaten untersagt ist, .. eine faktische Benachteiligung nicht absolut ausgeschlossen werden" kann. Deshalb sagt der Wehrbeauftragte ausdrücklich: ""Dank möchte ich ... dem Arbeitskreis Angehöriger der Bundeswehr (AHsAB e.V.) sagen, der durch seine engagierte Arbeit eine wichtige Stütze für homosexuelle Soldatinnen und Soldaten ist.""
So zeigt sich am Beispiel des Umgangs mit der Minderheit der Queers gemäß dem Prüfkriterium von Gandhis Ausspruch ein kontinuierlicher Fortschritt in der ethischen Qualität der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Bundeswehr gegenwärtig - zumindest bei der Gesetzgebung - eine Vorreiterrolle erlangt hat.
ZitatWeil dadurch offensichtlich wird, das eine Geschlechtsumwandlung vorliegt - dies führt zu einer GZ, dies zur Untauglichkeit