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Autor Fitsch
 - 02. März 2016, 08:08:04
ich kenne sogar einen KreisOrg-Leiter des VdRBW, welcher sich entschloss KreisOrg-Leiterin zu werden.

Einen Ausschluss vom VdRBW / irgendeiner RK gab es nicht.
Autor F_K
 - 25. Februar 2016, 12:16:08
@ Lena:

Die GaOP spielt keine Rolle, die Diagnose ist ja offensichtlich gesichert und Du nimmst dauerhaft Medikamente.  Teile diesen Zustand dem medizinischen Dienst des KCs mit und bitte um Nach Musterung - dann bekommst Du es schriftlich.
Autor Lena OG d.R (w)
 - 25. Februar 2016, 11:15:43
Zitat von: F_K am 24. Februar 2016, 20:12:13
Weil dadurch offensichtlich wird, das eine Geschlechtsumwandlung vorliegt - dies führt zu einer GZ, dies zur Untauglichkeit, damit auch keine DVags mehr.

Übrigens toll, dass Du eine bewusste Dienstpflichtverletzung einräumt.

Wer sagt das eine GaOP gemacht wird? Bei mir z.B. ist alles nur auf dem Papier, da eine OP zwar möglich aber aus anatomischen gründen derart risikobehaftet ist das Ärzte diese abgelehnt haben.

Und auch wenn ich mich vielleicht etwas aus dem fenster lehne, wage ich zu behaupten das weit über 90% aller Transsexuellen bei der BW dieses bei der Einstellungs / Musterungsuntersuchung verschwiegen haben. Denn durch erstellte Statistiken von Psychologen und Selbsthilfegruppen ist bekannt das man zwischen dem 5. und 14. Lebensjahr feststellt das man Transsexuell ist. Es gibt wenige ausnahmen, aber die liegen im bereich von 1-5 %.
Denn Transsexuell wird man nicht. Das ist man von Geburt an durch einen Gendefekt.

Autor F_K
 - 25. Februar 2016, 11:02:31
Die TE wird bei der nächsten Untersuchung ausgemustert - wenn die TE denn Zustand wahrheitsgemäß per Attest angibt, geht das auch per Aktenlage.

Zum Thema RK ist schon alles gesagt, nur noch nicht vom jedem.
Autor ToMA
 - 25. Februar 2016, 10:55:18
Es geht auch um Toleranz, die nur noch nicht überall angekommen ist. Hätte es an der Tauglichkeit gelegen, würde man ausgemustert werden.

Zitat von: Lena OG d.R (w) am 24. Februar 2016, 16:44:30
Bis vor 10 Jahren war ich auch Aktiv in einer RK. Nach meinem "Outing" hat man mir nahegelegt die RK zu verlassen, da ich nach einer Personenstandsänderung diese eh verlassen muss. Wäre gerne dabei geblieben.
Autor F_K
 - 25. Februar 2016, 10:28:44
Es geht hier nicht um Toleranz, sondern Tauglichkeit.

Zum Thema RK wurde anscheinend das offensichtliche noch nicht von allen gesagt ...
Autor schlammtreiber
 - 25. Februar 2016, 09:25:28
Jedenfalls sollte überhaupt kein Hindernis für die Mitgliedschaft in einer RK vorliegen.
Autor ToMA
 - 25. Februar 2016, 09:19:17
Auf Papier scheint die Bw relativ tolerant zu sein, manchmal muss man jedoch seine Rechte einfordern:

Zitat
Zwar muss mancherorts der queere Soldat oder die queere Soldatin ihre Rechte noch einfordern, weil, auch ,,wenn nach nunmehr geltender Rechtslage jede Benachteiligung von homosexuellen Soldatinnen und Soldaten untersagt ist, .. eine faktische Benachteiligung nicht absolut ausgeschlossen werden" kann. Deshalb sagt der Wehrbeauftragte ausdrücklich: ""Dank möchte ich ... dem Arbeitskreis Angehöriger der Bundeswehr (AHsAB e.V.) sagen, der durch seine engagierte Arbeit eine wichtige Stütze für homosexuelle Soldatinnen und Soldaten ist.""

So zeigt sich am Beispiel des Umgangs mit der Minderheit der Queers gemäß dem Prüfkriterium von Gandhis Ausspruch ein kontinuierlicher Fortschritt in der ethischen Qualität der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Bundeswehr gegenwärtig - zumindest bei der Gesetzgebung - eine Vorreiterrolle erlangt hat.
Den gesamten Text findet man hier.
Autor F_K
 - 25. Februar 2016, 07:25:24
Och justice:

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ... ( hier Musterungsvorschrift).

Du weist doch selber, das für BS besondere Fürsorge gilt - Beispiel: FwRes mit Herzschrittmacher, darf seinen Dienst mit Einschränkungen ausführen, nach Entlassung aber keine RDL mehr machen - weil Untauglich.

(Jaja, das OTL kennt wohl jeder ....)
Autor justice005
 - 25. Februar 2016, 05:50:27
ZitatWeil dadurch offensichtlich wird, das eine Geschlechtsumwandlung vorliegt - dies führt zu einer GZ, dies zur Untauglichkeit

Ist das wirklich so? Es gibt ja auch aktive Soldaten, die sich umwandeln lassen. Mir ist zum Beispiel mal eine Frau Oberstleutnant begegnet. Sie war mindestens 1,90 groß, hatte ein sehr kantiges (noch) männliches Gesicht und trug einen langen Pferdeschwanz, Dienstanzug mit Dienstrock und Pumps. Das war wirklich ein Bild für die Götter. Aber ok, wenn es denn glücklich macht, soll es mir recht sein.... Wir leben ja schließlich in einem freien Land. Aber wie gesagt, ich bezweifle, dass das zwingend zur Untauglichkeit führt.
Autor Verteidiger
 - 24. Februar 2016, 20:41:36
Nur was hat die Tauglichkeit mit der RK zu tun?
Ich kenne RKs mit chronisch Kranken, Rentnern und ungedienten. Die nehmen dann aber nicht an den DVags teil.
Such dir eine neue RK und hoffe, dass sie dort toleranter sind.
Und warum mischen sich FwRes in die Arbeit des Reservistenverbandes ein?
Zu der Tauglichkeit ist die Lage wohl eindeutig.
Autor F_K
 - 24. Februar 2016, 20:31:42
Genauso - ob eine Entlassung oder DU erfolgt, ist im Einzelfall (Status, Dienstzeit usw.) zu prüfen.

Bei Res stehen aber oft Einstellungsuntersuchungen an - da ist die Sache dann eindeutig.
Autor MMG-2.0
 - 24. Februar 2016, 20:22:49
Wie ist das bei aktiven Soldaten geregelt? Ein, zwei Soldaten waren mir bekannt, die auch im Auslandseinsatz waren.
Autor F_K
 - 24. Februar 2016, 20:12:13
Weil dadurch offensichtlich wird, das eine Geschlechtsumwandlung vorliegt - dies führt zu einer GZ, dies zur Untauglichkeit, damit auch keine DVags mehr.

Übrigens toll, dass Du eine bewusste Dienstpflichtverletzung einräumt.
Autor Lena OG d.R (w)
 - 24. Februar 2016, 19:36:15
Ok, aber wieso soll eine Personenstands und Vornamensänderung auf einmal dazu führen nicht mehr an DVaGs teilnehmen zu dürfen.
Werde doch wegen eines Blattes Papier kein anderer Mensch.

Die Transsexualität lag auch schon während meiner Dienstzeit vor. Das ich TS bin weiß ich gesichert schon seit meinem 12. Lebensjahr.
Ich wusste aber auch das ich beim Musterungsarzt die Hülle des schweigens darüber legen muss wenn ich zur BW will.
Hat ja auch geklappt. Hatte eigendlich auch vor SaZ zu machen aber da habe ich dann doch gekniffen. Irgendwann hätte ich mich outen müssen. Aber das ist ein anderes Thema.
In meiner Stammeinheit hat der Stabsarzt das ganze kurz vor meiner Entlassung, wegen einer Befundanforderung vom Hausarzt, spitzgekrigt. Die haben die Diagnose dummerweise nicht geschwärzt. Hatte dann ein Gespräch mit dem SAN-FW und dem Doc. Mehr kam aber nicht.
In der Grundi wussten zwei Kameradinnen davon. Haben aber auch dicht gehalten.

Aber genug abgeschweift, zurück zur schlechten laune, ämm zum Thema.

Ich will mal versuchen wieder in eine RK zu kommen. Vielleicht habe ich ja Chancen.