ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatHinweise und Belehrung zu Fragen 22 bis 25
Zu Fragen 22-25 sind alle Eintragungen aus dem Bundeszentralregister (BZR) anzugeben, d.h. Verurteilungen wegen eines Vergehens/Verbrechens (Straftaten) einschl. Strafbefehle. Nur Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden. Ferner brauchen Verurteilungen etc., die im BZR getilgt oder tilgungsreif sind, nicht angegeben werden.
Zitat von: wiechilein am 15. März 2016, 19:01:41
Eingestellt unter der Auflage einer freiwilligen Geldbuße für einen caritativen Verein, 100 Euro.
Er war 17
Zitatim Bewerbungsformular steht ob man Vorstrafen hat oder Maßnahmen erteilt wurden. Einstellungen sind rechtlich gesehen Maßnahmen.
Zitat von: justice005 am 19. März 2016, 08:52:42ZitatDas steht auch übrigens fettgedruckt und unterstrichen im Bewerbungsformular.
ZitatEingestellt unter der Auflage einer freiwilligen Geldbuße für einen caritativen Verein, 100 Euro.
Zitat von: wiechilein am 15. März 2016, 18:40:57
Es kam ja gar nicht zu einer Jugendstrafe, das Verfahren wurde eingestellt.