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Autor ToMA
 - 20. März 2016, 19:42:19
Oder hier.
Autor LwPersFw
 - 20. März 2016, 17:54:49
Bitte lesen Sie hier...

Mein Beitrag und den Anhang vom 28.09.15

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=53295.0
Autor Marge
 - 20. März 2016, 17:48:25
Gut, und wie hat sich das mit dem Kindergeld?
Soweit mir bekannt ist, steht uns dies ja nun noch bis zur Beförderung zum Leutnant zu. Wo kann ich das Ausbildungsverhältnis denn bestätigen lassen? Beim örtlichen Karrierecenter?
Autor Ralf
 - 20. März 2016, 17:33:04
ZitatUnd bekommt er noch vor Dienstantritt sowas wie einen Arbeitsvertrag o.ä?
Nein, es gibt keinen Arbeitsvertrag, weil er ja in dem Sinne nicht arbeitet.
Er hat eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, die ist angenommen wurden durch die Bundeswehr. Mit Dienstantritt begründet sich dann das Dienstverhältnis (kein Arbeitsverhältnis).
Autor Marge
 - 20. März 2016, 17:30:40
Guten Tag
Mein Kind tritt im Sommer den Dienst als OA an.
Zum Thema Kindergeld, wo muss ich die "Erklärung zum Ausbildungsverhältnis" bestätigen lassen?
Und bekommt er noch vor Dienstantritt sowas wie einen Arbeitsvertrag o.ä?