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Zusammenfassung

Autor Papierberg
 - 20. April 2016, 17:37:39
Ich warte im Prinzip jetzt nur noch darauf, dass das KC nachträglich eine Bedingung in die Zusage der UKV aufnimmt (Probezeit) und sich dann schon die Wohnung im Auflösungsprozess befindet. Trennungsgeld bleibt auch spannend.
Autor LwPersFw
 - 20. April 2016, 13:06:43
Also war mein Bauchgefühl doch richtig das hier grundsätzlich etwas nicht stimmt...

Jetzt können Sie nur hoffen das man jetzt, nach gut 3 1/2 Monaten im Dienst... noch etwas ändert...

Die Frage ist was beim KC wer gemacht hat... Liegt der Fehler beim KC... kann man ggf. etwas machen...

Liegt der Fehler bei Ihnen... z.B. Mietvertrag nicht beim KC vorgelegt... können Sie nur hoffen das jemand beide Augen zudrückt...

Autor Sabutaru
 - 20. April 2016, 10:50:45
Die UKV Zusage wird noch abgeändert, weil dort unverheiratet und ohne Wohnung steht.
Der Fehler ist aber, das die Wohnung definitiv anerkannt ist. Deshalb wird das grade von meinem PersFw geklärt.
Ein Problem nach dem anderen -.-
Autor KlausP
 - 20. April 2016, 09:27:39
Die Frage habe ich schon vor Tagen gestellt und sogar wiederholt!  ::)
Autor LwPersFw
 - 20. April 2016, 09:16:33
Zusätzlich zur Frage von Ralf...  am besten machen sie ein Foto... ohnedie persönlichen Daten... und hängen es hier an...


Was wurde Ihnen zum Thema Trennungsgeld und Reisebeihilfe gesagt ?
Autor Ralf
 - 20. April 2016, 08:00:33
ZitatHauptsache ist das ich den Anspruch auch VOR der Probezeit habe.
Ist das wirklich so? Was steht denn nun auf deiner Mitteilung zum Dienstantritt hinsichtlich UKV-Zusage?
Autor Sabutaru
 - 20. April 2016, 07:45:51
Ja damit gebe ich mich zufrieden, Hauptsache ist das ich den Anspruch auch VOR der Probezeit habe.
Ja darüber habe ich mich informiert und die formblätter liegen schon vor. Trotzdem danke!
Autor LwPersFw
 - 19. April 2016, 23:57:42
Zitat von: Sabutaru am 19. April 2016, 23:02:20

... Warum genau konnte sie mir nicht sagen.

Sätze die ich "liebe"...

Es steht auch nicht in Frage das Sie die UKV bekommen...
Es war die Frage ob Sie schon seit Einstellung Anspruch
darauf haben, oder erst ab 01.07.16...mit Ablauf Probezeit.

Aber Sie sind erwachsen... wenn Sie sich mit so einer Aussage zufrieden geben... Ihre Entscheidung...


Ich hoffe Sie haben sich zumindest über die korrekten Verfahrensabläufe zur Nutzung der UKV beraten lassen...

U.a.
+ Erstbewilligung TG... (darin enthalten Anspruch auf Reisebeihilfen)

+ Frage ob Umzug in Eigenregie oder mit Umzugsfirma

+ Welche Leistungen erhält man über die UKV

+ Was ... wann ... wo ... mit welchen Formblättern beantragen

...etc. ...



Autor Sabutaru
 - 19. April 2016, 23:02:20
Also, nach einem Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin weiß ich jetzt, dass ich die UKV trotz der Probezeit kriege. Warum genau konnte sie mir nicht sagen.
Autor LwPersFw
 - 18. April 2016, 23:42:29
Zitat von: Sabutaru am 18. April 2016, 17:01:06
Und das heißt jetzt, dass ich die UKV während der Probezeit NICHT kriege??
Warum erzählt mir der ReFü denn dann das ich das trotzdem erhalte?

Wenn es korrekt läuft... genau das.

Denn es wäre finanziell nicht zu vertreten einem Soldaten in der Probezeit einen teuren Umzug zu
bezahlen...bei einem Umzug einer Familie von Hamburg nach München wird das 5-stellig...und
dann kündigt er kurz vor Ende der Probezeit...oder die Bw hat einen Grund ihn nach der Probezeit nicht zu übernehmen...

In Sachen Refü... folgen Sie dem Rat von Papierberg und gehen Sie ins BwDLZ und fragen Sie nach einem Verwaltungsbeamten der sich in Fragen BUKG auskennt... und nehmen Sie alles an Papier mit was Sie vor und nach der Einstellung bekommen haben...
Autor Sabutaru
 - 18. April 2016, 18:00:02
Bin erst morgen wieder im Dienst, deshalb werde ich das Gespräch Morgen führen.
Das Schreiben habe ich grade auch nicht dabei. Werde aber morgen berichten was raus kam.
Autor Ralf
 - 18. April 2016, 17:45:58
Was kam denn nach dem Beratungsgespräch mit dem Zuständigen im BwDLZ oder BAAINBw raus?
Autor KlausP
 - 18. April 2016, 17:07:42
Wie ist denn nun der genaue Wortlaut dazu in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt?
Autor Sabutaru
 - 18. April 2016, 17:01:06
Und das heißt jetzt, dass ich die UKV während der Probezeit NICHT kriege??
Warum erzählt mir der ReFü denn dann das ich das trotzdem erhalte?
Autor LwPersFw
 - 18. April 2016, 15:34:17
Hier noch die Bestimmung bzgl. der Verbindung Probezeit und Wirksamkeit der UKV-Zusage...

ZDv A-2213/1

402.
Wird ein Arbeitsverhältnis oder Dienstverhältnis begründet und eine Probezeit vereinbart, ist
diese bei der Entscheidung über die Zusage der UKV zu berücksichtigen.

Ist die/der Bedienstete verheiratet oder unverheiratet mit einer Wohnung i. S. des § 10 Absatz 3
ist die Wirksamkeit der Zusage mit der erfolgreich abgeleisteten Probezeit zu verknüpfen,
wenn die/der Bedienstete die Zusage der UKV aus Anlass der Einstellung wünscht.

Entsprechendes gilt für Unverheiratete mit zu berücksichtigenden Kindern und Eignungsübende mit Anspruch auf Besoldung.

Die Ernennung einer/eines Freiwillig Wehrdienstleistenden zur Soldatin auf Zeit/zum Soldaten auf Zeit
ist vom Zeitpunkt des Anspruchs auf Besoldung an umzugskostenrechtlich wie eine Einstellung zu
behandeln, ohne dass es hierbei eines Ortswechsels bedarf.