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Autor FoxtrotUniform
 - 24. April 2016, 14:24:16
Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5  Nr. 122.
Autor BA0815
 - 24. April 2016, 14:16:16
Ich bin damit nach Dienst gelaufen.

Können sie mir auch sagen wo es steht das mir genau dieses Recht genommen wird?
Ich denke nämlich, dass dieser fall nicht genau geregelt ist.  Und rein theoretisch, kann ich ja nicht für etwas bestraft werden was nicht verboten ist. Wie schon gesagt werde ich es lassen allerdings bin doch neugierig geworden.

vielen Dank fürs korrigieren
Autor F_K
 - 24. April 2016, 12:46:42
Weil manche Grundrechte bei Soldaten eingeschränkt sind.

Soldaten dürfen kein univil tragen, selbst wenn selbstbeschaf
Autor ulli76
 - 24. April 2016, 12:45:48
Das ist egal- es sieh aus wie ein dienstliches und damit wird es behandelt wie ein dienstliches.
Autor KlausP
 - 24. April 2016, 12:41:51
Sind Sie in Ihrer Freizeit gelaufen oder während des Dienstes?
Autor BA0815
 - 24. April 2016, 12:37:31
So eine riesige Diskussion wollte ich gar nicht auslösen ^^

Ich hatte noch ein Thermolangarmshirt drunter. Ich habe das braune ausgezogen und bin einfach weiter gelaufen.
Fakt ist allerdings das dass T-Shirt was ich getragen habe NICHT dienstlich geliefert war.  Deshalb meine Frage. Zivilisten dürfen sich dieses T-Shirt ja auch bestellen und tragen. Warum wird mir dieses Recht weggenommen?

Klar, dem Offizier mache ich in dem Moment keinen Vorwurf, kann er ja nicht wissen, dass es privat gekauft ist.

Ich trage dieses T-Shirt gerne beim Laufen weil es bei den noch frischen Temperaturen einfach gut wärmt ohne zu warm zu werden.


Autor ulli76
 - 23. April 2016, 18:57:14
Ich hab mal den Tippfehler im Threadtitel korrigiert. In manchen ist es evlt. noch drin- wollte nicht alle ändern.
Autor IdZ
 - 23. April 2016, 18:37:44
Zitat von: Jens79 am 23. April 2016, 18:04:31
Dann darf man sich aber auch nicht wundern, wenn andere ihren Schwerpunkt auf das T-Shirt legen.

Im Grunde genommen verstehe ich dich. Tief in meinem inneren sind mir etliche Vorschriften völlig egal. Aber das interessiert keine Sau.

Dienstlich ist es und darf es mir nicht egal. Außerdem würde ich mich dann auch in der völlig falschen Truppengattung aufhalten.

Wie auch immer. Wer gegen Vorschriften verstößt und dabei erwischt wird, braucht sich nicht wundern darauf angesprochen zu werden.

Da magst du Recht haben.
Autor F_K
 - 23. April 2016, 18:24:03
Lieber Klaus:

Muss er auch nicht. Dienstaufsicht geschieht nie zu 100% - und der TE hat gesagt, er macht es nicht wieder, was will man mehr?
Autor KlausP
 - 23. April 2016, 18:21:59
Mal 'ne Frage an den TE (falls Sie hier überhaupt noch mitlesen ob der wieder mal ausufernden "Diskussion"  ;)): Wie hat denn der Herr Offizier die Ausführung seines Befehls kontrolliert? Ich vermute, gar nicht ... Warum vermute ich das wohl?
Autor F_K
 - 23. April 2016, 18:17:16
@ IdZ:

Du scheinst das Konzept Schwerpunkte und Nebenaufträge / Auflagen nicht verstanden zu haben.

Wenn man aber seinen Auftrag (sehr) gut erledigt und Nebenaufgaben auch noch abarbeitet, wird man idR besser beurteilt als derjenige, der schon Schwierigkeiten beim Schwerpunkt hat ...

... Und jetzt sage nicht, Du pumpst 60 Minuten am Stück ohne Pause ...

(Praktisch: Es gibt z. B. im Gefechtsdienst Gründe für anderes Schuhwerk, da kann man ggf. mal etwas nicht sehen ...  8) ... aber es gibt keinen Grund, sich nicht wenigstens ein priv. T-Shirt zu kaufen .... )
Autor Jens79
 - 23. April 2016, 18:04:31
Dann darf man sich aber auch nicht wundern, wenn andere ihren Schwerpunkt auf das T-Shirt legen.

Im Grunde genommen verstehe ich dich. Tief in meinem inneren sind mir etliche Vorschriften völlig egal. Aber das interessiert keine Sau.

Dienstlich ist es und darf es mir nicht egal. Außerdem würde ich mich dann auch in der völlig falschen Truppengattung aufhalten.

Wie auch immer. Wer gegen Vorschriften verstößt und dabei erwischt wird, braucht sich nicht wundern darauf angesprochen zu werden.
Autor IdZ
 - 23. April 2016, 17:53:58
Freu' dich nicht zu früh über deinen vermeintlichen Erfolg ;)

Natürlich ist das für die Vorschrift kein Unterschied. Ich habe dir die Frage trotzdem einfach mal beantwortet.
Inoffiziell legt aber jeder Vorgesetzter die Vorschrift ein wenig anders aus in manchen Punkten. Je nachdem was seine Schwerpunkte sind. Wenn man absolut alles von wirklich jeder Vorschrift umsetzen bzw sich daran halten würde, wäre der Dienstbetrieb lahmgelegt. Das ist bei Anzugangelegenheiten zwar weniger der Fall, aber ich hoffe ihr wisst was ich meine.

Und wie du schon sagst, es geht nur um ein "dämliches T-Shirt" - meine Rede. Deswegen lege ich meine Schwerpunkte eben woanders.
Autor Jens79
 - 23. April 2016, 17:39:19
 ;D ;D ;D

Für dich mag das ein Unterschied sein, für die Vorschrift nicht. Aber bitte.

Wusste gar nicht das Vorschriften nur umzusetzen sind, wenn es dem Vorgesetzten persönlich in den Kram passt.  ::)

Naja, was soll's. Es geht ja nur um ein dämliches T-Shirt.
Autor F_K
 - 23. April 2016, 17:34:17
.. Wäre ggf. "strafverschärfend" zu werten, ist aber kein Kriterium der Vorschrift bei privatem Sport.