ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatNach der Grundausbildung beginnt die militärische Fachausbildung und häufig zusätzlich eine zivilberufliche Aus- und Weiterbildung, die sogenannte ZAW-Maßnahme. Während dieser Zeit befindet sich der junge Soldat in Berufsausbildung und es besteht ein Anspruch auf Kindergeld.
Die Ausbildung endet nach unserer Auffassung frühestens mit der Beförderung zum Feldwebel. Noch weiter ging das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 21.10.2014 (Az. 5 K 2260/13): Die Verwendungsausbildung eines Feldwebels des Truppendienstes zum Berufssoldaten sei weiterhin als Ausbildung im Sinne des Kindergeldrechts zu werten. Das Urteil wird zurzeit vom Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren (Az. III R 37/14) überprüft.