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Zusammenfassung

Autor InstUffzSEAKlima
 - 01. Juni 2016, 21:49:12
Ungeachtet der rechtlichen Aspekte, werden dennoch oft rechtzeitig Schilder mit der Ankündigung der Rasenmahd oder auch anderer Baumaßnahmen aufgestellt. Wer jedoch nicht hinschaut, kann es nicht wissen. Die Schilder sind reine Kulanz und guter Wille, daraus entstehen keine Pflichten.
Autor justice005
 - 29. Mai 2016, 08:45:32
Zitat"Mäharbeiten, parken auf eigene Gefahr"

Das hat rechtlich soviel Aussagekraft, als würde ein Bankräuber ein Schild um den Hals tragen, wo drauf steht "Ich übernehme für meine Taten keine Haftung". Es ist rechtlich schlichtweg nicht möglich einen Schadensersatz in diesem Zusammenhang auszuschließen oder auch nur einzuschränken. Haftungsausschlüsse kann man im Arbeitsvertrag einschränken, bei Dienstleistungsverträgen oder in anderen Konstellationen.

Diese schwachsinnigen Schilder, die jeder meint, überall aufstellen zu müssen,  haben in 99,9999 % der Fälle nicht die allerkleinste rechtliche Wirkung. Egal ob an einem Baustellenzaun, in der Kneipe oder sonst wo. Selbst bei den Schildern, die die Bundeswehr an jedem Kasernentor aufhängt, habe ich so meine Zweifel. Ich glaube, sie dienen nur der Klarstellung bzgl. der sowieso geltenden Rechtslage.

Verursacht nämlich ein unbekannter Täter einen Schaden, müsste die Bundeswehr sowieso nicht haften, egal ob mit oder ohne Schild. Schließlich besteht kein "Bewachungsvertrag" oder ähnliches. Das Schild macht dieses nur noch einmal deutlich.

Weiß man aber, wer einen Schaden verursacht hat, dann muss dieser auch in aller Regel haften.

Wer einem anderen einen Schaden verursacht, muss dieses ersetzen. So einfach ist das. (§823 BGB)

ZitatAuch dann darf nicht irgendein Depp fremde Sachen beschädigen.

eben.

ZitatKostenfolgen leichter Fährlässigkeit lassen sich aber vertraglich ausschliessen

Ja, aber hier ist weit und breit kein Vertrag.

Zitatdies wird oft über die Kasernenordnung realisiert

Die Kasernenordnung ist aber kein gegenseitiger Vertrag, sondern ein ziemlich einseitiger Befehl ! Und ein Haftungsausschluss per Befehl dürfte wohl tatsächlich ziemlich abwegig sein.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Lässt sich ein Verursacher ermitteln und lässt sich dessen Schadensverursachung auch nachweisen, dann gibt's Schadensersatz.
Lässt sich der Verursacher nicht ermitteln, dann hat der Geschädigte leider Pech gehabt.


Autor Strong Passion
 - 28. Mai 2016, 21:17:09
Kannst ja mal über die Billigkeitsrichtlinien des Bundes etwas wieder zu bekommen. Vorschrift ist A 1270/17 unter Regelungen Online im Intranet.
Autor F_K
 - 28. Mai 2016, 19:21:32
Kostenfolgen leichter Fährlässigkeit lassen sich aber vertraglich ausschliessen  - dies wird oft über die Kasernenordnung realisiert (und in vielen anderen Gebieten ebenfalls Hier ist also der Einzelfall zu prüfen.
Autor wolverine
 - 28. Mai 2016, 18:56:05
Auch dann darf nicht irgendein Depp fremde Sachen beschädigen.
Autor S. Tim
 - 28. Mai 2016, 12:53:15
bei uns steht z.b überall an Grasrändern ein schild "Mäharbeiten, parken auf eigene Gefahr" evtl. stand bei euch auch so ein schild, da kannst du es sowieso vergessen
Autor bayern bazi
 - 27. Mai 2016, 21:29:52
aber vergss ncht - BEWEISBILDER
Autor Papierberg
 - 27. Mai 2016, 20:59:16
Möglicherweise lässt sich über das Objektmanagement des BwDLZ ja feststellen ob, wann und durch wen Mäharbeiten durchgeführt wurden.
Autor ulli76
 - 27. Mai 2016, 20:50:54
Wenn man das Auto in so einem Zustand vorfindet (verdreckt von Mäharbeiten und evtl. in dem Zusammenhang aufgetretene Beschädigung) macht es Sinn, das gleich zu melden. Im Zweifel erstmal über den eigenen Spieß oder die Wache falls sonst kein Zuständiger erreichbar ist.

Das Gras wird jetzt ja abgefallen sein.
Autor itschie
 - 27. Mai 2016, 20:30:26
versuch macht klug, aber die Chancen sind echt schlecht... ich denke die Kohle für den Spiegel biste einfach mal aus eigener Tasche los und die Fahrzeugwäsche ebend so... ich glaube einen Start ins Wochenende stellt man sich anders vor...
Autor kleen
 - 27. Mai 2016, 19:10:19
Ich werde am Montag mal zum Spieß gehen, gucken was er sagt. Ich habe auf jeden fall Fotos vom Auto gemacht, das ist nämlich total dreckig von dem Rasen
Autor F_K
 - 27. Mai 2016, 14:12:48
Selbst wenn dort gemäht wurde, ist dies kein Beweis für die Beschädigung.

... und auch wegen dieser Schadensmöglichkeit gibt es ja den Haftungsausschluss - grobe Fahrlässigkeit ist wohl kaum zu beweisen.
Autor KlausP
 - 27. Mai 2016, 13:54:56
Wenn das die Geländebetreuer vom BwDLZ waren, sollte eigentlich rauszukriegen sein, ob und wann dort gemäht wurde.
Autor Ralf
 - 27. Mai 2016, 13:52:51
Wie bei jeder Fahrerflucht.
Autor kleen
 - 27. Mai 2016, 13:19:46
Das habe ich mir schon gedacht, wie soll ich das beweisen  >:(
So etwas ist halt richtig nervig und wahrscheinlich bleibe ich auf die Kosten sitzen