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Privat KFZ beschädigt

Begonnen von kleen, 27. Mai 2016, 12:19:01

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kleen

Hallo, ich war gerade auf dem Rückweg nach Hause und da fiel mir auf das mein Spiegelglas vom rechten Aussenspiegel beschädigt wurde. Mein Auto stand die komplette Woche in der Kaserne und am Parkplatz wurden Mäharbeiten durchgeführt. Das Auto ist auch total verdreckt vom Rasenschnitt.
Ich denke mal das dort jemand mit der Motorsense gemäht hat und dann ein Steinchen gegen den Spiegel geflogen ist. Ich werde damit mal Montag zum Spieß gehen.

Kann mir evtl ein Erfahrungsträger schonmal vorab Infos geben wie das ganze abläuft?

Lieben Gruß

KlausP

Was steht denn in der Kasernenordnung im Bezug auf Haftung bei Beschädigungen? Ich kenne das nur so, dass das Abstellen des Privat-PKW auf eigene Gefahr erfolgt. Aber der Spieß ist dazu der richtige Ansprechpartner.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Ich würde mal sagen gar nichts. Denn, zumindest war es bei uns immer so, dass das einstellen des Privaten-PKW in die Kaserne auf eigene Gefahr Geschieht.
Zumindest stand das immer in den Nutzungsbedingungen für die Parkmarke.

Eventuell könnte man die Firma die die Mäh arbeiten durchgeführt hat in Regress nehmen.
Aber mit
Zitat von: kleen am 27. Mai 2016, 12:19:01
Ich denke mal das dort jemand mit der Motorsense gemäht hat und dann ein Steinchen gegen den Spiegel geflogen ist.
wird es natürlich wieder schwierig, ohne Beweise.

Aber das ist meine Meinung als Laie und "unsere Juristen" werden gleich kommen und sich dann eine seitenlange Diskussion über dieses Thema leifern.  ;)

justice005

Ich schließe mich an.

Das mit dem Haftungsausschluss in der Kasernenordnung bedeutet allerdings nur, dass die Bundeswehr nicht pauschal für Schäden haftet, die irgendein ominöser Unbekannter verursacht hat. So nach dem Motto: Egal wer es war, die Bundeswehr zahlt. Das kann natürlich nicht sein. Und genau für diese Fälle wird die Haftung ausgeschlossen. Ob so ein Haftungsausschluss tatsächlich notwendig ist oder ob die Bundeswehr sowieso nicht für unbekannt verursachte Schäden haften müsste, kann mal egal sein.

Wenn aber hingegen ein konkreter Verursacher festgestellt werden kann, dann muss dieser Verursacher natürlich haften. Ist der Verursacher ein Angehöriger der Bundeswehr, dann kommt unter Umständen auch eine Amtshaftung in Betracht.

Aber wie gesagt: Ohne konkreten Tatnachweis läuft nichts. Und ich schließe mich an, dass es hier schwierig werden dürfte, einen konkreten Verursacher zu identifizieren.


kleen

Das habe ich mir schon gedacht, wie soll ich das beweisen  >:(
So etwas ist halt richtig nervig und wahrscheinlich bleibe ich auf die Kosten sitzen

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Wenn das die Geländebetreuer vom BwDLZ waren, sollte eigentlich rauszukriegen sein, ob und wann dort gemäht wurde.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Selbst wenn dort gemäht wurde, ist dies kein Beweis für die Beschädigung.

... und auch wegen dieser Schadensmöglichkeit gibt es ja den Haftungsausschluss - grobe Fahrlässigkeit ist wohl kaum zu beweisen.

kleen

Ich werde am Montag mal zum Spieß gehen, gucken was er sagt. Ich habe auf jeden fall Fotos vom Auto gemacht, das ist nämlich total dreckig von dem Rasen

itschie

versuch macht klug, aber die Chancen sind echt schlecht... ich denke die Kohle für den Spiegel biste einfach mal aus eigener Tasche los und die Fahrzeugwäsche ebend so... ich glaube einen Start ins Wochenende stellt man sich anders vor...

ulli76

Wenn man das Auto in so einem Zustand vorfindet (verdreckt von Mäharbeiten und evtl. in dem Zusammenhang aufgetretene Beschädigung) macht es Sinn, das gleich zu melden. Im Zweifel erstmal über den eigenen Spieß oder die Wache falls sonst kein Zuständiger erreichbar ist.

Das Gras wird jetzt ja abgefallen sein.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Papierberg

Möglicherweise lässt sich über das Objektmanagement des BwDLZ ja feststellen ob, wann und durch wen Mäharbeiten durchgeführt wurden.

bayern bazi


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

S. Tim

bei uns steht z.b überall an Grasrändern ein schild "Mäharbeiten, parken auf eigene Gefahr" evtl. stand bei euch auch so ein schild, da kannst du es sowieso vergessen

wolverine

Auch dann darf nicht irgendein Depp fremde Sachen beschädigen.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

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