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Zitat von: F_K am 15. Juni 2016, 07:20:01
Dazu folgt eine Ausbildung, die weitere Inhalte vermittelt bzw. vertieft.
Zitat... Zudem, wie werden Reservisten in der aktiven Truppe wahrgenommen, wenn sie dort ihren Dienst verrichten, vorallem als Reserveoffizier ohne Vordienstzeit? ...
Zitat von: StierNRW am 13. Juni 2016, 14:13:42Meines Wissens muss der Arbeitgeber hier nur explizit Freistellen wenn eine RDL eine bestimmte Dauer ueberschreitet?
@ Preuße
Ich finde es toll, daß Sie sich für eine Reservelaufbahn innerhalb der Bw interessieren. Es ist nur die Frage, ob Sie Ihr Arbeitgeber hierzu überhaupt freistellt. Damit würde ich anfangen.
ZitatKenne einen Justizvollzugsbeamten, der beordert ist (sind ebenfalls Waffentraeger soweit ich mich erinnere).
Sie sind als Beamter des Zolls ja auch Waffenträger (normalerweise HK P 30) des Bundes. Sollte es zu einem Spannungs- oder Verteidigungsfall kommen, kann ich mir kaum vorstellen, daß der Zoll Sie dann freigeben würde. Polizeivollzugsbeamte leisten ja (normalerweise) auch keine RDL ab.
ZitatDas duerfte fuer die meisten Arbeitgeber gelten! Und nun?
Nochmal: Ihr Interesse an der Bw finde ich sehr gut, nur wird wohl Ihr Arbeitgeber darin wohl eher keinen Sinn sehen. Sie würden ja bei einer RDL nicht auf Ihrer Zoll-Dienststelle sein.
ZitatDort wird aber normalerweise jede/r gebraucht (Fehlende Kolleginnen und Kollegen wegen Urlaub, Krankheit, Lehrgang, Schwangerschaft).Auch dies koennte man ueber fast jedem Arbeitsplatz ebenfalls sagen...