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Autor F_K
 - 16. Juni 2016, 07:26:32
@ Schnolle:

Jetzt wird er / es lächerlich - ich habe (andere) Lehrgänge an der Inspektion besucht, die ASSA  ausbildet, war also vor Ort und habe auch diese Themen besprochen.

In der GA wird in Gruppen ausgebildet, die Stärkere ist meistens unter 10, ggf. gibt es neben dem GrpFhr noch einen Hilfsausbilder. (Wo soll ein Zg von einem Ausbilder ausgebildet werden? Das gibt es bei Chef unterrichten, nicht bei praktischer Ausbildung).

Es ist kein Ziel der Ausbildung Ungedienter, einen ZgFhr o. Ä. auszubilden - sondern "Fachleute" in Uniform zu bringen - meistens aus Status rechtlichen Gründen. ( Wehr Verwaltung).
Autor Schnolle
 - 16. Juni 2016, 07:18:40
F_K

Der TE fragte doch eben nach der Ausbildung für ungediente ROA. Wieviele Teilnehmer an den ASSA Modulen kennen Sie denn? Was wissen sie über deren berufliche Hintergründe? Haben Studenten einen verwertbaren Beruf wenn sie bis jetzt studieren? Ist Lehrer ein verwertbarer Beruf? Wie groß sind die Hörsäle? Kann man bei 12 Mann und zwei Ausbildern Inhalte schneller vermitteln als ein Ausbilder für 30 oder mehr? 
Autor F_K
 - 15. Juni 2016, 14:32:21
@ Schnolle:

Ich spreche von der (aktiven) Regelausbildung - die dauert bis zum Feldwebel 3 Jahre.

Ein OA geht auf OAL, macht noch Vollausbildungsteile in der Truppe und geht nach dem Studium monatelang auf Lehrgang.

Der von Dir beschriebene Ausbildungsgang ist nur für Res sinnvoll, die eine einsetzbare zivile Qualifikation mitbringen.

"Zoll" ist mMn keine Nutzbare.
Autor Schnolle
 - 15. Juni 2016, 13:59:33
Zitat von: F_K am 15. Juni 2016, 07:20:01

Dazu folgt eine Ausbildung, die weitere Inhalte vermittelt bzw. vertieft.

Aha, welche soll das dann sein? Meine Quelle SkgemKonzAusbResBw. Es folgen halt die Laufbahnlehrgänge. Die sind dann aber auch für gediente Laufbahnwechsler in der Reserve. Z.B. Ein Kamerad hier aus dem Forum der jetzt im Herbst auf den FwRes adW LG in München geht. Dieser LG bedarf der ATN wachSichSdt und TrpFhr. Am Ende soll dann der GrpFhr stehen. Quelle Lehrgangskatalog. Ein ungedienter würde nach der ASSA und dem ULRes auch auf diesen LG gehen wenn er die Feldwebellaufbahn einschlägt. Wo wird hier also was nachgeschult oder vertieft?
Autor F_K
 - 15. Juni 2016, 07:20:01
@ Schnolle:

Sachlich nicht zutreffend.

Der " normale" Mannschaftssoldat macht 2 bis 3 Monate Grundausbildung, UA / FA gehen für mehrere Monate auf einen Lehrgang, gleiches gilt für OA.

Die ASA ist eine absolute Light-Ausbildung, die natürlich überall Lücken und Schwächen hat - sie vermittelt deutlich weniger als 50 % der Inhalte einer GA.

Dazu folgt eine Ausbildung, die weitere Inhalte vermittelt bzw. vertieft.

@ Preusse:

Du machst doch gerade eine 3 jährige Ausbildung - bist Du der Meinung, man könnte die Inhalte in 6 Wochen vermitteln? Merkste was?
Autor Schnolle
 - 14. Juni 2016, 23:10:40
Die ASSA ist so etwas wie GA light mit gerafftem Inhalt aber viel Spaß. Der erzieherische Aspekt kann meist vernachlässigt werden, da die Gruppen altermäßig eher weiter oben angesiedelt sind. Daher lockere aber militärische Atmosphäre. Am Ende der zwei Module gibt's dann die ATN WachSichSdt nSAK. Damit ist dann der Abholpunkt für alle Laufbahnen hergestellt. Also theoretisch können Sie  dann das was jeder Soldat nach der GA auch kann.
Autor F_K
 - 14. Juni 2016, 19:22:54
... die Frage ist halt, ob die Fähigkeit "Zoll" wirklich Anwendung finden kann - denn eine ausbildungsnahe Verwendung ist ja geplant.
Autor KlausP
 - 14. Juni 2016, 18:50:11
Zitat... Zudem, wie werden Reservisten in der aktiven Truppe wahrgenommen, wenn sie dort ihren Dienst verrichten, vorallem als Reserveoffizier ohne Vordienstzeit? ...

Zuallererst wie alle anderen Reservedienst Leistenden (RDL): So, wie sich selber geben, wie sie sich einbringen und wie sie ihre Aufgaben erfüllen. Ein ResOffz, der über die Schiene ROA adW kommt, wird mit Sicherheit keinen Panzergrenadierzug bei einer Übung oder im Gefecht führen. Niemand wird erwarten, dass gerade ein frischer ResOffz bei seinen ersten RDL perfekt seine Aufgaben erfüllt, aber der Wille muss mMn erkennbar sein. Die RDL hieß ja früher nicht umsonst Wehrübung und nicht Wehrkönnung  ;).
Autor Preuße
 - 14. Juni 2016, 18:41:20
Danke für die zahlreichen Antworten,

jedoch hätte ich dennoch eine Frage zur Ausbildung. Sind die Module der "Allgemeinen streitkräftegemeinsamen soldatische Ausbildung" qualititiv vergleichbar mir der dreimonatigen allgemeinen Grundausbildung?
Zudem, wie werden Reservisten in der aktiven Truppe wahrgenommen, wenn sie dort ihren Dienst verrichten, vorallem als Reserveoffizier ohne Vordienstzeit?

MfG
Autor F_K
 - 14. Juni 2016, 12:41:42
Richtig, die Eigenschaft Waffenträger ist unwichtig - Polizeibeamte sind aber gesetzlich vom Wehrdienst ausgenommen (aus gutem Grund).

Klar gibt es Polizisten die mal ne RDL ableisten, "richtig" wird es dadurch nicht und es ändert nicht das Gesetz.
Autor wolverine
 - 14. Juni 2016, 12:36:19
Die Eigenschaft "Waffenträger" ist doch völlig irrelevant. Ist doch nicht so, das Polizisten oder Justizbeamte Kombattantenstatus hätten.
Autor Merowig
 - 14. Juni 2016, 12:09:12
Nachtrag - der Zoll untersteht dem Finanzministerium.
Das der Zoll im Spannungs- oder im Verteidigungsfall etwaige Aufgaben zur Sicherung der inneren Ordnung haette, waere mir neu.
Autor Merowig
 - 14. Juni 2016, 12:04:39
Zitat von: StierNRW am 13. Juni 2016, 14:13:42
@ Preuße

Ich finde es toll, daß Sie sich für eine Reservelaufbahn innerhalb der Bw interessieren. Es ist nur die Frage, ob Sie Ihr Arbeitgeber hierzu überhaupt freistellt. Damit würde ich anfangen.
Meines Wissens muss der Arbeitgeber hier nur explizit Freistellen wenn eine RDL eine bestimmte Dauer ueberschreitet?
Arbeitgeber kann ein Uk-Verfahren beantragen - und dann wird geprueft...

Zitat
Sie sind als Beamter des Zolls ja auch Waffenträger (normalerweise HK P 30) des Bundes. Sollte es zu einem Spannungs- oder Verteidigungsfall kommen, kann ich mir kaum vorstellen, daß der Zoll Sie dann freigeben würde. Polizeivollzugsbeamte leisten ja (normalerweise) auch keine RDL ab.
Kenne einen Justizvollzugsbeamten, der beordert ist (sind ebenfalls Waffentraeger soweit ich mich erinnere).
Polizisten die RDL ableisten gibt es auch.

Zitat
Nochmal: Ihr Interesse an der Bw finde ich sehr gut, nur wird wohl Ihr Arbeitgeber darin wohl eher keinen Sinn sehen. Sie würden ja bei einer RDL nicht auf Ihrer Zoll-Dienststelle sein.
Das duerfte fuer die meisten Arbeitgeber gelten! Und nun?

ZitatDort wird aber normalerweise jede/r gebraucht (Fehlende Kolleginnen und Kollegen wegen Urlaub, Krankheit, Lehrgang, Schwangerschaft).
Auch dies koennte man ueber fast jedem Arbeitsplatz ebenfalls sagen...


Autor LoislF
 - 14. Juni 2016, 11:06:21
Ich kenne einen Zöllner persönlich, der zumindest mal für die Offizierseigungsfeststellung frei gestellt wurde... Hatte mich auch gewundert, aber es funktioniert wohl (bei manchen Dienststellen).
Autor StierNRW
 - 13. Juni 2016, 14:13:42
@ Preuße

Ich finde es toll, daß Sie sich für eine Reservelaufbahn innerhalb der Bw interessieren. Es ist nur die Frage, ob Sie Ihr Arbeitgeber hierzu überhaupt freistellt. Damit würde ich anfangen.

Sie sind als Beamter des Zolls ja auch Waffenträger (normalerweise HK P 30) des Bundes. Sollte es zu einem Spannungs- oder Verteidigungsfall kommen, kann ich mir kaum vorstellen, daß der Zoll Sie dann freigeben würde. Polizeivollzugsbeamte leisten ja (normalerweise) auch keine RDL ab.

Nochmal: Ihr Interesse an der Bw finde ich sehr gut, nur wird wohl Ihr Arbeitgeber darin wohl eher keinen Sinn sehen. Sie würden ja bei einer RDL nicht auf Ihrer Zoll-Dienststelle sein. Dort wird aber normalerweise jede/r gebraucht (Fehlende Kolleginnen und Kollegen wegen Urlaub, Krankheit, Lehrgang, Schwangerschaft).

Viel Glück Ihnen aber dennoch.