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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatNeue Zuständigkeit
Das neue USG überträgt zum 1. November 2015 die Zuständigkeit für die Bewilligung von USG-Leistungen auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw). Bislang waren dafür über 400 Landes- und Kommunalbehörden zuständig. Jetzt werden alle Aufgaben der Unterhaltssicherung im BAPersBw beim Referat I 2.3.7 am Dienstort Düsseldorf zentralisiert. Hierdurch soll die Qualität der Bearbeitung von Anträgen verbessert werden.
Zitat von: Rafa91 am 01. Juli 2016, 13:00:16
Ich habe gehört das die Bundeswehr für die Zeit des FWD die Miete der Wohnung bezahlt, wenn diese mindestens 6 Monate vor Einberufung angemietet wurde. Allerdings hat man mich im KC nicht nach einem Mietvertrag gefragt obwohl man dort wusste das ich alleine eine Wohnung besitze. Wie wird dies nun gehandhabt?
Zitat von: Rafa91 am 01. Juli 2016, 13:00:16
Desweiteren wird ja eine Heimfahrt pro Woche nach Hause und zur Dienststelle mit dem Zug übernommen(falls nicht entschuldigt meinen fehler). Wie ist das nun wenn die Fahrt mit Zug zur Kaserne 4 Stunden dauert und ich mit dem Auto nur 2 Stunden fahren würde, würde ich statt dem Zug auch das Auto nehmen dürfen und würde dies übernommen werden?
Zitat von: Rafa91 am 01. Juli 2016, 13:00:16
ich bin 23 Jahre alt und somit kein Heimschläfer. Darf ich dann unter der Woche auch außerhalb schlafen?