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Fragen zum FWD

Begonnen von Rafa91, 01. Juli 2016, 13:00:16

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Rafa91

Guten Tag Forengemeinde,
ich trete zum 1.8 meinen Dienst als FWD23 an. Nun habe ich allerdings ein paar Fragen und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe gehört das die Bundeswehr für die Zeit des FWD die Miete der Wohnung bezahlt, wenn diese mindestens 6 Monate vor Einberufung angemietet wurde. Allerdings hat man mich im KC nicht nach einem Mietvertrag gefragt obwohl man dort wusste das ich alleine eine Wohnung besitze. Wie wird dies nun gehandhabt?
Desweiteren wird ja eine Heimfahrt pro Woche nach Hause und zur Dienststelle mit dem Zug übernommen(falls nicht entschuldigt meinen fehler). Wie ist das nun wenn die Fahrt mit Zug zur Kaserne 4 Stunden dauert und ich mit dem Auto nur 2 Stunden fahren würde, würde ich statt dem Zug auch das Auto nehmen dürfen und würde dies übernommen werden?
ich bin 23 Jahre alt und somit kein Heimschläfer. Darf ich dann unter der Woche auch außerhalb schlafen?

Ich bedanke mich im Vorraus für eure Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

Andi

Ein wenig Suche hätte dir geholfen - du bist ja nicht der Erste bei der Bundeswehr - und mir die Antwort erspart. ;)

Zitat von: Rafa91 am 01. Juli 2016, 13:00:16
Ich habe gehört das die Bundeswehr für die Zeit des FWD die Miete der Wohnung bezahlt, wenn diese mindestens 6 Monate vor Einberufung angemietet wurde. Allerdings hat man mich im KC nicht nach einem Mietvertrag gefragt obwohl man dort wusste das ich alleine eine Wohnung besitze. Wie wird dies nun gehandhabt?

Die Bundeswehr hat damit nichts zu tun. Wende dich an die Unterhaltssicherungsbehörde deiner Kommune.

Zitat von: Rafa91 am 01. Juli 2016, 13:00:16
Desweiteren wird ja eine Heimfahrt pro Woche nach Hause und zur Dienststelle mit dem Zug übernommen(falls nicht entschuldigt meinen fehler). Wie ist das nun wenn die Fahrt mit Zug zur Kaserne 4 Stunden dauert und ich mit dem Auto nur 2 Stunden fahren würde, würde ich statt dem Zug auch das Auto nehmen dürfen und würde dies übernommen werden?

Du kannst mit dem Auto auf eigene Kosten so viel fahren, wie du willst, die Bundeswehr hat damit aber nichts zu tun. Von der Bundeswehr erhältst du einen Bahnberechtigungsausweis mit dem du kostenlos zwischen Kaserne und Heimatort Bahn fahren kannst und der als Bahncard 25 gilt.

Zitat von: Rafa91 am 01. Juli 2016, 13:00:16
ich bin 23 Jahre alt und somit kein Heimschläfer. Darf ich dann unter der Woche auch außerhalb schlafen?

Du kannst nach der Grundausbildung grundsätzlich schlafen wo du willst, sofern du pünktlich zum Dienst da bist.

Gruß Andi
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Rafa91

Guten Tag Andi
ich danke dir für deiine Antworten. Habe aber noch eine Frage dazu. Bei meiner Kommune war ich bereits, diese sagte mir die Zuständigkeit für das USG wurde von den Kommunen abgegeben. An wen konnte die nette Dame mir allerdings nicht sagen.

Gruß

SGBunny

ZitatNeue Zuständigkeit

Das neue USG überträgt zum 1. November 2015 die Zuständigkeit für die Bewilligung von USG-Leistungen auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw). Bislang waren dafür über 400 Landes- und Kommunalbehörden zuständig. Jetzt werden alle Aufgaben der Unterhaltssicherung im BAPersBw beim Referat I 2.3.7 am Dienstort Düsseldorf zentralisiert. Hierdurch soll die Qualität der Bearbeitung von Anträgen verbessert werden.

>> Quelle <<

Inwieweit diese Aussage von 2015 noch gilt weiss ich nicht.
Gruss
Bunny

Rafa91

Danke SGBunny.

Kann ich den Antrag denn jetzt schon stellen obwohl ich offiziell ja erst am dem 1.8 Soldat bin?

KlausP

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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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