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Autor miguhamburg1
 - 22. Juli 2016, 13:42:21
Zunächst einmal ist dem Fragensteller zu empfehlen, ein Personalgespräch mit seinem Personalführer zu beantragen. In einem Gespräch "unter vier Augen" lassen sich sämtliche Hintergründe deutlich besser darlegen, als in einem Versetzungsantrag. Vor allem können so gangbare Möglichkeiten entwickelt werden, um einem dann abgestimmten Ziel näher zu kommen. Letztlich wird es dann auf einen abgestimmten Versetzungsantrag hinauslaufen, der aber vom Personalführer anders bewertet werden kann, als wenn ihm nur das Papier vorliegt.
Autor Papierberg
 - 20. Juli 2016, 18:55:18
Ob die Familiengründung bei letztendlicher Versetzung dann wirklich noch Teil der Lebensplanung wäre sei dahingestellt.   :P

@LwPersFw: Die Vorschrift ist mir bekannt, der Vorrang dienstlicher Interessen ist absolut außerhalb einer Diskussion und ich habe mich hier auch schon diesbezüglich so geäußert. Trotzdem habe ich in der Praxis aber auch erlebt, dass einiges geht, wenn verschiedene Stellen an einem Strang ziehen.
Autor ulli76
 - 20. Juli 2016, 17:55:09
Himmel-wo ist das Problem, einen Versetzungsantrag zu stellen?
DAS ist nämlich der Weg der früher oder später zum Ziel führt.

Autor BulleMölders
 - 20. Juli 2016, 15:08:24
Ich persönlich kenne eine ganze Menge Fälle in denen Landesbeamte von einem Bundesland in das andere gewechselt sind. Allerdings nur aus dem Bereich der Steuerverwaltung und da gibt es für die einzelnen Laufbahnen eine Bundes einheitliche Ausbildungsordnung, so das die Ausbildung, egal wo gemacht, in jedem anderen Bundesland anerkannt ist.
Ob es so etwas in allen Bereichen der Beamtenausbildung gibt kann ich nicht sagen.
Autor FoxtrotUniform
 - 20. Juli 2016, 14:18:45
Kann die Ehefrau nicht erstmal versuchen als Beamtin nach Norddeutschland zu kommen? Es gibt sicher bereits andere Fälle wo ein Landesbeamter den Dienstherrn gewechselt hat.

Als Alternative bleiben andernfalls nur die Kündigung oder das Versetzungsgesuch (offensichtlich gescheitert), der Bereich Köln / Koblenz gibt doch auch für Marinesoldaten einiges her.

Aber mal ganz ehrlich, diese Konstellation ist doch schon zum Scheitern verurteilt.
Autor LwPersFw
 - 19. Juli 2016, 22:27:32
Zitat von: Stixx am 18. Juli 2016, 21:38:45


Ich...Mangelverwendung dienender Berufssoldat und zur See fahrend...

Sie...Landesbeamte in Mitteldeutschland und noch schwieriger versetzbar als ich.

Wir haben wirklich alles probiert. Sie kommt aus ihrem Bundesland nicht heraus.

Stixx

Ich behaupte... da gibt es keine Lösung mit der Stixx und seine Frau langfristig leben können...

Teilzeit...Elternzeit... alles nur temporäre Lösungen...


Und daran ändert auch Frau Ministerin nichts...
Denn auch in der aktuellen Vorschrift zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht, dass die Einsatzbereitschaft der Bw trotzdem immer Vorrang hat.

Und hier sind ja 2 "Player" im Boot...

Die Bw könnte (und wird) argumentieren, dass gem. (noch immer gültiger) Rechtsprechung des BVerG die Berufstätigkeit der Ehefrau kein Versetzungsgrund ist (erst recht wenn der Soldat in einer Mangelverwendung ist).

Und die PST der Ehefrau spielt ja auch nicht mit... also ist nicht nur die Bw "die Böse"...
Autor Papierberg
 - 19. Juli 2016, 21:10:59
Die bessere Vereinarkeit von  Familie und Dienst ist ein Organisationsziel der Bundeswehr, dass man als Handlungsmaxime für ein kontinuierliches Bestreben nach Instrumenten und Einzelfalllösungen verstehen kann. Ein Rechtsanspruch auf Verwendung an einem bestimmten Dienstort damit jedoch nicht verbunden. Bei Ihnen bestünde im Falle einer Familiengründung die Möglichkeit der Elternzeit, ggf. auch einer darüber hinausgehenden Beurlaubung bei einem der Partner. Möglicherweise können Sie und/oder Ihre Partnerin auch eine Form des mobilen Arbeitens/der Telearbeit in Anspruch nehmen und insoweit dem Ziel ein Stück näher kommen. Letztendlich hängt diesbezüglich Vieles von Gesprächen mit den jeweiligen Vorgesetzten ab.
Autor Niederbayer
 - 19. Juli 2016, 09:36:21
Eine miese Situation.
Deine Verwendung gibts so im mitteldeutschen Raum nicht?
Du könntest ja auch den BS sausen lassen und selbst Landesbeamter im Bundesland deiner Frau werden.
Autor Ralf
 - 19. Juli 2016, 09:01:25
Du hast doch erst vor kurzem einen Antrag auf OffzMilFD gestellt und damit auch eine bundesweite Versetzbarkeit unterschreiben. Auch wenn dein Wunsch natürlich verständlich ist, so ist doch das nun sehr offensiv und alles ist Sch*** ein Wasser predigen und Wein trinken.
Autor wolverine
 - 19. Juli 2016, 07:49:56
Zitat von: Stixx am 18. Juli 2016, 21:38:45
Was kann man tun (kommt mir bitte niemand mit "Versetzungsgesuche schreiben" oder "mit dem Spieß sprechen" - alles sinnlos)?

Was sollen wir denn sonst schreiben? Das ist nun einmal der Weg, der beschritten werden muss. Meinetwegen dann noch mit Beschwerde, Verwaltungsgericht und Wehrbeauftragtem. Irgendwelche Voodoo-Priester wird hier niemand kennen.
Und auch Landesbeamte können versetzt werden; auch in andere Bundesländer. Genau wie Soldaten in Mangelverwendungen. Dass so etwas durchaus ein paar Jahre dauern kann, sollte klar sein. Bis dahin muss man halt pendeln (mindestens einer von beiden).
Autor F_K
 - 19. Juli 2016, 07:41:53
Die Problematik gibt es bei allen Paaren mit guter Bildung.

Wenn dann einer Landes (!)  Beamter wird, und der andere sich an der Küste verdingt, ist dies kein Problem für den jeweiligen Dienstherrn.
ISSO.

Es bleibt die Kündigung oder die WE Beziehung - Kinder- / Erziehungszeiten usw.
Autor DK
 - 19. Juli 2016, 00:33:22
Na dann...good Luck
Autor Stixx
 - 18. Juli 2016, 23:32:29
Danke funker07 für die erste nicht arrogante Antwort an diesem Abend.
Autor Stixx
 - 18. Juli 2016, 23:23:39
Ich hätte Wurstfachverkäufer und sie Friseuse werden sollen, oder wie?!
Nee besser noch, wir hätten kein Abitur machen und in der Hauptschule in der 6ten abgehen, bzw gar nichts lernen sollen.
Dann passen die Rahmenbedingungen hierzulande sicherlich eher um Kinder in die Welt zu setzen, verstehe ich schon.

Kommunizieren sie ihre Auffassung doch mal gegenüber der Ministerin, oder dem Wehrbeauftragten?!
Ich glaube kaum, dass sie dort Zustimmung finden würden.
Diese Ansicht steht der so angestrebten "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" diametral entgegen.
Was ist das denn bitte für eine abwatschende Argumentation?!

Autor funker07
 - 18. Juli 2016, 23:08:14
Einer von euch könnte kündigen bzw Entlassung beantragen.

Mal ganz ehrlich: Eine Landesbeamte wird wohl kaum außerhalb ihres Landes eingesetzt.
Einen Marinesoldaten braucht man meist nur da, wo man Marine hat: an der Küste.
Eine Versetzung wäre also entgegen dienstlichem Interesse und das bei einer Mangelverwendung.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf heißt, dass beides halbwegs zusammen funktionieren soll und nicht, dass der Dienst egal ist.

Ergebnis: Wochenendbeziehung oder persönliches Pech. Alles kann der Dienstherr auch nicht ermöglichen.