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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 24. August 2016, 17:26:21
Das zeugt davon, dass derjenige, der den Bescheid erstellt hat, von dieser Materie auch gänzlich unbeleckt ist.  ::) ;)
Autor Opa_Hagen
 - 24. August 2016, 16:56:06
Ick hätt mal die Finger von der Tastatur lassen sollen, irgendwie schaffen wir beide es meist, uns misszuverstehen;)
Ausserdem stand auf dem Heranziehungsbescheid zur DVAG DRM :sinngemäss, dass der Dienst im DG SU zu leisten ist.
Und da ich ja gerade mal in der Lage war, unfallfrei an der Truppenverpfegung teilzunehmen, habe ich es nicht gewagt,
Widerspruch gegen diesen falschen Bescheid einzulegen;))
Autor F_K
 - 24. August 2016, 16:46:07
Fakt ist Fakt.

Und was war nun die Aussage Deines Post?

(Ausser dem Statement, ein Dienstvergehen begangen zu haben?)
Autor Opa_Hagen
 - 24. August 2016, 16:20:29
Mönsch F_K,

es ging doch nur um den Fakt, dass man mit ATN UffzLaSk, nur weil man DVAG nicht in der Beorderungsverwendung macht,
als Schulterglatze rumläuft. Nicht mehr und nicht weniger.

Gruss aus Bärlin

Hagen
Autor F_K
 - 24. August 2016, 15:50:52
... kann unfallfrei Essen - entspricht Schulterglatze, was sonst?

Nur weil man nicht erwischt wurde, war es nicht unbedingt richtig ...
Autor Opa_Hagen
 - 24. August 2016, 15:38:09
Zitat von: KlausP am 17. August 2016, 09:56:35
Zitat... Wird ja wohl nicht so sein, dass ich als Perser als HFw üben gehe und an Allerheiligen für Kriegsgräber als StUffz sammeln gehe ...

Doch, genau so ist das aber mit dem vorläufigen Dienstgrad zu verstehen. Der ist an die vorgesehene Verwendung gebunden und ausschliesslich bei RDL in dieser Verwendung und bei entsprechenden dafür notwendigen Lehrgängen zu tragen. Wenn ich mich nicht irre, gibt es dazu sogar eine entsprechende Belehrung.

Also... habe in meiner Anfangszeit als Reservist ausserhalb meines Beorderungstruppenteils als Funktioner für das LdKdo an der DRM teilgenommen. Ich war noch SU (vorläufig) und habe auch die Klappen getragen. Eben gelernt: falsch. Und da ich keine Vordienstzeit Bw hatte, hätte ich ja eigentlich als Schütze rumlaufen müssen. Aber zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon die ATN UffzLaSk. Aber SU eben immer noch nicht endgültig, da Fachausbildung noch nicht abgeschlossen.
Ist schon lustig, mit dieser ATN in der Tasche als Schulterglatze rumlaufen zu sollen. Hat sich aber niemand beschwert damals;) Oder hätte ich UA Litzen tragen müssen?

Gruss aus Bärlin
Autor F_K
 - 24. August 2016, 13:49:53
Nicht verstanden?

Bei DVags ( des LKdo) oder VVags wird eben nicht auf dem Dienstposten geübt - nicht "für den Stab" - da ist die Vorschrift eindeutig.
Autor elwammerl
 - 24. August 2016, 13:28:54
Kurzes Update - nichts ist so beständig wie die Veränderung

Lehrgangsplanung

Teil I bleibt in Appen für 10 Tage
Teil II - Stabsdienstfeldwebel - 24 Tage in Hannover, ja richtig 24 Tage!!

Wegen Herumspazieren mit vorläufigen DstGrd

Aussage meines KpFw´s: Du wirst natürlich auf entsprechende Stelle beordert. Da Du die brauchst um den vorläufigen DstGrd bestätigen zu können. Deswegen sitzt Du aber nicht immer im Stab, sondern wenn du für die Kp übst, und wenn es ein Bergmarsch ist, übst du als Fw im Stabsdienst und somit mit höherem DstGrd.
Also... Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird...

Gruß

[gelöscht durch Administrator]
Autor Altrec
 - 17. August 2016, 15:24:44
Nein, das ist eindeutig.
Gut, wenn man aktuelle Dokumente hat. :D
Autor Tommie
 - 17. August 2016, 14:37:34
Die (ehemalige) ZDv 20/3 heiß seit 09.10.2015 "Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2" und besagt im Kapitel 6.1. Dienstliche Veranstaltungen im Rahmender Reservistenarbeit der Bundeswehr im Unterpunkt 6.1.13 so beschrieben:

Zitat"6065. Die Teilnahme von Reservistinnen und Reservisten an DVag findet grundsätzlich mit dem endgültig verliehenen Dienstgrad statt. Vorläufig verliehene Dienstgrade dürfen nur im Rahmen von Dienstleistungen in der Beorderungsverwendung getragen werden. Ungediente Personen nehmen im untersten Mannschaftsdienstgrad teil. Diesen erhalten die Teilnehmenden von Rechts wegen mit der Zuziehung ohne eine Verleihung. Für Zivilpersonal der Bundeswehr, das Katalog-Aufgaben, Aufgaben der Wehrverwaltung oder fachbezogene Aufgaben wahrnimmt, gelten die Vorgaben gemäß Abschnitt
3.8.4."

Gibt es jetzt noch Fragen dazu ;) ?
Autor Altrec
 - 17. August 2016, 14:19:31
Ist das Führen eines vorläufigen Dienstgrades tatsächlich nur wärhend Reservedienstleistungen in dieser Verwendung und den dafür notwendigen Lehrgängen erlaubt?
Ich hatte bisher nur gelesen, dass die Beschränkung bei RDL allgemein gilt, also beispielsweise nicht bei VVags.

ZitatIn einem Wehrdienstverhältnis führen Reservisten und Reservistinnen den ihnen verliehenen
Dienstgrad ohne Zusatz. Nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses entfällt die Berechtigung
zum Führen eines vorläufigen oder zeitweiligen Dienstgrades.
(ZDv 20/03 Kapitel 10 1003)
Autor KlausP
 - 17. August 2016, 09:56:35
Zitat... Wird ja wohl nicht so sein, dass ich als Perser als HFw üben gehe und an Allerheiligen für Kriegsgräber als StUffz sammeln gehe ...

Doch, genau so ist das aber mit dem vorläufigen Dienstgrad zu verstehen. Der ist an die vorgesehene Verwendung gebunden und ausschliesslich bei RDL in dieser Verwendung und bei entsprechenden dafür notwendigen Lehrgängen zu tragen. Wenn ich mich nicht irre, gibt es dazu sogar eine entsprechende Belehrung.
Autor elwammerl
 - 17. August 2016, 09:45:39
Dann stimmt meine Vermutung schon.

Ich z.B. wurde komplett eingekleidet, auch mit Dienstanzug. Vorläufiger Dienstgrad ist vorläufiger Dienstgrad!

Wenn ich als Wiedereinsteller zurückgehe, kann man den Dienstgrad auch tragen. Man bekommt ja auch eine Ernennungsurkunde "vorläufiger Dienstgrad", wenn ich dann zum Üben gehe, gehe ich natürlich mit dem aktuellstem Dienstgrad.

Wird ja wohl nicht so sein, dass ich als Perser als HFw üben gehe und an Allerheiligen für Kriegsgräber als StUffz sammeln gehe (wie jemand schon sagte, dann lass ich von der StOv jedesmal umnähen) *lach*

Aber wichtig erstmal für die Ausbildung n. § 22 (2) SLV - vorläufig höherer DstGrd der Reserve....

- solange ich willig bin die Lehrgänge zu absolvieren, solange behalte ich den vorläufigen Dienstgrad, sollte ich selber die Lehrgänge nicht annehmen, dann wird mir nach 3 Jahren der DstGrd wieder entzogen, solange ich aber keinen vom Bund zur Verfügung gestellt bekomme, behalte ich den DstGrd entsprechend.

Habe gestern Post vom PersAmt  bekommen:

- Ausbildung gliedert sich in 2 Teile:

Teil 1: FW - allg. milit. Teil: 10 Tage an der UffzSchule der LW in Appen als Präsenzlehrgang (ich wohne an der österr. Grenze in BGL, sehr geil, ich freu mich)
                                         65 Tage Fernlehrgang über PC
Teil II: FW - fachl. Teil:       40 Tage an der Schule in Hannover   

läuft....

Termine: Teil I 2. Quartal 2017
              Teil II, zur Zeit nicht bekannt

...läuft Kameraden!

Autor TheScientist
 - 16. August 2016, 12:41:53
Zitat von: elwammerl am 16. August 2016, 07:56:36
Ich bin ja in der Pflicht den "vorläufig" höheren Dienstgrad zu bestätigen. Wenn ich aber keinen Lehrgang bekomme, kann ich das ja nicht!

Das sollte in der Regel berücksichtigt werden, vorausgesetzt Sie sagen von sich aus die Lehrgänge oder den Lehrgang nicht ab. Wenn alle Lehrgangsplätze belegt sind, wird Ihnen das nicht zur Last gelegt.

So wurde das vom BAPersBw für 43.3 RO im SanDst gehandhabt... ein anderes Klientel... ::)
Autor F_K
 - 16. August 2016, 10:25:29
Mal blöd geantwortet: Der MobSatz beinhaltet nicht die Teile der Friedenszusatzausstattung - und viele Res kommen auch ohne DA aus.