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ZitatHat sich das in letzter Zeit geändert oder war dies prinzipiell schon immer so?Das war schon immer so, solange es BA/MA gibt, siehe Ziff 106 der B-1340/29.
ZitatWird diese Regelung in der Praxis auch so umgesetzt?Das hoffe ich doch, ist der Zentralerlass ja nicht bloß ein Anhalt, sondern eine Weisung.
Zitat von: Ralf am 12. Oktober 2017, 06:58:59Hat sich das in letzter Zeit geändert oder war dies prinzipiell schon immer so? Ich meine mich zu erinnern, dass bei uns (ca. 2013 / 2014) die Restdienstzeit schon kurz vor Abschluss des Bachelors auf die volle Zeit festgesetzt wurde, was für zwei Kameraden die unschöne Folge hatte, dass sie doch noch kurz vorher durchgefallen und nun die volle Zeit gebunden sind.
Man wird erst mit Bestehen des Bachelors voll festgesetzt, nicht mit der Beförderung zum Leutnant.
Zitat von: Ralf am 12. Oktober 2017, 06:58:59Wird diese Regelung in der Praxis auch so umgesetzt?
Hier wird unterschieden nach Ausbildung ohne/mit Studium und Nichtbestehen bzw. BA/MA-Abschluss.
ZitatNormalerweise werden Laufbahnwechsler bei Nichtbestehen des Studiums in ihre alte Laufbahn zurückgeführt. Was passiert aber bei einem Nichtbestehen des Studiums nach der Beförderung zum Leutnant? Man ist ja dann bereits auf die volle Zeit von 13 Jahren festgesetzt.Die Zuordnung zu einem OAJ endet mit Beförderung zum Leutnant. Man wird erst mit Bestehen des Bachelors voll festgesetzt, nicht mit der Beförderung zum Leutnant. Ist die Verpflichtungszeit aufgrund der vorherigen Laufbahn bereits auf die volle Zeit festgesetzt, dann bleibt sie bestehen oder kann bei beidseitigem Einverständnis auf die normale Dienstzeit verkürzt werden, die ein Ungedienter zu diesem Zeitpunkt hätte (Richtwert).
Zitat von: Niederbayer am 25. August 2016, 12:14:27Was aber nichts an der Voraussetzung ändert, dass ein Offizier akademisch gebildet sein soll und das wissenschaftliche Erarbeiten von komplexen Zusammenhängen nachweislich gelernt haben sollte. Darüberhinaus gibt es gerade in den technischen Verwendungen fast ausschließlich Dienstposten, auf die man ohne abgeschlossenes Studium gar nicht kommen kann. Unter anderem deswegen wird man bei nicht bestandenem Studium regelmäßig nach der festgelegten Dienstzeit entlassen, auch wenn man im Anschluss die Laufbahnausbildung weiter durchlaufen hat.Zitat von: Andi8111 am 25. August 2016, 12:00:58
Aber was will man schon anfangen ohne fachliche Grundlage. Gehen Sie davon aus, dass man Sie am Ende der vorläufig festgesetzten Dienstzeit entlässt.
Die militärischen, weiterführenden Kenntnisse wird er aber vermutlich nun im Anschluss erwerben.
Die Nichtbesteher werden ja in aller Regel ganz regulär in die nächsten Lehrgänge eingesteuert.
Zitat von: Turigrum am 25. August 2016, 13:36:26Waren Sie denn schon vorher in der Laufbahn der UoP? In der Regel ist dies nur möglich, wenn man vor der Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes schon in dieser Laufbahn war, sodass man in diese zurückgeführt werden kann.
Aber um auf ToMA zu antworten: Ja eine Möglichkeit wäre es gewesen zu den Fw zu gehen und das mit meinem derzeitigem Dienstgrad (dann HptFw) aber hätte ganz unten bei den Feldwebellehrgängen angefangene.