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Autor Ralf
 - 16. Oktober 2017, 12:42:31
Nur der von KlausP aufgezeigte Weg führt zu einer validen Antwort und ggf. zum Erfolg, nämlich ein schriftlicher Antrag auf Weiterverpflichtung und  Überführung in die gewünschte Truppengattung inkl. Ausbildung zum xy.
Autor KlausP
 - 16. Oktober 2017, 11:56:37
Mein Rat wäre: Stellen Sie an das BAPersBw einen schriftlichen Antrag auf Wechsel in die Laufbahn OffzTrDst ohne Studium. Nur dort wird man Ihnen entsprechende Auskunft geben und einen Bescheid (so oder so) zukommen lassen.
Autor Markus113
 - 16. Oktober 2017, 11:52:32
Bezüglich dieses Problems habe ich auch eine Frage:
Zurzeit bin ich Fähnrich habe das Studium abgebrochen, aufgrund eines nicht befürworteten Studienwechsels.
Bis jetzt habe ich von meiner Chefin in wechselnden Abständen gesagt bekommen, dass Bedarf in der PzGren Truppe besteht, mal nicht.
Aufgrund diesen ständigen hin und her, habe ich mich dazu entschieden, mal meinen Perser damit zu befragen, daraufhin versucht die Chefin das ich das nicht tue.
Besteht denn nun Bedarf oder eine Möglichkeit als Offz ohne Studium auf seine 13 Jahre festgesetzt zu werden oder nicht?
Bei der Immatrikulation wurde uns gesagt: " Aufgrund eines erhöhten Bedarfs ist das kein Problem mehr".

Autor Ralf
 - 12. Oktober 2017, 12:55:35
ZitatHat sich das in letzter Zeit geändert oder war dies prinzipiell schon immer so?
Das war schon immer so, solange es BA/MA gibt, siehe Ziff 106 der B-1340/29.

ZitatWird diese Regelung in der Praxis auch so umgesetzt?
Das hoffe ich doch, ist der Zentralerlass ja nicht bloß ein Anhalt, sondern eine Weisung.
Autor dunstig
 - 12. Oktober 2017, 12:16:28
@Ralf: Aus persönlichem Interesse:

Zitat von: Ralf am 12. Oktober 2017, 06:58:59
Man wird erst mit Bestehen des Bachelors voll festgesetzt, nicht mit der Beförderung zum Leutnant.
Hat sich das in letzter Zeit geändert oder war dies prinzipiell schon immer so? Ich meine mich zu erinnern, dass bei uns (ca. 2013 / 2014) die Restdienstzeit schon kurz vor Abschluss des Bachelors auf die volle Zeit festgesetzt wurde, was für zwei Kameraden die unschöne Folge hatte, dass sie doch noch kurz vorher durchgefallen und nun die volle Zeit gebunden sind.
Müsste aber nochmal genau nachsehen, wann die Festsetzung erfolgte.

Zitat von: Ralf am 12. Oktober 2017, 06:58:59
Hier wird unterschieden nach Ausbildung ohne/mit Studium und Nichtbestehen bzw. BA/MA-Abschluss.
Wird diese Regelung in der Praxis auch so umgesetzt?
Autor Wüstensand
 - 12. Oktober 2017, 12:10:11
Besten Dank!
Autor Ralf
 - 12. Oktober 2017, 06:58:59
ZitatNormalerweise werden Laufbahnwechsler bei Nichtbestehen des Studiums in ihre alte Laufbahn zurückgeführt. Was passiert aber bei einem Nichtbestehen des Studiums nach der Beförderung zum Leutnant? Man ist ja dann bereits auf die volle Zeit von 13 Jahren festgesetzt.
Die Zuordnung zu einem OAJ endet mit Beförderung zum Leutnant. Man wird erst mit Bestehen des Bachelors voll festgesetzt, nicht mit der Beförderung zum Leutnant. Ist die Verpflichtungszeit aufgrund der vorherigen Laufbahn bereits auf die volle Zeit festgesetzt, dann bleibt sie bestehen oder kann bei beidseitigem Einverständnis auf die normale Dienstzeit verkürzt werden, die ein Ungedienter zu diesem Zeitpunkt hätte (Richtwert).
Die Beförderungen zum OLt sind in der A-1340/111 geregelt. Hier wird unterschieden nach Ausbildung ohne/mit Studium und Nichtbestehen bzw. BA/MA-Abschluss.
Autor LwPersFw
 - 12. Oktober 2017, 06:34:15
...das wird in jedem Einzelfall entschieden...

Dabei gilt :

"Soldatinnen und Soldaten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte fachliche
oder örtliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten.

Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten.

Vielmehr entscheiden die zuständigen Vorgesetzten beziehungsweise die Personal
bearbeitende Dienststelle über deren Verwendung nach pflichtgemäßem Ermessen."



Ich empfehle auch das Lesen der entsprechenden Vorschriften:
z.B.
B-1340/29 Nr 206 bis 209
OrgBer Heer, SKB, Personal  >> C2-227/0-0-5615 Kap 9.5
Autor Wüstensand
 - 12. Oktober 2017, 00:22:24
... und macht dann die restlichen x Jahre was? Vor allem wenn das Studium Voraussetzung für den geplanten Dienstposten/Werdegang ist?
Autor miguhamburg1
 - 12. Oktober 2017, 00:10:07
Ja, was soll da revolutionär passieren? Auch dieser Kamerad wird in seinem ihm zugeordneten OAJ um einen Jahrgang zurückgestuft und mit dem dan zum OLt befördert.
Autor Wüstensand
 - 11. Oktober 2017, 23:44:17
Hierzu hätte ich eine Frage.

Normalerweise werden Laufbahnwechsler bei Nichtbestehen des Studiums in ihre alte Laufbahn zurückgeführt. Was passiert aber bei einem Nichtbestehen des Studiums nach der Beförderung zum Leutnant? Man ist ja dann bereits auf die volle Zeit von 13 Jahren festgesetzt.
Autor Ralf
 - 25. August 2016, 17:36:38
Der Abbruch des Studiums und die Überführung in den Ausbildungsgang ohne Studium zur Ableistung der derzeitig festgesetzten Verpflichtungszeit beinhaltet auch immer die Rückstufung in der OA-Crew.

Ein Laufbahnwechsel gibt es für Studienabbrecher nicht. Nur eine Rückführung (vgl. ZDv 20/79 und diese beinhaltet, dass man schon mal vorher in der Laufbahn war. Alles andere ist ein Personalführungsfehler (ja, die gibt es leider in der Tat auch) oder Wunschdenken.
Autor dunstig
 - 25. August 2016, 13:39:10
@ToMA: Ja. Allerdings wird man in der Regel nicht mit "seiner" regulären Cerw zum Lt befördert, sondern Minimum ein Jahr später. Zumindest in den mir bekannten Fällen. Und Hauptfeldwebel bitte mit HF oder HptFw abkürzen. HFw gibt es als Dienstgrad nicht ;)

Zitat von: Niederbayer am 25. August 2016, 12:14:27
Zitat von: Andi8111 am 25. August 2016, 12:00:58
Aber was will man schon anfangen ohne fachliche Grundlage. Gehen Sie davon aus, dass man Sie am Ende der vorläufig festgesetzten Dienstzeit entlässt.

Die militärischen, weiterführenden Kenntnisse wird er aber vermutlich nun im Anschluss erwerben.
Die Nichtbesteher werden ja in aller Regel ganz regulär in die nächsten Lehrgänge eingesteuert.
Was aber nichts an der Voraussetzung ändert, dass ein Offizier akademisch gebildet sein soll und das wissenschaftliche Erarbeiten von komplexen Zusammenhängen nachweislich gelernt haben sollte. Darüberhinaus gibt es gerade in den technischen Verwendungen fast ausschließlich Dienstposten, auf die man ohne abgeschlossenes Studium gar nicht kommen kann. Unter anderem deswegen wird man bei nicht bestandenem Studium regelmäßig nach der festgelegten Dienstzeit entlassen, auch wenn man im Anschluss die Laufbahnausbildung weiter durchlaufen hat.

Zitat von: Turigrum am 25. August 2016, 13:36:26
Aber um auf ToMA zu antworten: Ja eine Möglichkeit wäre es gewesen zu den Fw zu gehen und das mit meinem derzeitigem Dienstgrad (dann HptFw) aber hätte ganz unten bei den Feldwebellehrgängen angefangene.
Waren Sie denn schon vorher in der Laufbahn der UoP? In der Regel ist dies nur möglich, wenn man vor der Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes schon in dieser Laufbahn war, sodass man in diese zurückgeführt werden kann.
Autor Turigrum
 - 25. August 2016, 13:36:26
Also erstens ja ich werde zum Lt und zwar nur ein Jahr später als es im regulärem Ablauf gewesen wäre (regulär 01.07.16 nun 01.07.17)

Ich werde auch meine Lehrgänge OL2 und OL3 besuchen das ist fest vorgeplant.

Aber um auf ToMA zu antworten: Ja eine Möglichkeit wäre es gewesen zu den Fw zu gehen und das mit meinem derzeitigem Dienstgrad (dann HptFw) aber hätte ganz unten bei den Feldwebellehrgängen angefangene.
Autor ToMA
 - 25. August 2016, 13:21:36
Also wird er zum Lt befördert und macht den OL2 und OL3 ?  ???