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Restdienstzeit nach nicht bestandenem Studium

Begonnen von Turigrum, 25. August 2016, 11:42:47

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Wüstensand

... und macht dann die restlichen x Jahre was? Vor allem wenn das Studium Voraussetzung für den geplanten Dienstposten/Werdegang ist?

LwPersFw

#16
...das wird in jedem Einzelfall entschieden...

Dabei gilt :

"Soldatinnen und Soldaten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte fachliche
oder örtliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten.

Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten.

Vielmehr entscheiden die zuständigen Vorgesetzten beziehungsweise die Personal
bearbeitende Dienststelle über deren Verwendung nach pflichtgemäßem Ermessen."



Ich empfehle auch das Lesen der entsprechenden Vorschriften:
z.B.
B-1340/29 Nr 206 bis 209
OrgBer Heer, SKB, Personal  >> C2-227/0-0-5615 Kap 9.5
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

ZitatNormalerweise werden Laufbahnwechsler bei Nichtbestehen des Studiums in ihre alte Laufbahn zurückgeführt. Was passiert aber bei einem Nichtbestehen des Studiums nach der Beförderung zum Leutnant? Man ist ja dann bereits auf die volle Zeit von 13 Jahren festgesetzt.
Die Zuordnung zu einem OAJ endet mit Beförderung zum Leutnant. Man wird erst mit Bestehen des Bachelors voll festgesetzt, nicht mit der Beförderung zum Leutnant. Ist die Verpflichtungszeit aufgrund der vorherigen Laufbahn bereits auf die volle Zeit festgesetzt, dann bleibt sie bestehen oder kann bei beidseitigem Einverständnis auf die normale Dienstzeit verkürzt werden, die ein Ungedienter zu diesem Zeitpunkt hätte (Richtwert).
Die Beförderungen zum OLt sind in der A-1340/111 geregelt. Hier wird unterschieden nach Ausbildung ohne/mit Studium und Nichtbestehen bzw. BA/MA-Abschluss.
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dunstig

@Ralf: Aus persönlichem Interesse:

Zitat von: Ralf am 12. Oktober 2017, 06:58:59
Man wird erst mit Bestehen des Bachelors voll festgesetzt, nicht mit der Beförderung zum Leutnant.
Hat sich das in letzter Zeit geändert oder war dies prinzipiell schon immer so? Ich meine mich zu erinnern, dass bei uns (ca. 2013 / 2014) die Restdienstzeit schon kurz vor Abschluss des Bachelors auf die volle Zeit festgesetzt wurde, was für zwei Kameraden die unschöne Folge hatte, dass sie doch noch kurz vorher durchgefallen und nun die volle Zeit gebunden sind.
Müsste aber nochmal genau nachsehen, wann die Festsetzung erfolgte.

Zitat von: Ralf am 12. Oktober 2017, 06:58:59
Hier wird unterschieden nach Ausbildung ohne/mit Studium und Nichtbestehen bzw. BA/MA-Abschluss.
Wird diese Regelung in der Praxis auch so umgesetzt?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

ZitatHat sich das in letzter Zeit geändert oder war dies prinzipiell schon immer so?
Das war schon immer so, solange es BA/MA gibt, siehe Ziff 106 der B-1340/29.

ZitatWird diese Regelung in der Praxis auch so umgesetzt?
Das hoffe ich doch, ist der Zentralerlass ja nicht bloß ein Anhalt, sondern eine Weisung.
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Markus113

Bezüglich dieses Problems habe ich auch eine Frage:
Zurzeit bin ich Fähnrich habe das Studium abgebrochen, aufgrund eines nicht befürworteten Studienwechsels.
Bis jetzt habe ich von meiner Chefin in wechselnden Abständen gesagt bekommen, dass Bedarf in der PzGren Truppe besteht, mal nicht.
Aufgrund diesen ständigen hin und her, habe ich mich dazu entschieden, mal meinen Perser damit zu befragen, daraufhin versucht die Chefin das ich das nicht tue.
Besteht denn nun Bedarf oder eine Möglichkeit als Offz ohne Studium auf seine 13 Jahre festgesetzt zu werden oder nicht?
Bei der Immatrikulation wurde uns gesagt: " Aufgrund eines erhöhten Bedarfs ist das kein Problem mehr".


KlausP

Mein Rat wäre: Stellen Sie an das BAPersBw einen schriftlichen Antrag auf Wechsel in die Laufbahn OffzTrDst ohne Studium. Nur dort wird man Ihnen entsprechende Auskunft geben und einen Bescheid (so oder so) zukommen lassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Nur der von KlausP aufgezeigte Weg führt zu einer validen Antwort und ggf. zum Erfolg, nämlich ein schriftlicher Antrag auf Weiterverpflichtung und  Überführung in die gewünschte Truppengattung inkl. Ausbildung zum xy.
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