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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: benba am 08. September 2016, 22:51:21
Quelle?
Und wenn wir schon dabei sind, wie steht es bzgl. weißes Hemd, schwarzer Langbinder?
Zitat von: benba am 08. September 2016, 22:51:21
Und wenn wir schon dabei sind, wie steht es bzgl. weißes Hemd, schwarzer Langbinder?
Zitat von: Andi am 07. September 2016, 23:08:02
Es wird auch keine "Abnutzung geltend gemacht" bei wem denn und wie?
Das Problem ist vielmehr, dass es gemäß der letzten Verlautbarung des Generalinspekteurs gemäß der geltenden Verwaltungsbestimmungen derzeit nicht erlaubt ist - und ab 1.10.16 nicht mehr möglich sein dürfte über das LHD Konto das Namensschild für den Dienstanzug zu kaufen.
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 07. September 2016, 23:38:54
Das liegt vermutlich an den Eigenheiten deines MilOrgBer.
Zitat von: Andi am 07. September 2016, 23:17:50Zitat von: Pericranium am 07. September 2016, 23:06:31
Mit dem neuen Dienstgrad bin ich Selbsteinkleider. Also muss ich jetzt ein Namensschild haben, oder nicht?
Dann hast du auf jeden Fall einen Dienstgrad in dem dir die Meinung eines Portepees durchaus auch mal am Allerwertesten vorbeigehen kann.
Nichts desto trotz: wenn dein soldatisches Selbstverständnis bei 5 € Kosten in Auflösung begriffen ist tue uns allen einen Gefallen und such dir irgeneinen anderen Job. Da werden in deinem weiteren soldatischen Berufsleben nämlich noch ganz andere gruppendynamisch motivierte Kosten auf dich zukommen.
Gruß Andi
Zitat von: Pericranium am 07. September 2016, 23:06:31
Mit dem neuen Dienstgrad bin ich Selbsteinkleider. Also muss ich jetzt ein Namensschild haben, oder nicht?
Zitat von: Andi am 07. September 2016, 23:01:15
Na bei Selbst- und Teilselbsteinkleidern gibt es für solche Späße ja die monatliche Abnutzungentschädigung, da wäre der Befehl dann natürlich völlig rechtmäßig und verbindlich.
Wobei das Namensschild ja nicht auf der Liste der vorzuhaltenden Uniformteile steht...