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Zusammenfassung

Autor Getulio
 - 08. September 2016, 23:26:41
...und jetzt bitte niemand noch nach dem Gesellschaftsanzug fragen!  :P
Autor LwPersFw
 - 08. September 2016, 23:21:57
Zitat von: benba am 08. September 2016, 22:51:21
Quelle?

Und wenn wir schon dabei sind, wie steht es bzgl. weißes Hemd, schwarzer Langbinder?


Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5
Autor Getulio
 - 08. September 2016, 22:53:49
Zitat von: benba am 08. September 2016, 22:51:21
Und wenn wir schon dabei sind, wie steht es bzgl. weißes Hemd, schwarzer Langbinder?

Genauso. gehören nicht zum Ausstattungssoll, Anschaffung kann nicht befohlen werden.
Autor KlausP
 - 08. September 2016, 22:53:41
Das Gleiche. Quelle ist die 37/10 bzw. deren Nachfolger. Das steht bei den Abwandlungen zum Dienstanzug.
Autor benba
 - 08. September 2016, 22:51:21
Quelle?

Und wenn wir schon dabei sind, wie steht es bzgl. weißes Hemd, schwarzer Langbinder?
Autor LwPersFw
 - 08. September 2016, 00:23:04
Unser Herr sagt zu diesen Plastikschildern  ;) ;D

"Namensschilder dürfen nicht aus Haushaltsmitteln beschafft werden.

Anschaffung und Anbringung erfolgen auf eigene Kosten und dürfen daher den Soldaten nicht befohlen werden."
Autor Getulio
 - 08. September 2016, 00:05:10
Zitat von: Andi am 07. September 2016, 23:08:02
Es wird auch keine "Abnutzung geltend gemacht" bei wem denn und wie?
Das Problem ist vielmehr, dass es gemäß der letzten Verlautbarung des Generalinspekteurs gemäß der geltenden Verwaltungsbestimmungen derzeit nicht erlaubt ist - und ab 1.10.16 nicht mehr möglich sein dürfte über das LHD Konto das Namensschild für den Dienstanzug zu kaufen.

Gruß Andi

Demnach gibt es dann auch keine dienstliche Verpflichtung, ein solches Schild zu erwerben/besitzen. Befohlen werden kann die Anschaffung nicht.
Autor Pericranium
 - 07. September 2016, 23:41:30
Zitat von: Andi am 07. September 2016, 23:38:54
Das liegt vermutlich an den Eigenheiten deines MilOrgBer. ;)

Ja, das ist gut möglich :)
Ich werde später auch einfach den Dr.-Titel weglassen, wenn ich mir gerade so die Diskussion im anderen Thread anschaue :D
Autor Andi
 - 07. September 2016, 23:38:54
Das liegt vermutlich an den Eigenheiten deines MilOrgBer. ;)
Autor Pericranium
 - 07. September 2016, 23:37:26
Zitat von: Andi am 07. September 2016, 23:17:50
Zitat von: Pericranium am 07. September 2016, 23:06:31
Mit dem neuen Dienstgrad bin ich Selbsteinkleider. Also muss ich jetzt ein Namensschild haben, oder nicht? :D

Dann hast du auf jeden Fall einen Dienstgrad in dem dir die Meinung eines Portepees durchaus auch mal am Allerwertesten vorbeigehen kann. ;)
Nichts desto trotz: wenn dein soldatisches Selbstverständnis bei 5 € Kosten in Auflösung begriffen ist tue uns allen einen Gefallen und such dir irgeneinen anderen Job. Da werden in deinem weiteren soldatischen Berufsleben nämlich noch ganz andere gruppendynamisch motivierte Kosten auf dich zukommen.

Gruß Andi

Schön, dass du so viel über mein Selbstverständnis weißt ;) Ich werde mir demnächst ein Namensschild besorgen.
Es hat mich halt nur gewundert, dass ich jetzt plötzlich deswegen angesprochen wurde.
Ich bin seit 2011 Soldat und das war eben das erste Mal, dass sich jemand darüber beschwert hat, dass ich kein Namensschild am Dienstanzug habe.
Autor Andi
 - 07. September 2016, 23:17:50
Zitat von: Pericranium am 07. September 2016, 23:06:31
Mit dem neuen Dienstgrad bin ich Selbsteinkleider. Also muss ich jetzt ein Namensschild haben, oder nicht? :D

Dann hast du auf jeden Fall einen Dienstgrad in dem dir die Meinung eines Portepees durchaus auch mal am Allerwertesten vorbeigehen kann. ;)
Nichts desto trotz: wenn dein soldatisches Selbstverständnis bei 5 € Kosten in Auflösung begriffen ist tue uns allen einen Gefallen und such dir irgeneinen anderen Job. Da werden in deinem weiteren soldatischen Berufsleben nämlich noch ganz andere gruppendynamisch motivierte Kosten auf dich zukommen.

Gruß Andi
Autor Andi
 - 07. September 2016, 23:08:02
Es wird auch keine "Abnutzung geltend gemacht" bei wem denn und wie?
Das Problem ist vielmehr, dass es gemäß der letzten Verlautbarung des Generalinspekteurs gemäß der geltenden Verwaltungsbestimmungen derzeit nicht erlaubt ist - und ab 1.10.16 nicht mehr möglich sein dürfte über das LHD Konto das Namensschild für den Dienstanzug zu kaufen.

Gruß Andi
Autor Pericranium
 - 07. September 2016, 23:06:31
Zitat von: Andi am 07. September 2016, 23:01:15
Na bei Selbst- und Teilselbsteinkleidern gibt es für solche Späße ja die monatliche Abnutzungentschädigung, da wäre der Befehl dann natürlich völlig rechtmäßig und verbindlich. ;)
Wobei das Namensschild ja nicht auf der Liste der vorzuhaltenden Uniformteile steht... ;)

Mit dem neuen Dienstgrad bin ich Selbsteinkleider. Also muss ich jetzt ein Namensschild haben, oder nicht? :D
Autor Getulio
 - 07. September 2016, 23:04:12
Ohne da im Detail im Bilde zu sein, was ich nicht haben muss, für das kann ich doch wohl auch keine Abnutzung geltend machen, oder?  ???
Autor Andi
 - 07. September 2016, 23:01:15
Na bei Selbst- und Teilselbsteinkleidern gibt es für solche Späße ja die monatliche Abnutzungentschädigung, da wäre der Befehl dann natürlich völlig rechtmäßig und verbindlich. ;)
Wobei das Namensschild ja nicht auf der Liste der vorzuhaltenden Uniformteile steht... ;)