ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 09. September 2016, 07:59:20
Das gilt erst einmal nur für die Zeit der GA. Zum Abschluss der GA erhalten Sie eine Versetzungsverfügung zu Ihrer eigentlichen Einheit. Diese enthält einen erneuten Hinweis zur Zusage/Nichtzusage der UKV. Der Tenor müsste dann ähnlich aussehen wie jetzt, damit Sie TG-berechtigt sind.
Zitat von: KlausP am 09. September 2016, 07:59:20
Das gilt erst einmal nur für die Zeit der GA. Zum Abschluss der GA erhalten Sie eine Versetzungsverfügung zu Ihrer eigentlichen Einheit. Diese enthält einen erneuten Hinweis zur Zusage/Nichtzusage der UKV. Der Tenor müsste dann ähnlich aussehen wie jetzt, damit Sie TG-berechtigt sind.
Zitat von: LwPersFw am 09. September 2016, 06:50:53Zitat von: Flying_U6 am 08. September 2016, 20:15:22
Aber das haben die mir ja mit dem Schreiben schon bestätigt oder?
Meine Grundausbildung ist 220km entfernt und meine Stammeinheit 70km.
Passt das?Zitat von: Flying_U6 am 08. September 2016, 18:34:22
Hallo (:
Ich beginne am 4.10.16 meinen Dienst.
Bin ich dank diesem Schreiben jetzt trennungsgeldberechtigt?
Oder was kann ich daraus entnehmen?
LG
Gem. der Bestätigung des KarrC sind Sie ab Einstellung TG-berechtigt.
Wichtig ist
+ das Sie beim KarrC erklärt haben, dass Sie die Nicht-Zusage der UKV wünschen
+ das auf Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt sinngemäß steht...das Ihnen als Ledigen mit berücksichtigungsfähigen Hausstand gem Parag 10 Abs 3 BUKG die UKV nicht zugesagt wird.
Zitat von: KlausP am 09. September 2016, 06:48:21
Das vom TE angehängte Dokument haben Sie aber gelesen?
Zitat von: MAT am 09. September 2016, 06:37:33
Nur wenn Sie ihren Hausstand vorher anerkennen lassen sind die Trennungsgeldberechtigt.
ich hatte das gleiche Problem, hatte eine UKV bekommen und 2 Monate vor meiner Einberufung, wollte ich dieses beim karierecenter ändern lassen, mit einer Änderungsmeldung.
Dies haben sie nicht eingepflegt und schwubs war ichnicht TG Empfänger und dieses im nachhinein Ändern ist schier Unmöglich.
Also prüfen ob UKV zugesagt oder nicht.
Zitat von: Flying_U6 am 08. September 2016, 20:15:22
Aber das haben die mir ja mit dem Schreiben schon bestätigt oder?
Meine Grundausbildung ist 220km entfernt und meine Stammeinheit 70km.
Passt das?
Zitat von: Flying_U6 am 08. September 2016, 18:34:22
Hallo (:
Ich beginne am 4.10.16 meinen Dienst.
Bin ich dank diesem Schreiben jetzt trennungsgeldberechtigt?
Oder was kann ich daraus entnehmen?
LG
Zitat von: MAT am 09. September 2016, 06:37:33
Nur wenn Sie ihren Hausstand vorher anerkennen lassen sind die Trennungsgeldberechtigt.
ich hatte das gleiche Problem, hatte eine UKV bekommen und 2 Monate vor meiner Einberufung, wollte ich dieses beim karierecenter ändern lassen, mit einer Änderungsmeldung.
Dies haben sie nicht eingepflegt und schwubs war ichnicht TG Empfänger und dieses im nachhinein Ändern ist schier Unmöglich.
Also prüfen ob UKV zugesagt oder nicht.