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ZitatHallo,
Sie können einen förderfähigen Vertrag auch ohne eigenen Sparanteil nur in Höhe der VL-Leistung des Dienstherrn besparen. Ob Sie damit dem Ziel eines eigenen Vermögensaufbaus Rechnung tragen, können Sie sich selbst ausrechnen
Zitat von: CIRK am 25. September 2016, 09:07:49
Wenn Sie ein entsprechendes Konto (oder eine andere, VL-fähige Anlageform) eröffnen erhalten Sie die entsprechenden Formulare (meist zum Download) um diese beim Arbeitgeber einzureichen, der dann direkt auf dieses Konto überweist.
Zitat von: JohnnyRico am 25. September 2016, 08:54:33... Kann mir vielleicht einer sagen, ob ein entsprechender Vordruck zur Beantragung der VL beim Dienstherrn auch irgendwo frei verfügbar im Netz ist und es diesen zum DL gibt? ...Wenn Sie ein entsprechendes Konto (oder eine andere, VL-fähige Anlageform) eröffnen erhalten Sie die entsprechenden Formulare (meist zum Download) um diese beim Arbeitgeber einzureichen, der dann direkt auf dieses Konto überweist.
Zitat von: KlausP am 24. September 2016, 14:32:55Ich fürchte das ist meine Schuld, weil ich einen so alten Thread wieder "herausgekramt" habe
Ich glaube nicht, dass Sie Antwort bekommen, seit 2012 war schon nicht mehr eingeloggt.
Zitat von: Papierberg am 23. September 2016, 23:40:35Vielen Dank. Das ist es was ich wissen wollte.
Sie können einen förderfähigen Vertrag auch ohne eigenen Sparanteil nur in Höhe der VL-Leistung des Dienstherrn besparen. (...)
VL werden durch die Bundeswehr für SaZ nur bis zum jeweiligen Dienstzeitende bzw. bis zum Ende des Anspruchs auf DIENSTbezüge gewährt. Während des Bezugs von Übergangsgebührnissen entfällt dieser Anspruch gegenüber der Bundeswehr.
ZitatSelbstverständlich. Da stimme ich aber grundsätzlich in den Tenor eines der Vorredner ein (wenn auch nicht so vulgär
Ob Sie damit dem Ziel eines eigenen Vermögensaufbaus Rechnung tragen, können Sie sich selbst ausrechnen.
Zitat von: StOPfr am 23. September 2016, 16:48:53Also quasi wie bei der Zulage für Selbsteinkleider (LHD-Konto)?
...zahlst du den monatlichen Gesamtbetrag durch Abzug von den Bezügen, bekommst aber den "Arbeitgeber"-Anteil zum Sold hinzu...
Zitat von: Papierberg am 23. September 2016, 17:00:46Hier nur meine Nachfrage ob es Voraussetzung beim Bund ist, eine Eigenleistung zum "Aufstocken" (bis auf diese 40 EUR) zu leisten, oder ob man die 6,xx EUR auch "einfach so" bekommen würde.
...sowie etwaige weitere Eigenleistungen des Arbeitnehmers...