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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: 0815Z am 28. September 2016, 18:04:25
Ich meine diesen Beruf:
https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/elektroniker-informations-systemtechnik/36616
Zitat von: 0815Z am 28. September 2016, 17:27:07
Elektroniker für Informations- und Systemtechnik
ZitatIch hoffe einfach, dass es schnell genug klappt, was anderes kann ich leider nicht.
Zitatc) Habe angenommen, dass aufgrund des Schreibens, noch welche Frei sein würden. Da kann man sich wohl irren.
Zitate) Habe etwas weiter eine(hoffentlich) bessere Beschreibung geschrieben.
Zitat von: BulleMölders am 28. September 2016, 17:08:23
Sie haben aber immer noch nicht die Frage beantwortet, ob Sie dann Soldat auf Zeit werden möchten und im Rahemen einer ZAW eine Ausbildung machen möchten oder ob Sie als Zivilist eine Ausbildung bei der Bundeswehr machen möchten, wie halt bei einer anderen beliebigen Firma.
Da Sie aber als Termine für den Ausbildung beginn den 1.8. oder 1.9. angegeben haben, wird es sich wohl um eine zivile Ausbildung bei der Bundeswehr handeln.
Wenn das so ist, dann Bewerben Sie sich halt für den 1.9.
Allerdings immer bedenken, jeh mehr man sich Einschränkt um so großer ist die Gefahr, nicht das zu bekommen was man will.
Zitat von: 0815Z am 28. September 2016, 17:06:39Zitat von: schlammtreiber am 28. September 2016, 17:01:25Zitat von: 0815Z am 28. September 2016, 16:43:40
Möglicherweise, weil ich noch Schulpflichtig bin?
Man möge mich korrigieren wenn ich irre, aber ist die abgeleistete Schulpflicht nicht Voraussetzung für SaZ und auch FWDL?
Habe dort schon nachgefragt und der Berater meinte, dass man mit der Einverständnis der Eltern den Freiwilligen Wehrdienst machen könnte.
Zitat von: schlammtreiber am 28. September 2016, 17:01:25Zitat von: 0815Z am 28. September 2016, 16:43:40
Möglicherweise, weil ich noch Schulpflichtig bin?
Man möge mich korrigieren wenn ich irre, aber ist die abgeleistete Schulpflicht nicht Voraussetzung für SaZ und auch FWDL?
Zitat von: femalesoldier am 28. September 2016, 16:50:36
Insofern ich das richtig in Erinnerung habe, muessen Sie in beiden Faellen ein Auswahlverfahren durchlaufen und bestehen.
a) Wieso wollen Sie die Schule abbrechen? Welchen Abschluss bringen Sie mit?
b) Ist eine Eignung fuer den FWDl noch nicht gegeben, somit steht auch Ihr Dienstantritt zum 01.01.2017 in den Sternen. Haben Sie wenigstens bereits eine Einladung zum Eignungsfeststellungsverfahren?
c) Ueberhaupt, kann Ihnen selbst bei einer positiven Eignung niemand garantieren, dass es zum 01.01.2017 noch einen freien Dienstposten gibt.
d) Bewerbungsschluss fuer das Ausbildungsjahr 2017 ist meines Erachtens nach idR am 31.09.2016. Haben Sie sich darum wenigstens schon gekuemmert?
e) Werde ich aus Ihrem Beitrag nicht schlau. Stichwort: Syntax.
Ergo: Ihre Vorstellungen wirken anhand Ihres Beitrags ueberstuerzt und unstrukturiert.
Sie sollten primaer versuchen, das Beste aus Ihrer schulischen Laufbahn zu machen.
Ein Abbruch macht sich nie gut, entgegen gesellschaftlicher Vorstellungen auch bei der Bundeswehr nicht.
Zitat von: 0815Z am 28. September 2016, 16:43:40
Möglicherweise, weil ich noch Schulpflichtig bin?