Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 08. Oktober 2016, 16:34:17
Noch einmal antworte ich darauf nicht!  >:(
Autor ALBA
 - 08. Oktober 2016, 12:48:22
Um wieder zum Thema zurück zu kommen...
Eine positive Stellungnahme hab ich schon. Naja werde trotzdem nach einer Wiederholung der Rekrutenbesichtung fragen. Sicher ist Sicher.

Sind aber jetzt  die Argumente und Quellen von fahnenjunky doch nicht richtig?
Autor KlausP
 - 07. Oktober 2016, 18:34:58
Wenn Angehörige der Wehrverwaltung in eine "Besondere Auslandsverwendung" (also in einen Einsatz) geschickt werden gehen sie im Soldatenstatus dort hin. Soldatenstatus heisst mit allen Rechten und Pflichten (einschließlich als Kombattanten - das ist nämlich Sinn und Zweck der Übung) als Soldat und nicht etwa als verkleidete Angestellte oder Beamte. Anders sieht das aus bei Auslandsdienststellen der Bundeswehr (z.B. in anderen NATO-SAtaaten), da gibt es auch Zivilpersonal der Bw.
Autor Hesse0815
 - 07. Oktober 2016, 18:29:21
Zitat von: F_K am 07. Oktober 2016, 16:04:59
Lieber Hesse,

Du scheinst weder Statusrecht noch Inhalte verstanden zu haben.

Um genau zu sein wurde ich nicht in derartigen Inhalten unterwiesen. Mein Halbwissen beruht auf Erfahrungen und Erzählungen von Kollegen aus zivilen Dienststellen. Wobei auch immer mal wieder Verschiedenes erzählt wurde.
Autor ulli76
 - 07. Oktober 2016, 16:25:16
Die Wehrverwaltung tut zwar auch im Einsatz so, als ob sie zivil wäre und oft werden die Kameraden von soldatischen Diensten befreit. Sie sind aber trotzdem Soldaten und können grundsätzlich für alle allgemeinsoldatische Aufgaben eingesetzt werden.
Die einzigen, die wirklich zivil sind, sind die Seelsorger. Die bekommen zwar ihren Feldanzug, sind aber weiter keine Soldaten.
Autor F_K
 - 07. Oktober 2016, 16:04:59
Lieber Hesse,

Du scheinst weder Statusrecht noch Inhalte verstanden zu haben.
Autor Hesse0815
 - 07. Oktober 2016, 13:54:00
Zitat von: BWDSF am 04. Oktober 2016, 19:19:40
Zitat von: Ralf am 04. Oktober 2016, 15:59:23
ZitatIch habe damals nicht an der Rekrutenbesichtigtung teilnehmen können weil ich MSG war...lässt sich sowas in der Stammeinheit nachholen?
Das solltest du in der Stammeinheit nachfragen, so war doch durchweg der Tenor hier.

Danke für die zahlreichen Antworten, tatsächlich war es lediglich heine hypotethische Überlegung. Als zivilangestellter werde ich lediglich die ASA I durchlaufen, bzw. für den Einsatz ASA II und rechne wegen zumindest durchschnittlicher Sportlichkeit da eigentlich nicht mit Schwierigkeiten. Nichts desto trotz, können ja "was wäre, wenn.." Fragen auch für Andere von Interesse sein.

Also die ASA I für ungedientes Zivilpersonal ist grundsätzlich was anderes als die AGA für Soldaten. Die ASA I findet in Hammelburg statt und dauert 4 Wochen und soll für ungediente Beamte dem Sinne nach eher einen Einblick in die Streitkräfte und Alltag im Truppendienst geben. Viel Inhalt dürfte die ASA I nicht haben, aber mir steht das wohl auch noch bevor. Trotzdem bin ich Beamter und kein Soldat, und selbst im Falle einer speziellen Auslandsverwendung ist mein Auftrag nicht der Dienst an der Waffe sondern im Verwaltungsbereich und dienstpostenabhängig. Die ASA II kommt daher, dass die Verwaltungsaufgaben dann im Soldatenstatus zu erledigen sind. Das ist übrigens abhängig vom Gefährdungsstatus. Bei vielen Dienstposten im Ausland verrichtet man seinen Dienst im Beamtenstatus und damit zivil. 
Autor Ralf
 - 07. Oktober 2016, 12:10:09
ZitatTrotzdem wäre ich interessiert was nun Sache ist?
Das wurde doch schon geschrieben. Das BAPersBw entscheidet anhand der ihr vorliegenden Stellungnahmen. Von daher besteht da ein Ermessensspielraum.
Die Vorlage einer bestandenen GA ist nicht Teil der Bewerberakte, zumal ein Msch, der Fw werden möchte, ja eh in die UA/FA-Ausbildung eingeschleust wird und diese beinhaltet die komplette Ausbildung.
Ob der stellungnehmende DV oder die Prüfer im Prüfgespräch (da ist nicht nur ein Psychologe!) das bewerten, fällt in deren Ermessen.
Autor Pericranium
 - 07. Oktober 2016, 12:02:26
Bei meiner Rekrutenbesichtigung war auch ein Gefreiter dabei, der das Quartal zuvor AGA hatte, aber bei der Rekrutenbesichtigung krank war.
Der hat sie dann bei uns nachgeholt und wurde einfach in eine Gruppe integriert.
Autor ALBA
 - 07. Oktober 2016, 11:57:18
Also ich werde meinen Spieß jetzt fragen ob ich für 2 Tage in die GA-Kompanie abkommandiert werde
damit ich die Rekrutenbesichtigung wiederhole. Da scheinbar diese Problematik sehr verschworen ist gehe ich auf Nummer sicher. (Neben dem BAPersBw, kann mir auch der Psychologe  wegen der nichtbestanden Grundausbildung ein Bein stellen)

Trotzdem wäre ich interessiert was nun Sache ist?
Autor KlausP
 - 06. Oktober 2016, 11:58:57
Wie will man denn sicherstellen, dass ein Betroffener sich bewirbt und durch das BAPersBw nicht zur Eignungsfeststellung zum KC/ACFueKrBw eingeladen wird? Das BAPers kann natürlich der Stellungnahme des Disziplinarvorgesetzten folgen, muss es aber nicht. Was macht man, wenn der gleiche Soldat mit seinem Antrag auf Laufbahnwechsel gleichzeitig einen TSK-Wechsel beantragt?
Autor fahnenjunky
 - 06. Oktober 2016, 10:57:40
Zitat von: KlausP am 05. Oktober 2016, 22:01:01
Danke für die Antwort. Verwundert mich aber trotzdem, dass sowas immer noch in der AnTrA 1 geregelt sein soll. Ungediente Freiwilige, die beim FA/UABtl eingestellt werden, bringen die ATN ja auch nicht mit und Laufbahnwechsler aus der Truppe müssen wie diese ebenfalls durch den entsprechenden Anwärterlehrgang.

Das liegt vielleicht daran, dass die direkt im UA/FA Btl. die ATN "mitmachen". Ob das eine Heer-only Regelung ist, kann ich leider nicht sagen.
Man will vielleicht dadurch einfach verhindern, dass man sich "Nieten" als Unteroffizier oder Offizier einkauft.
Autor ALBA
 - 06. Oktober 2016, 10:32:17
Kann es sein das nur das Heer davon betroffen ist?
Autor KlausP
 - 05. Oktober 2016, 22:01:01
Danke für die Antwort. Verwundert mich aber trotzdem, dass sowas immer noch in der AnTrA 1 geregelt sein soll. Ungediente Freiwilige, die beim FA/UABtl eingestellt werden, bringen die ATN ja auch nicht mit und Laufbahnwechsler aus der Truppe müssen wie diese ebenfalls durch den entsprechenden Anwärterlehrgang.
Autor fahnenjunky
 - 05. Oktober 2016, 21:51:39
Ich kann nur das sagen, was in der AnTrA 1 (Heer) steht:

"Kann die ATB/ATN nicht zuerkannt werden, schließt dies eine weitere Ausbildung und
eine Verwendung im Mannschaftsdienstgrad (z.B. als Kraftfahrer B bis zum zeitnah
anstehenden Dienstzeitende) aber nicht aus. Eine Förderung in die Laufbahn der Unteroffiziere,
Feldwebel oder Offiziere ist grundsätzlich dagegen erst im Falle einer erfolgreichen
Wiederholung möglich, siehe Nr. 1.6.3 Ziffer 1612. dieser AnTrA."