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Zitat von: Tommie am 17. Oktober 2016, 22:21:48
Vor allen Dingen ist es eine Möglichkeit, die laut Zentralrichtline A2-1300/0-0-2, Ziffer 2059 absolut nicht zulässig ist:
Zitat"2059. Die während eines RD entstehenden Urlaubsansprüche sind innerhalb des RD abzugelten, da mit Beendigung des Wehrdienstverhältnisses alle Urlaubsansprüche erlöschen. Eine Übertragung auf nachfolgenden RD oder eine erneute Heranziehung zu einem RD zur Abgeltung von Urlaubsansprüchen ist ebenso unzulässig wie eine Verlängerung des RD allein zu diesem Zweck."
Wie sagte doch schon Dieter Nuhr ...?
Zitat"2059. Die während eines RD entstehenden Urlaubsansprüche sind innerhalb des RD abzugelten, da mit Beendigung des Wehrdienstverhältnisses alle Urlaubsansprüche erlöschen. Eine Übertragung auf nachfolgenden RD oder eine erneute Heranziehung zu einem RD zur Abgeltung von Urlaubsansprüchen ist ebenso unzulässig wie eine Verlängerung des RD allein zu diesem Zweck."
Zitat von: bayern bazi am 17. Oktober 2016, 19:14:49
evtl kann auch die RDL verlängert werden um die angefallenen Stunden /Urlaubstage abzubauen