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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Getulio am 24. Oktober 2016, 19:49:46
Das ist doch alles vollkommen sinnfrei, weil eben die entscheidende Frage, ob er so einen Ausweis BRAUCHT nach hiesigem Kenntnisstand zu verneinen ist.
Zitat von: F_K am 24. Oktober 2016, 11:15:40
In Verbindung mit Vorschrift / Formular ergibt sich wohl eindeutig, wie die Mehrzahl aller Kdr verfahren wird ..
Zitat von: F_K am 24. Oktober 2016, 09:09:16
Dies sind also "Regelannahmen", die lediglich bei Vorliegen besonderer Gründe im Einzelfall zu einer Ablehnung führen.
Die letzte Aufzählung ist eine "Regelausnahme", die im positiv geprüften Einzelfall eine Ausstellung ermöglicht.
Zitat2.1.4.10 Ausweis für Reservistinnen und Reservisten17
2061. Zur Förderung und Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen und den
Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr kann auf Antrag ein ,,Ausweis für Reservisten
(Ausweis Res)" ausgestellt werden, wenn keine Hinderungsgründe bestehen und die Reservistin
oder der Reservist
• im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Verteidigung (GB BMVg) auf einem Dienstposten
beordert ist und auch außerhalb von RD einen engen Kontakt zur jeweiligen BeordDSt pflegt oder
• als Mandatsträgerin bzw. Mandatsträger oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in einer Mitgliedsvereinigung
des ,,Beirat Reservistenarbeit beim Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr
e. V." oder beim VdRBw tätig ist oder
• ehemalige Berufssoldatin bzw. ehemaliger Berufssoldat ist oder
• eine Aufgabe im Interesse der Bundeswehr wahrnimmt, ohne dass ein Beorderungsverhältnis
besteht (z. B. ein Engagement im Rahmen der bu ResArb der Bundeswehr).
Zitat von: F_K am 23. Oktober 2016, 22:11:19
Einfach beordern lassen, Mandatsträger werden und schon gibt es dann regelmässig einen Ausweis.
Zitat von: F_K am 23. Oktober 2016, 20:08:29
Nein - nicht jede Tätigkeit als z. B. "Schreiber" begründet einen Anspruch auf einen Ausweis.
Es muss (ausnahmsweise) eine Tätigkeit sein, die einen Bedarf begründet - etwa auf der Höhe eines Mandats.