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Auslegung/Frage: Neuer Ausweis für Reservisten

Begonnen von MalfieAlfie, 23. Oktober 2016, 17:15:31

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MalfieAlfie

Guten Tag Kameraden oder welche die sich dafür interessieren.

Sicher kennt jeder Reservist die HP vom VdRBw. Mit Artikel vom 12.10.2016 wird der neue Ausweis für Reservisten vorgestellt. Auf Grundlage dessen habe ich im Anschluss den FwRes des LKdo angeschrieben und einen Antrag für den Ausweis gestellt.

Ich bin nicht beordert. Arbeite jedoch aktuell (nachweislich) die Anforderungen IGF/KLF ab, zudem bin bei WÜ als Funktionär aktiv und bemühe mich um eine Beordern und nehme u.a  auch an DVag/BW wie z.B. AGSHP teil.

Mein Antrag wurde abschlägig beurteilt! Auf mein nachfassen hin - das im Artikel auch nicht beorderte Reservisten, die jedoch in der Reservistenarbeit engagiert sind - diesen Ausweis erhalten - wurde bisher nicht reagiert.

Auszug Artikel:
"Frühere Berufssoldaten sowie beorderte Reservisten können den Ausweis erhalten. Auch Unbeorderte, die in der Reservistenarbeit engagiert sind, sowie Mandatsträger und Mitarbeiter des Reservistenverbandes oder einer Mitgliedsvereinigung des Beirats für Reservistenarbeit können den Ausweis erhalten."

Nun zu meiner Frage: Hat jemand Erfahrung damit und kann mir einen konstruktiven Hinweis gegeben....!?

Beste Grüße & Dank
MalfieAlfie












Papierberg

Hier scheint es sich um eine Ermessensentscheidung zu handeln. Darf ich fragen, für welchen Zweck Sie den Ausweis benötigen?

MalfieAlfie

Mein LKdo ist hinsichtlich IGF/KLF schwach aufgestellt. Das führt dazu, dass ich regelmäßig bei anderen LKdo um Teilnahme anfrage. Der FwRes verweigert jedoch seine Unterstützung (Zuziehung) mit dem Verweis - das der Landesverband sich verpflichtete hat die Ableistungsmöglichkeiten anzubieten - was er wie angesprochen nur spärlich leistet.
Mit dem Ausweis kann man auch die UTE beantragen - was mir ermöglicht an Veranstaltungen mit UTE-Anforderung anderer Landesverbände teilzunehmen.

Weisst Du wo das explizit geregelt ist!?

Getulio

Für eine UTE brauchen Sie definitiv nicht den Ausweis, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.


Papierberg

Nach kurzem Studium der Dokumente stimme ich KlausP zu. Ihrem Ziel, eine UTE nach § 3 Nr. 4 UnifV zu erhalten, bringt Sie der Ausweis nicht näher.

Papierberg

Unabhängig davon - hat man die Ablehnung der Ausweiserteilung denn begründet?

MalfieAlfie


Antwort FwRes


Meine Anfrage

Sehr geehrter Herr StabFw

vielen Dank das ich die Möglichkeit hatte am vergangenen Samstag als Funktionär teilzunehmen.
Im Zuge dessen hatten Sie angefragt bezüglich Drillschießen. Hier suche der Verband noch Funktioner. Haben Sie mir dazu noch mehr Informationen über Ablauf und Zeitpunkt etc., so dass ich für mich eine Teilnahme abklären kann?

Wie Sie wissen arbeite ich an der Vervollständigung meiner IGF und bemühe mich um eine Beorderung. Meine KLF habe ich bereits vollständig abgelegt. Im Zuge dessen übersende ich Ihnen meinen Antrag zur Ausstellung des Reservistenausweises mit UTE – verbunden mit der Bitte um Ausstellung.

.........................................
Antwort FwRes

Zum Reservistenausweis :

als ehemaliger Soldat der Bundeswehr steht ihnen nur dann ein  Reservistenausweis zu, wenn Sie
- in einem Beorderungsverhältnis sind
- als Mandatsträger beim Verband der Reservisten e,V. tätig sind
- eine Aufgabe im Interesse der Bundeswehr wahrnehmen, ohne dass ein Beorderungsverhältnis besteht

Mit kameradschaftlichen Grüßen

................................................

Frage: Gehöre ich grundsätzlich - mit meinem Profil - zum Berechtigtenkreis - wie ist ihre Einschätzung dazu!?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Getulio

Dem würde ich mich anschließen. Sie haben hier auch noch nichts dazu gesagt, wozu Sie den Ausweis meinen zu brauchen. Wie gesagt, UTE können Sie ggf. gesondert beantragen.

Papierberg

Etwas mager ist das schon. Der FwRes hat die zutreffenden Tatbestandsvoraussetzungen für eine Ausstellung des Ausweises dargelegt. Diese aber nicht bezogen auf Ihren konkreten Sachverhalt angewendet bzw. subsumiert. Lediglich aus dem Wortlaut kann man erkennen, dass er die Voraussetzungen in Bezug auf Ihre Person für nicht gegeben hält.
Ob man Ihnen den Ausweis erteilen könnte, vermag ich mangels tiefergehender Kenntnisse über die Ausgestaltung der freiwilligen beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit nicht zu beurteilen. Es scheint aber so zu sein, dass das Engagement "im Interesse der Bundeswehr" ein Einringen erfordert, das über Ihren bisherigen Aktionsgrad hinausreicht. Einen Rechtsanspruch darauf, das Dokument zu erhalten haben Sie jedenfalls nicht. Sie haben höchstens einen Anspruch darauf, dass Ihnen gegenüber genauso entschieden wird, wie gegenüber allen anderen Reservisten in Ihrer Situation (Gleichbehandlungsgrundsatz).

Sie haben m.E. höchstens die Möglichkeit, um Erläuterung der Beweggründe beim LKdo nachzufragen. Würde ich an Ihrer Stelle auch machen, damit Sie verstehen, warum man Ihrem Anliegen nicht entspricht (beugt Frustration vor).

Getulio

Zitat von: Papierberg am 23. Oktober 2016, 18:40:02
Es scheint aber so zu sein, dass das Engagement "im Interesse der Bundeswehr" ein Einringen erfordert, das über Ihren bisherigen Aktionsgrad hinausreicht.

Das ist vermutlich der springende Punkt. Und im Rahmen der Ermessensentscheidung dürfte dann eben auch eine Rolle spielen, ob und wozu der betreffende Reservist einen Ausweis braucht, der ihm unabhängig von Zuziehungen o.ä. jederzeit Zugang zu Bw-Liegenschaften verschafft. Ich denke, objektiv brauchen die allerwenigsten, die weder beordert noch Mandatsträger sind, so etwas. Und "haben wollen" scheint mir kein hinreichender Grund zu sein.

F_K

- Er ist nicht beordert.
- Er ist kein Mandatsträger
- Ein "Funktioner" bereitet idR nichts vor, muss also nicht " vorher" in die Kaserne.

Anders sehr ich dies nur bei z. B. Leitenden, die im Vorfeld Absprachen treffen müssen.

Es scheint auch der Unterschied zwischen LKdo und Landesverband nicht klar zu sein - und für IGF gibt es eine UTE für die jeweilige Veranstaltung - eine persönliche UTE ist also entbehrlich.

Die Entscheidung ist mMn ermessensfehlerfrei und sachgerecht.

Altrec

Zitat von: MalfieAlfie am 23. Oktober 2016, 17:41:39
Mein LKdo ist hinsichtlich IGF/KLF schwach aufgestellt. Das führt dazu, dass ich regelmäßig bei anderen LKdo um Teilnahme anfrage. Der FwRes verweigert jedoch seine Unterstützung (Zuziehung) mit dem Verweis - das der Landesverband sich verpflichtete hat die Ableistungsmöglichkeiten anzubieten - was er wie angesprochen nur spärlich leistet.
Mit dem Ausweis kann man auch die UTE beantragen - was mir ermöglicht an Veranstaltungen mit UTE-Anforderung anderer Landesverbände teilzunehmen.

Weisst Du wo das explizit geregelt ist!?

Ich lese hier zwei Mal, das beim LKdo nach Möglichkeiten gesucht wird, die IGF/ KLF Leistungen zu absolvieren. Die Reaktion des FwRes war, dass der Landesverband (des VdRBw) sich dazu verpflichtet hat, dies anzubeiten.
Schon mal nach den benötigten Leistungen geschaut?
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MalfieAlfie

Jetzt erstmal vorab - vielen Dank - für ihre Einschätzungen und Darlegungen! Ich werde dem Rat von Papierberg folgen und nachfassen um die Abgrenzung zu verstehen. Grundsätzlich - so unterstelle ich - ist jede Aktivität IGF/KLF oder als Funktioner etwas FÜR die Bundeswehr.

@ altrac - das Link kenne ich natürlich - nutze dieses ja regelmässig!

Für mich ist das Thema nunmehr erledigt. Nochmal an alle vielen Dank und Glück ab!


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