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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 19. November 2016, 12:36:47
Der Disziplinarvorgesetzte wird das nicht anders sehen, sonst hätte er ja nichts unternommen. Im Zweifel kann er immer noch der Rechtsberater konsultieren.
Autor Andi8111
 - 19. November 2016, 12:27:43
Ansichtssache.
Autor ulli76
 - 19. November 2016, 12:21:56
ElGuapo: Ja, wenn es sich um eine DIENSTLICHE Meldung handelt. Und das lässt sich aus den Angaben nicht erkennen
Autor Andi8111
 - 19. November 2016, 10:21:52
Ich gebs auf.   8)
Autor ElGuapo
 - 19. November 2016, 10:12:34
Sorry wenn ich kleiner Wurm mich da einmische. Eine unwahre dienstliche Meldung ist und bleibt eine unwahre dienstliche Meldung.
Ich erinnere mich da Vage an ein paar Grundsätze der soldatischen Tugend und dazu gehört Ehrlichkeit.

Warum, wieso und weshalb spielt da keine Rolle.

Autor ulli76
 - 19. November 2016, 10:11:55
Der Knackpunkt ist immernoch, ob die Frage ein wirkliches dienstliches Interesse im Sinne der zitierten Vorschrift hatte. Und das lässt sich nun mal aus den Angaben nicht ersehen.
Autor Andi8111
 - 19. November 2016, 10:09:55
Maßgeblich ist, dass die Frage eben zur Abwägung der Prioritäten und dann auch im dienstlichen Interesse erfolgt ist. Es stand dem Soldaten frei, zu sagen, dass das Kfz zwar da ist, er damit aber nicht fahren will. Damit wäre doch alles safe gewesen...
Autor FoxtrotUniform
 - 19. November 2016, 09:44:24
Ich kann mich auch als Nicht-Hardliner den Ausführungen von Justice und Andi8111 nur anschließen. Zudem wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und ausschließlich dessen Ergebnis ist maßgeblich. Schön wäre - wie immer - eine Rückkopplung wie es ausgegangen ist.

Zu dem Aspekt Weichspülerei tragen manche Aussagen in diesem Forum dazu bei, dass manche Soldaten (besonders der Personenkreis dem es an der Fähigkeit des selektiven Lesens mangelt) animiert werden ihre Grenzen auszutesten, mit dem Statement einiger Dienstgrade im Rücken. Das kürzliche Thema "wie drücke ich mich vor der Wache" wäre auch so ein Beispiel.

Natürlich wissen alle alten Hasen wo man ggf. ansetzen kann um den Kopf aus der Schlinge zu bekommen. In einem Internetforum jenes KnowHow aber zu verbreiten halte ich für fragwürdig... Kleinkinder testen auch gerne ihre Grenzen... wird das hier / in der Bundeswehr gefördert, ist die Disziplin endgültig verloren. Und das sage ich als LUT!
Autor LwPersFw
 - 18. November 2016, 20:52:39
Zitat von: Andi8111 am 18. November 2016, 13:58:44
Zitat von: LwPersFw am 18. November 2016, 13:31:48
Zitat von: Andi8111 am 16. November 2016, 19:15:01
VVO des Bundesreisekostengesetzes. Bedient sich derselben Argumentation wie bei anderen Dienstreisen.
"Ist die Benutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln nicht möglich oder
nicht zumutbar und steht ein Dienstkraftfahrzeug (einschließlich BwFuhrpark Service GmbH)
nicht zur Verfügung, können die entstandenen notwendigen Kosten für die Benutzung eines
Mietwagens in sinngemäßer Anwendung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen erstattet werden.
Dies gilt ebenfalls für entstandene notwendige Kosten einer Taxibenutzung für Zu- und Abgänge oder
Fahrten am Aufenthaltsort."


Nirgendwo habe ich behauptet, der Dienstherr darf die Fahrt mit dem privaten KFZ befehlen oder anordnen. Ich habe ledglich gesagt, dass bei Durchführung der Fahrt die Weisung sich auf das Bundesreisekostengesetz bezieht.

Was wird hier eigentlich für jeden klitzekleinen Fakt ein Fass aufgemacht? Soll ich zukünftig auch jede Aussage mit langatmigen Gesetzestexten belegen? Dann aber viel Spass...


Der von Ihnen fett hinterlegte Halbsatz bezieht sich nur darauf, wie ein Mietwagen bzw. Taxi verfügbar gemacht wird. Mehr nicht.


Und was Sie als Vorgesetzter sollen ?

Sich wie wir alle an die Vorschriften halten.


Und nochmal... der Soldat muss zu keiner Zeit sein Privat-Kfz dem Dienstherrn zur Erfüllung dessen Pflichten zur Verfügung stellen. Eine mögliche Vergütung für den Fall das er es von sich aus möchte...ist dabei vollkommen irrelevant.

Da dadurch die Frage nach dem Privat-Kfz ausschließlich der Privatsphäre des Soldaten zuzuordnen ist, hatte sie keinen auf den Soldaten wirkenden dienstlichen Zweck.

Denn er hätte auch sagen können "Ja...steht auf dem Parkplatz, ich werde es aber nicht nutzen."

Die Folge ist dieselbe... er fährt nicht mit seinem Kfz.

Somit ist es auch kein Dienstvergehen.

Außerdem erklärt sich der Soldat auf der "Truppenärztlichen Bescheinigung".
Kreuzt er dort nicht an, dass er selbst fahren will ... weil ihm vom Arzt freigestellt ...
...muss der Dienstherr den Transport sicherstellen.


Disziplin vorleben gilt für alle... und das heißt das Vorgesetzte sich genauso an die Vorschriften halten wie Untergebene.

Ich bin auch lange genug dabei um die Realitäten des Truppenalltags zu kennen...davon
in 2 Spieß-Verwendungen, aber das Ausgleichen von Defizieten bzw. Widersprüchen zw. Theorie u.
Praxis... kann und darf nicht zu Lasten der Soldaten gehen.

Wenn ich also als Spieß die Wahl zw. Transport Soldat zum Arzt oder Duchführung eines
Mat-Transportes hatte...wurde der Soldat transportiert.

Und das habe ich gegenüber allen Vorgesetzten vertreten und für "meine" Soldaten durchgesetzt.


...und jetzt können Sie gern wieder mit dem "Weichspüler" kommen  ;D
Autor justice005
 - 18. November 2016, 18:58:47
Wie gesagt, ich sehe hier auch ein Dienstvergehen. Trotzdem muss ich jetzt zu  evionik84 etwas sagen:

ZitatWir sind beim Militär. Dort gibt es in Bezug auf Meldungen gegenüber Vorgesetzten klare Vorschriften, die jeder Soldat kennen muss.

Wir sind in der Tat beim Militär. Dort gibt es in Bezug auf Befehle und Verhaltensweisen gegenüber Untergebenen klare Vorschriften, die jeder militärische Vorgesetzte kennen muss.

ZitatEs ist völlig irrelevant, ob die Frage hätte gestellt werden dürfen oder nicht. Es geht alleine um die Antwort.

Selbstverständlich ist es relevant, ob die Frage eine dienstliche Angelegenheit ist, denn nur dann gilt ja die Wahrheitspflicht. Kommt es bei der Frage "Haben Sie sich heute schon einen runtergeholt?" denn tatsächlich nur auf die Antwort an?

ZitatDisziplin vorzuleben und gleichzeitig einzufordern ist in meinen Augen die Pflicht jedes Vorgesetzten

Völlige Zustimmung.


Autor Andi8111
 - 18. November 2016, 17:05:04
Zitat von: Evonik84 am 18. November 2016, 16:56:15
Disziplin vorzuleben und gleichzeitig einzufordern ist in meinen Augen die Pflicht jedes Vorgesetzten

Danke. So sehe ich das auch.
Aber dieser Thread ist eben auch beispielhaft für den Wandel der Gesellschaft.

Die Fähigkeit und das Vermögen Entscheidungen mit Konsequenzen zu fällen, wird einem Vorgesetzten immer schwerer gemacht. Manche vergeben per se keine Disziplinarstrafen, weil sie Papierkram oder Ärger durch den Rechtsberater oder Kommandeur scheuen... Das habe ich schon mehrfach gesehen... Und den damit in Verbindung stehenden Verfall der Disziplin und militärischen Ordnung. Wenn jeder Soldat weiß, dass der Spieß bei sowas immer ein Auge zurückt und keine Konsequenzen folgen, ist das Chaos vorprogrammiert... Aber nun gut. So ist es eben.
Autor KlausP
 - 18. November 2016, 17:00:19
ZitatEDITION Funktion war nicht verfügbar

Die ist wegen missbräuchlicher Benutzung abgeschaltet, für Gast-User war sie aber sowieso nicht verfügbar.
Autor Evonik84
 - 18. November 2016, 16:56:15
Ich musste den Beitrag korrigieren.  EDITION Funktion war nicht verfügbar

Moin,

ich verfolge diesen Thread als stiller Mitleser.  Trotzdem möchte ich mich jetzt zu diesem ganzen Sachverhalt äußern. Ich selbst bin militärischer Vorgesetzter, wie und wo spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Wie einige meiner Vorredner bereits richtig angemerkt haben, sind manche Äußerungen in Bezug auf die Beurteilung der Disziplin bedenkenswert. Wir sind beim Militär. Dort gibt es in Bezug auf Meldungen gegenüber Vorgesetzten klare Vorschriften, die jeder Soldat kennen muss. Angefangen vom Funker bis in die höchsten Dienstgradstrukturen. Wir sind auf wahre dienstliche Meldungen angewiesen, weil wir unseren Untergebenen vertrauen müssen. Es ist völlig irrelevant, ob die Frage hätte gestellt werden dürfen oder nicht. Es geht alleine um die Antwort. Fahre ich mit meinem Auto über eine rote Ampel und verursache einen Unfall diskutiert hinterher auch niemand, dass die Ampel ja vor 1 Minute noch grün war und nichts wäre passiert. Der Sachverhalt liegt auf dem Tisch. Disziplin vorzuleben und gleichzeitig einzufordern ist in meinen Augen die Pflicht jedes Vorgesetzten



Edit:
Ursprungsbeitrag gelöscht
Autor Andi8111
 - 18. November 2016, 16:21:23
Zitat von: MMG-2.0 am 18. November 2016, 15:35:31
Die Aussage ist unlogisch, der TE wird disziplinarisch angegangen und der Rest im Forum sind kein DV.

Das war eine allgemeine Aussage. Ich bin DV und einige andere auch. Ich meinte, auf einfachem Deutsch, dass es nicht verwunderlich ist, wenn es immer weiter abflacht, wenn die Vorgesetzten solche Ansichten haben.
Autor ulli76
 - 18. November 2016, 15:59:32
Nein, ich sehe es eben nicht so, dass einwandfrei geklärt ist, ob es wirklich eine dienstliche Angelegenheit war, in der er gelogen hat.