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Zitat1. Tätigkeiten
1.1 Zusammenfassung der Aufgaben
Der LwPiFw beurteilt im Rahmen der Schadensbeseitigung bauliche Schäden und leitet eine "Baustelle" zur Herstellung von Hilfsbauwerken sowie zur (behelfsmäßigen) Instandsetzung beschädigter Infrastruktureinrichtungen im Lw-Objekt.
Im Bereich der Flugplatzschadensbeseitigung überwacht er bei der allgemeinen Bauinstandsetzung und der Startbahninstandsetzung (SBInst) auch den Einsatz von Bodendienstgerät und von Pioniermaschinen.
Im Frieden führt der LwPiFw die ihm unterstellten Teileinheiten.
Er bearbeitet pioniertechnische Vorgänge als Sachbearbeiter in Höheren Kommandobehörden und in Stäben, nimmt Lw Pi-Aufgaben in fliegenden Verbänden wahr oder bildet im Dienstteilbereich 32 G Schadensbeseitigung aus.
1.2 Tätigkeiten / Aufgaben im einzelnen
- beurteilt Schäden an der Infrastruktur im Lw-Objekt
- leitet die Herstellung von Hilfsbauwerken und die behelfsmäßige Instandsetzung beschädigter/zerstörter Infrastruktureinrichtungen
- überwacht die Durchführung von Erdarbeiten und die Erstellung von behelfsmäßigen Schutzbauten für Personal, Kfz und Lfz
- leitet und überwacht die Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Flugplatzschadensbeseitigung und des dafür nötigen Einsatzes von Pioniermaschinen der
Gruppen II und III gem. ZDV 3/ 800
- führt Behelfsinstandsetzung im Straßen und Wegebau durch
- unterstützt bei der lehrgangsgebundenen Ausbildung im Rahmen der Flugplatzschadensbeseitigung und bei der Vorbereitung und Durchführung von Truppenwehrübungen der n.a. ADR-Züge der 12./ObjSRgtLw
- wirkt mit bei der Aufstellung von Forderungen an Personal, Material und Infrastruktur bei der Einführung neuer Waffensysteme, Projekte, Geräte und Verfahren im Rahmen der Flugplatzschadensbeseitigung
- nimmt die Aufgaben eines Flugplatzmeisters in fliegenden Verbänden wahr
- ist verantwortlich für Lagerung, Wartung und Pflege der STAN- Ausstattung für LwPioniere der flg. Vbd
- nimmt Aufgaben im Rahmen der Ausbildung innerhalb der Einsatzform Schadensbeseitigung wahr
1.2 Arbeitsbedingungen
- Tätigkeit überwiegend im Freien unter allen Witterungsbedingungen bei Tag und Nacht
- hohe Lärmbelastung in Abhängigkeit vom Einsatzort - (über 100 dB(A) Spitzenbelastung
2. Fertigkeiten und Kenntnisse
- erläutert die Gefährdung von Objekten der Luftwaffe, insbesondere die von Flugplätzen
- erörtert die grundlegenden Infrastruktureinrichtungen von Luftwaffenobjekten, insbesondere die eines (NATO) Flugplatzes
- kennt das Schadensbild gemäß STANAG 2929
- versteht Gliederung, Ausrüstung, Ausstattung und Auftrag der für die Einsatzform Schadensbeseitigung zur Verfügung stehenden Kräfte
- kennt die Tätigkeits-/ Aufgabenfelder eines Luftwaffenpionierfeldwebels
- versteht Grundlagen der Statik und führt einfache statische Berechnungen durch
- kennt verschiedene Baukonstruktionen
- versteht Auswahl- und Einsatzmöglichkeiten der unterschiedlichen Baustoffe und einzelner Bauelemente im Hoch- und Tiefbau
- versteht die grundlegenden Elemente von Baustellenorganisation und Baubetriebswesen
- führt Bauarbeiten anhand von Bauplänen aus
- berücksichtigt die Einsatzgrundsätze beim Einsatz von Pioniermaschinen und -geräten
- bewertet die Einsatzmöglichkeiten der einsatzwichtigen Baumaschinen und -geräte
- berücksichtigt Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsbestimmungen, gesetzliche und militärische Bestimmungen sowie Auflagen des Umweltschutzes beim Einsatz der Maschinen und Geräte
- kennt den Aufbau der Infrastruktur- Organisation versteht die Erkundung als wesentliche Voraussetzung für Bau- und Bauinstandsetzungsmaßnahmen
- versteht die Grundlagen zur Beurteilung von Schäden an Infrastruktureinrichtungen
- wendet die besonderen Instandsetzungs- und Arbeitsverfahren in der Flugplatzinstandsetzung an
- führt Behelsinstandsetzung an einsatzwichtigen Hochbauten und Versorgungsanlagen durch
- wählt geeignete Abstützmethoden aus und wendet diese an
- beherrscht die Aufgaben bei der Leitung einer Arbeitsstelle
- berücksichtigt die Auflagen des Umweltschutzes im Rahmen der Auftragserfüllung
- kennt die allgem. Sicherheitsbestimmungen am Bau
Zitat von: GastFranke am 24. November 2016, 14:45:58Zitat von: OMLT am 24. November 2016, 13:27:08
Luftlandepionier ≠ Luftwaffenpionier
Die Luftlandepioniere gehören zum Heer und nicht zur Luftwaffe.
Der Luftwaffenpionier hat ein ganz anderes Tätigkeitsbild, da muss ich dich leider korrigieren.
Es gibt die 260. & 270. Luftlandepionierkompanie die der Luftlandebrigade 1 unterstellt sind.
Mein KB konnte mir eben nicht genau sagen wie sich das verhält, da die Pioniere ja ein großes Spektrum an Aufgaben haben.
Diese besitzen ja zum Teil auch EGB Pioniere. So sagt dass zumindest Bundeswehr.de !
Zitat von: GastFranke am 24. November 2016, 14:45:58
Die Luftlandepioniere gehören zum Heer und nicht zur Luftwaffe.
Der Luftwaffenpionier hat ein ganz anderes Tätigkeitsbild, da muss ich dich leider korrigieren.
Zitat von: OMLT am 24. November 2016, 13:27:08
Luftlandepionier ≠ Luftwaffenpionier