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Verwendungswunsch / FA Fragen

Begonnen von GastFranke, 23. November 2016, 21:55:49

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GastFranke

Guten Abend Forum,

Ich war heute bei meinem Wehrdienstberater, und bin gut mit Informationen versorgt worden.
Beim ausfüllen der Bewerbung habe ich jetzt doch noch einige Fragen. Da mein Ansprechpartner nun im Urlaub ist, dachte ich ich frage einfach mal euch da hier ja das geballte Wissen vorhanden ist.

Kurz zu meiner Person, damit ihr euch einen Überblick verschaffen könnt:
25 Jahre, Abeschlossene Berufsausbildung Straßenbauer, Hauptschulabschluss, DSA Gold, Gesellenbrief etc. pP. flexibel & ungebunden

Bewerbung: 1. Wunsch: Pionierfeldwebel
                  2. Wunsch: Luftwaffenpionierfeldwebel
                  3. Wunsch: noch keine Entscheidung getroffen


Ich stelle euch jetzt einfach mal meine Fragen, die mir der Berater leider nicht richtig beantworten konnte. Die Tätigkeiten eines Pioniers kenne ich, nur frage ich mich ob man sich direkt zu den Luftlandepionieren bewerben muss beziehungsweise kann,  da Pinoniere ja ein großes Aufgabenspektrum haben.  Da mich persönlich ja die Lufftlandepioniere reizen würden wollte ich einfach mal nachfragen ob da jemand irgendwelche Informationen für mich hätte ?
Eine andere Frage die ich schon länger habe, welche Aufgaben und Tätigkeiten ein Heeresfliegerfeldwebel hat, darüber findet man ja wirklich nichts konkretes.
Zu guter letzt habe ich noch eine Frage zu den Verwendungswünschen, man kann ja drei Stück angeben die in die Bewerbung mit einfließen. Kann man nach dem Auswahlverfahren beim Einplaner auch noch komplett andere Wünsche äußern, wo z.B. gar nicht eingetragen wurden ?

Vielen Dank, und zerreißt mich bitte nicht gleich in der Luft  ;)

Spotter15

Guten Morgen,

also ich würde dort einfach Luftlandepionier als Erstwunsch angeben, dann sehen die erstens, dass du einen konkreten Wunsch hast und dich genau informiert hast, und wenn das trotzdem nicht gehen sollte, dass man sich direkt als Luftlandepionier bewirbt, dann werden die dahingehend einfach die Bewerbung umstellen für die "normalen" Pios, das ist aber nicht weiter schlimm dann.
Also in erster Linie versucht dich der Einplaner natürlich für deine Wunschverwendung einzuplanen. Sollte das aus diversen Gründen nicht möglich sein, wird er dir andere Verwendungen vorschlagen, für die du geeignet bist, dann kannst du selbstverständlich auch nachfragen sollte dir eine Verwendung, nachdem du deine Bewerbung abgegeben hast, noch ins Auge gefallen sein. Im Falle, dass du eine Zusage für deine Wunschverwendung bekommst, ist es eher semioptimal dann noch einen anderen Vorschlag zu machen, da dir dein Erstwunsch ja bestätigt wurde und es dann natürlich Fragen aufwirft, wieso du die Wünsche überhaupt angegeben hast, wenn du doch etwas anderes machen willst.

OMLT


GastFranke

Zitat von: OMLT am 24. November 2016, 13:27:08
Luftlandepionier ≠ Luftwaffenpionier

Die Luftlandepioniere gehören zum Heer und nicht zur Luftwaffe.
Der Luftwaffenpionier hat ein ganz anderes  Tätigkeitsbild, da muss ich dich leider korrigieren.
Es gibt die 260. & 270. Luftlandepionierkompanie die der Luftlandebrigade 1 unterstellt sind.
Mein KB konnte mir eben nicht genau sagen wie sich das verhält, da die Pioniere ja ein großes Spektrum an Aufgaben haben.
Diese besitzen ja zum Teil auch EGB Pioniere. So sagt dass zumindest Bundeswehr.de !

schlammtreiber

Zitat von: GastFranke am 24. November 2016, 14:45:58
Die Luftlandepioniere gehören zum Heer und nicht zur Luftwaffe.
Der Luftwaffenpionier hat ein ganz anderes  Tätigkeitsbild, da muss ich dich leider korrigieren.

Genau das sagt er ja. "Ungleich"
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

GastFranke

Dann tut es mir leid, dass war mein Fehler, da hast du dann natürlich völlig recht.
Ich denke mal solche Wünsche kann man dann beim Einplaner äußern, da es natürlich darauf ankommt wie der Bedarf aussieht. ich habe mich sehr gut über die Luftlandepioniere informiert, und ich finde diese bieten eine gute Mischung aus Truppendienst & Fachdienst.

KlausP

Zitat von: GastFranke am 24. November 2016, 14:45:58
Zitat von: OMLT am 24. November 2016, 13:27:08
Luftlandepionier ≠ Luftwaffenpionier

Die Luftlandepioniere gehören zum Heer und nicht zur Luftwaffe.
Der Luftwaffenpionier hat ein ganz anderes  Tätigkeitsbild, da muss ich dich leider korrigieren.
Es gibt die 260. & 270. Luftlandepionierkompanie die der Luftlandebrigade 1 unterstellt sind.
Mein KB konnte mir eben nicht genau sagen wie sich das verhält, da die Pioniere ja ein großes Spektrum an Aufgaben haben.
Diese besitzen ja zum Teil auch EGB Pioniere. So sagt dass zumindest Bundeswehr.de !

Na ja, da hätte er mal die entsprechende Datenbank befragen müssen, da gibt es mit Sicherheit eine Augabenbeschreibung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Luftlandepionier ist keine Verwendung, die muss dann ja wohl anders heißen.
Für den LwPiFw kann ich weiterhelfen:
Zitat1.  Tätigkeiten

1.1    Zusammenfassung der Aufgaben

Der LwPiFw beurteilt im Rahmen der Schadensbeseitigung bauliche Schäden und leitet eine "Baustelle" zur Herstellung von Hilfsbauwerken sowie zur (behelfsmäßigen) Instandsetzung beschädigter Infrastruktureinrichtungen im Lw-Objekt.

Im Bereich der Flugplatzschadensbeseitigung überwacht er bei der allgemeinen Bauinstandsetzung und der Startbahninstandsetzung (SBInst) auch den Einsatz von Bodendienstgerät und von Pioniermaschinen.

Im Frieden führt der LwPiFw die ihm unterstellten Teileinheiten.

Er bearbeitet pioniertechnische Vorgänge als Sachbearbeiter in Höheren Kommandobehörden und in Stäben, nimmt Lw Pi-Aufgaben in fliegenden Verbänden wahr oder bildet im Dienstteilbereich 32 G Schadensbeseitigung aus.



1.2 Tätigkeiten / Aufgaben im einzelnen

-         beurteilt Schäden an der Infrastruktur im Lw-Objekt

-                  leitet die Herstellung von Hilfsbauwerken und die behelfsmäßige Instandsetzung beschädigter/zerstörter Infrastruktureinrichtungen

-               überwacht die Durchführung von Erdarbeiten und die Erstellung von behelfsmäßigen Schutzbauten für Personal, Kfz und Lfz

-                  leitet und überwacht die Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Flugplatzschadensbeseitigung und des dafür nötigen Einsatzes von Pioniermaschinen der

Gruppen II und III gem. ZDV 3/ 800

-                  führt Behelfsinstandsetzung im Straßen und Wegebau durch

-                       unterstützt bei der lehrgangsgebundenen Ausbildung im Rahmen der Flugplatzschadensbeseitigung und bei der Vorbereitung und Durchführung von Truppenwehrübungen der                       n.a. ADR-Züge der 12./ObjSRgtLw

-                       wirkt mit bei der Aufstellung von Forderungen an Personal, Material und Infrastruktur bei der Einführung neuer Waffensysteme, Projekte, Geräte und Verfahren im Rahmen der Flugplatzschadensbeseitigung

-         nimmt die Aufgaben eines Flugplatzmeisters in fliegenden Verbänden wahr

-                  ist verantwortlich für Lagerung, Wartung und Pflege der STAN- Ausstattung für LwPioniere der flg. Vbd

-                  nimmt Aufgaben im Rahmen der Ausbildung innerhalb der Einsatzform Schadensbeseitigung wahr



1.2    Arbeitsbedingungen

-           Tätigkeit überwiegend im Freien unter allen Witterungsbedingungen bei Tag und Nacht

-           hohe Lärmbelastung in Abhängigkeit vom Einsatzort - (über 100 dB(A) Spitzenbelastung

2. Fertigkeiten und Kenntnisse

-                  erläutert die Gefährdung von Objekten der Luftwaffe, insbesondere die von Flugplätzen

-                                                           erörtert die grundlegenden Infrastruktureinrichtungen von Luftwaffenobjekten, insbesondere die eines (NATO) Flugplatzes

-         kennt das Schadensbild gemäß STANAG 2929

-                                     versteht Gliederung, Ausrüstung, Ausstattung und Auftrag der für die Einsatzform Schadensbeseitigung zur Verfügung stehenden Kräfte

-         kennt die Tätigkeits-/ Aufgabenfelder eines Luftwaffenpionierfeldwebels

-         versteht Grundlagen der Statik und führt einfache statische Berechnungen durch

-         kennt verschiedene Baukonstruktionen

-                  versteht Auswahl- und Einsatzmöglichkeiten der unterschiedlichen Baustoffe und einzelner Bauelemente im Hoch- und Tiefbau

-         versteht die grundlegenden Elemente von Baustellenorganisation und Baubetriebswesen

-         führt Bauarbeiten anhand von Bauplänen aus

-         berücksichtigt die Einsatzgrundsätze beim Einsatz von Pioniermaschinen und -geräten

-         bewertet die Einsatzmöglichkeiten der einsatzwichtigen Baumaschinen und -geräte

-                                     berücksichtigt Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsbestimmungen, gesetzliche und militärische Bestimmungen sowie Auflagen des Umweltschutzes beim Einsatz der Maschinen und Geräte

-                  kennt den Aufbau der Infrastruktur- Organisation versteht die Erkundung als wesentliche Voraussetzung für Bau- und Bauinstandsetzungsmaßnahmen

-         versteht die Grundlagen zur Beurteilung von Schäden an Infrastruktureinrichtungen

-                  wendet die besonderen Instandsetzungs- und Arbeitsverfahren in der Flugplatzinstandsetzung an

-                  führt Behelsinstandsetzung an einsatzwichtigen Hochbauten und Versorgungsanlagen durch

-            wählt geeignete Abstützmethoden aus und wendet diese an

-          beherrscht die Aufgaben bei der Leitung einer Arbeitsstelle

-          berücksichtigt die Auflagen des Umweltschutzes im Rahmen der Auftragserfüllung

-          kennt die allgem. Sicherheitsbestimmungen am Bau 
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LwPersFw

Hallo Ralf,

er muss sich als PiEinsFw / ObjID 12018246 / AnfSymb D400 bewerben und wenn er die Eignung bekommt, beim Einplaner sagen, dass er in einer LL-Einheit eingeplant werden möchte.

Bei der Eignung muss dann natürlich auch die Sprungtauglichkeit gegeben sein.


1.Tätigkeiten
1.1 Zusammenfassung der Aufgaben
Pioniereinsatzfeldwebel (PiEinsFw)
• erkunden Pioniereinsätze, auch im Zusammenwirken mit zu unterstützender Truppe,
• schlagen den Einsatz der Pionierkräfte dem Führer oder der Führerin der zu unterstützenden Truppe vor,
• beraten Vorgesetzte der entsprechenden Führungsebene,
• bilden eine Teileinheit unterhalb der Zugebene für den Pioniereinsatz aus.
1.2 Tätigkeiten/Aufgaben im Einzelnen
PiEinsFw
• arbeiten mit anderen Truppengattungen im Rahmen ihres Pionierauftrages eng zusammen,
• wenden die Grundsätze der Pionierunterstützung beim Zusammenwirken mit anderen Truppengattungen,
vornehmlich mit Kampftruppe an,
• beraten Vorgesetzte verschiedener Führungsebenen in Fragen der Pionierunterstützung und schlagen den
Einsatz von Pionierkräften vor,
• wirken mit bei der Pioniererkundung,
• ermitteln den Kräfte-/Mittel- und Zeitbedarf für die Pionierunterstützung, und
• führen Pionierkräfte im Rahmen der unmittelbaren und allgemeinen Pionierunterstützung ,
• planen und leiten als Sprengberechtigte Pioniertruppe Sprengvorhaben,
• bilden Soldaten in vielfältigen Themen des Pionierdienstes aus,
• unterstützen den verantwortlichen Teileinheitsführer in der Materialbewirtschaftung und Materialerhaltung,
• führen die gerätebegleitenden Unterlagen der Fahrzeuge und Geräte ihres Verantwortungsbereiches,
• beachten die Einhaltung von Vorschriften, Befehlen, Sicherheitsbestimmungen und Arbeits-/
Umweltschutzbestimmungen.
1.3 Arbeitsbedingungen
Die Aufgaben im Grundbetrieb und Einsatz führen PiEinsFw vorwiegend im Außendienst durch. Notwendige
administrative Tätigkeiten erfolgen im Innendienst.
Ihr Einsatz erfolgt überwiegend unter feldmäßigen Bedingungen:
- Tätigkeit überwiegend im Freien bei Tag und Nacht unter allen Witterungsbedingungen,
- Ggf. extrem hohe physische und psychische Belastung durch Lärm beim Arbeiten mit Pioniergerät, beim
Schießen und Sprengen sowie in Gefechtssituationen,
- Durchführung der Aufgaben auch unter engen zeitlichen Vorgaben,
- im multinationalem Umfeld.
Der Umgang mit Waffen, Pionierkampfmitteln, Pioniergeräten sowie die feldmäßigen Bedingungen können unter
Umständen eine gesundheitliche Belastung/Gefährdung darstellen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

GastFranke

Danke, dass hat mir sehr geholfen und entspricht durchaus meinen Vorstellungen !
Ja eine Sprungtauglichkeit bzw. der Wille ist natürlich unverzichtbar in der Luftlandekompanie.
Ich weiß nun wie ich die Sache angehen muss  :)
Für den allgemeinen Fachdienst ist dass doch sehr grün würde ich es ma nennen.
Vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen !
Werde euch mal eine Rückmeldung geben wie es war.

Grüße der Frangge.

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