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Zitat von: Julianator am 08. Dezember 2016, 15:48:56Zitat von: Tommie am 08. Dezember 2016, 13:42:36Zitat von: Tommie am 07. Dezember 2016, 15:20:56Die Gesundheitsnummer 1 ist recht simpel zu erklären:
... Und die Gradation VI, also die Wehrdienstuntauglichkeit, bekommen alle die zuerkannt, die kleiner als 155 cm sind oder die größer/gleich 206 cm sind!
Und nach Rücksprache mit einem "marinierten" Kameraden, der zufällig Medizinmann ist, weiß ich jetzt, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, wenn die Körpergröße kleiner/gleich 200 cm ist und gleichzeitig kein weiterer Ausschluss für die BDV vorliegt!
Frage bleibt natürlich immer noch, wie man diese Ausnahmegenehmigung bekommt?
Zitat von: Tommie am 08. Dezember 2016, 13:42:36Zitat von: Tommie am 07. Dezember 2016, 15:20:56Die Gesundheitsnummer 1 ist recht simpel zu erklären:
... Und die Gradation VI, also die Wehrdienstuntauglichkeit, bekommen alle die zuerkannt, die kleiner als 155 cm sind oder die größer/gleich 206 cm sind!
Und nach Rücksprache mit einem "marinierten" Kameraden, der zufällig Medizinmann ist, weiß ich jetzt, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, wenn die Körpergröße kleiner/gleich 200 cm ist und gleichzeitig kein weiterer Ausschluss für die BDV vorliegt!
Zitat von: Tommie am 07. Dezember 2016, 15:20:56Die Gesundheitsnummer 1 ist recht simpel zu erklären:
... Und die Gradation VI, also die Wehrdienstuntauglichkeit, bekommen alle die zuerkannt, die kleiner als 155 cm sind oder die größer/gleich 206 cm sind!
Zitat von: FregattenFan am 08. Dezember 2016, 12:50:40Zitat von: LwPersFw am 08. Dezember 2016, 10:00:40
Die Grenze liegt bei 2 m. Dies stellt aber eine KANN-Regel dar. Dies liegt im Ermessen des begutachtenden Arztes im Gesamtbild.
Liegt die Grenze nicht bei 2,06m?
Zitat von: LwPersFw am 08. Dezember 2016, 10:00:40
Die Grenze liegt bei 2 m. Dies stellt aber eine KANN-Regel dar. Dies liegt im Ermessen des begutachtenden Arztes im Gesamtbild.
ZitatWie verhält es sich wenn während der Ausbildung eine Borduntauglichkeit fest gestellt wird?Dann fährt man nicht zur See.
Zitat von: Julianator am 07. Dezember 2016, 18:12:48
Auf der anderen Seite, die Erfahrung, die ich z.B bei einem Truppenbesuch gemacht habe und meinen Wunsch bestätigt hat.
ZitatEs kann doch nicht sein, dass der Karriereberater oder sonst wer, mich darüber nicht informiert.