Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)

Begonnen von Julianator, 07. Dezember 2016, 12:46:54

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

LwPersFw

Die Grenze liegt bei 2 m. Dies stellt aber eine KANN-Regel dar. Dies liegt im Ermessen des begutachtenden Arztes im Gesamtbild.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

ZitatWie verhält es sich wenn während der Ausbildung eine Borduntauglichkeit fest gestellt wird?
Dann fährt man nicht zur See.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

BulleMölders

Jeder Verwendung an Bord hat auch Dienstposten an Land. Z. B. in der Ausbildung. Oder wer sollte in den Fachlehrgängen z. B. die 23er Unterrichten, wenn nicht die 23er. Habe selbst einige Jahre solch einen Dienstposten inne gehabt.
Test

FregattenFan

Zitat von: LwPersFw am 08. Dezember 2016, 10:00:40
Die Grenze liegt bei 2 m. Dies stellt aber eine KANN-Regel dar. Dies liegt im Ermessen des begutachtenden Arztes im Gesamtbild.

Liegt die Grenze nicht bei 2,06m?

KlausP

Zitat von: FregattenFan am 08. Dezember 2016, 12:50:40
Zitat von: LwPersFw am 08. Dezember 2016, 10:00:40
Die Grenze liegt bei 2 m. Dies stellt aber eine KANN-Regel dar. Dies liegt im Ermessen des begutachtenden Arztes im Gesamtbild.

Liegt die Grenze nicht bei 2,06m?

Dann hätten Sie für die BDV aber keine Ausnahmegenehmigung gebraucht. 2,06 m ist die maximale Größe für die Wehrdienstfähigkeit, wenn ich das noch richtig weiß.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zitat von: Tommie am 07. Dezember 2016, 15:20:56Die Gesundheitsnummer 1 ist recht simpel zu erklären ;) :

... Und die Gradation VI, also die Wehrdienstuntauglichkeit, bekommen alle die zuerkannt, die kleiner als 155 cm sind oder die größer/gleich 206 cm sind!

Und nach Rücksprache mit einem "marinierten" Kameraden, der zufällig Medizinmann ist, weiß ich jetzt, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, wenn die Körpergröße kleiner/gleich 200 cm ist und gleichzeitig kein weiterer Ausschluss für die BDV vorliegt!

Julianator

Zitat von: Tommie am 08. Dezember 2016, 13:42:36
Zitat von: Tommie am 07. Dezember 2016, 15:20:56Die Gesundheitsnummer 1 ist recht simpel zu erklären ;) :

... Und die Gradation VI, also die Wehrdienstuntauglichkeit, bekommen alle die zuerkannt, die kleiner als 155 cm sind oder die größer/gleich 206 cm sind!

Und nach Rücksprache mit einem "marinierten" Kameraden, der zufällig Medizinmann ist, weiß ich jetzt, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, wenn die Körpergröße kleiner/gleich 200 cm ist und gleichzeitig kein weiterer Ausschluss für die BDV vorliegt!

Frage bleibt natürlich immer noch, wie man diese Ausnahmegenehmigung bekommt?

LwPersFw

#22
Zitat von: Julianator am 08. Dezember 2016, 15:48:56
Zitat von: Tommie am 08. Dezember 2016, 13:42:36
Zitat von: Tommie am 07. Dezember 2016, 15:20:56Die Gesundheitsnummer 1 ist recht simpel zu erklären ;) :

... Und die Gradation VI, also die Wehrdienstuntauglichkeit, bekommen alle die zuerkannt, die kleiner als 155 cm sind oder die größer/gleich 206 cm sind!

Und nach Rücksprache mit einem "marinierten" Kameraden, der zufällig Medizinmann ist, weiß ich jetzt, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, wenn die Körpergröße kleiner/gleich 200 cm ist und gleichzeitig kein weiterer Ausschluss für die BDV vorliegt!

Frage bleibt natürlich immer noch, wie man diese Ausnahmegenehmigung bekommt?

Das entscheidet der Arzt im konkreten Einzelfall...wie bei jeder Ausnahmeentscheidung...Sie hätten den Doc also fragen müssen.

Das Einzige was sicher ist... über 2 m geht nicht.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau