ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: justice005 am 12. Dezember 2016, 17:56:23
Hierfür kann er sich auch Hilfsmitteln bedienen. Wenn er nicht gut sehen kann, kann er eine Brille benutzen. Wenn er nicht gut hören kann, kann er ein Hörgerät benutzen. Und wenn seine Nase nicht ausreichend ist, um Drogen zu erschnüffeln, dann kann er sich eines Hundes als Hilfsmittel bedienen.
Zitat von: LwPersFw am 12. Dezember 2016, 15:50:08
Es wäre mir neu, dass der Einsatz von Diensthunden außerhalb des § 20 WDO und dessen Voraussetzungen zur "vorbeugenden" BTM-Suche zulässig wäre...
Zitat von: 1000sasa am 12. Dezember 2016, 12:53:02
So um alle Ungereimtheiten aus dem weg zu schaffen der Hund hat bei mir nicht angeschlagen![]()
dennoch bin ich ziemlich empört das meine stube auf links gedreht wurde und im Unterkunftsgebäude nur stichprobenartig durch die stuben gegangen wurde.
Und es handelt sich in der Tat um den Standort/ campus in Kassel.
Desweiteren tut es mir sehr leid das ich mich erst heute melde da mein Privatleben Vorrang hat.
Wie es letztendlich weiter geht oder ob was bei rum kommt werde ich sehen.
Die Beschwerde werde ich jedenfalls morgen abgeben!
Und danke hier trotzdem jeden für seine objektive Meinung und Tipps.
Zitat von: Jens79 am 12. Dezember 2016, 14:24:32
Ach ja. Es heißt nicht anschlagen sondern anzeigen