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Beschwerde wegen Stubendurchsuchung

Begonnen von 1000sasa, 08. Dezember 2016, 16:20:03

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Jens79

Da gehe ich absolut mit. Der Richter würde vermutlich kurz lachen und dann auflegen.
 

KlausP

Ich vermute, der DV hat vorher noch nicht einmal den Rechtsberater konsultiert. Nach dem, was hier bisher vorliegt, bewegt er sich auf dünnem Eis. Wenn wirklich "nur" ein kleines Tütchen in doch ziemlicher Entfernung von der Unterkunft gefunden und das Gelände für jedermann halbwegs frei zugänglich ist würde mich interessieren wie er das im Beschwerdeverfahren rechtfertigen will. Da das ja wohl mehrere Soldaten betrifft darf man gespannt sein ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Die Unterkunft liegt "mitten in der Stadt" und die Fundentfernung betrug "ca. 700 Meter"... wir haben es also mit einem Kreis von ca. 700 m Radius oder knapp 1,5 KILOMETER Durchmesser zu tun, dessen Einwohner (es dürfte sich je nach urbaner Dichte um zigtausende bis hunderttausende handeln!) verdächtig sein sollen? Und aufs Geratewohl werden in dieser Bevölkerungsmasse ohne weitere Anhaltspunkte Durchsuchungen vorgenommen? Wegen einem "Tütchen Gras" (Bagatelldelikt, welches in vielen Bundesländern nicht mal mehr verfolgt wird) irgendwo im Stadtteil?

Natürlich. Alles klar.
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justice005

Die Geschichte ist merkwürdig.

Es gibt zwei verschiedene Varianten mit zwei unterschiedlich zulässigen Herangehensweisen.

Variante 1: Kein konkreter Tatverdacht:

In dieser Variante sind lediglich Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht zulässig. Dazu gehört die Kontrolle der Spinde auf Ordnung und Sauberkeit. Dazu gehört aber NICHT das durchwühlen des Spindes. Es ist übrigens im Rahmen der Dienstaufsicht auch zulässig einfach mal einen Drogenspürhund der Feldjäger durch das Gebäude spazieren und in den Stuben schnuppern zu lassen. Sollte der Hund allerdings anschlagen, dann ist es mit der Dienstaufsicht vorbei. Dann kommt die nächste Variante ins Spiel.

Variante 2: Es gibt einen konkreten Tatverdacht gegen einen Soldaten oder eine eng eingrenzbare Gruppe:

In dieser Variante sind sämtliche Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht verboten! Auch eine Stuben- bzw. Spindkontrolle auf Ordnung und Sauberkeit ist damit verboten. In dieser Variante dürfen ausschließlich Ermittlungen nach der WDO geführt werden. Das bedeutet im Falle von Drogen: Durchsuchungsbeschluss beim Truppendienstgericht anfordern und danach die Stube bzw. den Spind durchsuchen. Hierbei wird dann tatsächlich alles auf links gedreht. Ein formeller Durchsuchungsbeschluss muss übrigens dem Soldaten ausgehändigt werden. Einen solchen Beschluss kriegt man auch sehr schnell, das dauert höchstens eine Stunde und die Richter am Truppendienstgericht haben auch einen 24/7 Bereitschaftsdienst.


Nach der Sachverhaltsschilderung des Fragestellers ist nicht erkennbar, was das jetzt für eine Aktion gewesen ist. Da offensichtlich nur ein allgemeiner Verdacht und kein konkreter Verdacht vorlag, sind Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht zulässig. Die Feldjäger hätten also mit Diensthunden durchaus mal schnuppern können. Allerdings hätten meine Spinde durchsucht werden dürfen. Das müssten - wie hier schon richtig gesagt wurde - die Feldjäger eigentlich wissen.

Daher wundert mich die Geschichte schon sehr.

Der Fragesteller hat aber in jedem Fall das Recht zu erfahren, warum sein Spind durchwühlt wurde und auf welcher rechtlichen Grundlage. Daher sollte hier unbedingt eine Beschwerde geschrieben werden. Da die Beschwerde sich gegen den Chef richtet, ist der Kommandeur zuständig. Die Beschwerde kann daher zwar beim Chef, aber auch beim Kommandeur abgegeben werden.

Der Kommandeur wird dann prüfen, was da gewesen ist.


justice005

#19
ZitatAllerdings hätten meine Spinde durchsucht werden dürfen

Allerdings hätten keine Spinde durchsucht werden dürfen.


Edit:
Schöner so  ;)!

Smitty

Die Geschichte kommt mir sehr bekannt vor.
Handelt es sich um Kassel?

KlausP

Scheint den TE wohl nicht mehr besonders zu interessieren. Da frage ich mich schon warum ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

CIRK

Ganz Ehrlich, ich vermute mal die Sache hat sich doch etwas anders abgespielt und der Chef sowie die Feldjäger haben da nichts falsch gemacht - Nur meine Vermutung!

Smitty

Vielleicht hat der Hund ja auch beim Spind des TE angeschlagen und jetzt ist er nicht mehr aktiv im Dienst.  ::)

Andi

the rest is silence...

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Smitty

Der Spind, weil er Drogen im Besitz hatte und der Hund, weil er sie konsumiert hatte.  ;D


1000sasa

So um alle Ungereimtheiten aus dem weg zu schaffen der Hund hat bei mir nicht angeschlagen :D
dennoch bin ich ziemlich empört das meine stube auf links gedreht wurde und im Unterkunftsgebäude nur stichprobenartig durch die stuben gegangen wurde.

Und es handelt sich in der Tat um den Standort/ campus in Kassel.
Desweiteren tut es mir sehr leid das ich mich erst heute melde da mein Privatleben Vorrang hat.

Wie es letztendlich weiter geht oder ob was bei rum kommt werde ich sehen.
Die Beschwerde werde ich jedenfalls morgen abgeben!
Und danke hier trotzdem jeden für seine objektive Meinung und Tipps.

Jens79

Wo ist denn Ihre Stube, wenn nicht im Unterkunftsgebäude?

Ach ja. Es heißt nicht anschlagen sondern anzeigen  ::)
 

schlammtreiber

Zitat von: Jens79 am 12. Dezember 2016, 14:24:32
Ach ja. Es heißt nicht anschlagen sondern anzeigen  ::)

Und Luthers Thesenanschlag führte zu einer Anzeige wegen Reichsfriedensbruch, es hängt also alles mit allem zusammen und der Kosmos ist Harmonie  :)
Semper Communis
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