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Zusammenfassung

Autor ToMA
 - 05. Januar 2017, 12:26:55
Zitat von: StierNRW am 05. Januar 2017, 11:34:56
Bekommt man nach diesen vier Wochen ASSA eine ATN zuerkannt ? Ich vermute es mal.

Ja, bekommt man. Sogar schon nach dem ersten Modul bekommt man eine ATN, die einem dazu befähigt, das zweite Modul besuchen zu dürfen.

Im Übrigen bist Du hier mit Deinen Fragen im falschen Thread. Hierzu gibt es m.E. bereits ausreichend Informationen in anderen Threads.
Autor Altrec
 - 05. Januar 2017, 11:56:44
PS: Es gibt noch einen Block Sport. Also entweder zivile Sportbekleidung oder Schlumpfanzug.
Autor StierNRW
 - 05. Januar 2017, 11:34:56
Ah, okay, habe jetzt nachgesehen...ASSA = AllgSKgemSdtAusb = 2 x 2 Wochen ?

20 Werktage, wobei an den beiden jeweils letzten Freitagen wohl auch nicht soooo viel laufen wird, denke ich mal (zum S1, zum SanBereich etc., dann ist da auf einmal jemand nicht da :D )

Bekommt man nach diesen vier Wochen ASSA eine ATN zuerkannt ? Ich vermute es mal.

Versteht mich bitte richtig: Ich meine das nicht abwertend, um Himmels Willen. Nur um Verhaltenssicherheit in den Dingen zu bekommen, muß man ja wiederholen und üben. Das kostet nun mal Zeit.

Also: Nichts für ungut ! ;)

Autor Altrec
 - 05. Januar 2017, 11:33:43
Nachdem ich nun über den S1 an der SanAk den Kontakt zum Teletutor herstellen konnte, konnte ich ein paar Dinge klären.
Natürlich möchte ich die Informationen gerne weiter geben:

ZitatDie Anreise am Sonntag muss bis 20:00 Uhr erfolgen.
Der Meldekopf befindet sich in unmittelbarer Nähe der Hauptwache.
Dort bekommen Sie eine Unterkunft zugewiesen und es  müsste an sich auch ein Info-Schreiben der IV. Inspektion hinterlegt sein.
Für die Präsenzphasen ist laut Lehrgangskatalog jeweils die gesamte Ausrüstung mitzuführen, allerdings findet die 1. Präsenzphase des Trainingstyps ROL 1 ausschließlich im Unterrichtsraum statt, sodass sie nächste Woche keine Ausrüstung für Außendienstvorhaben mitnehmen müssen.
Wintermütze, Handschuhe, usw. aber bitte dennoch nicht vergessen.;-)

Anreise folglich mit leichtem Gepäck.
Autor ToMA
 - 05. Januar 2017, 09:17:34
Sollte man Ungedienter sein, müsste man vorher die beiden ASSA-Module besuchen.

Als Ungedienter kann man nicht direkt die ResOffz-Module 1 bis 3 besuchen.
Autor StierNRW
 - 05. Januar 2017, 09:07:05
Nochmal bitte für mein Verständnis:

Ist hier ROA a.d.W. ohne Vordienstzeit gemeint ? Also etwa auch ohne AGA ?

Habe ich das richtig verstanden ?
Autor Altrec
 - 05. Januar 2017, 06:39:15
._.

Trotzdem danke, Ralf
Autor Ralf
 - 05. Januar 2017, 05:29:30
Steht nichts drin.
Autor Altrec
 - 04. Januar 2017, 22:04:00
Ach ja, hat jemand Zugriff auf's Intranet und könnte mal schauen, welche Bekleidung für Modul 1 (Lg.-Nr. 801026) vorgesehen ist?
Autor Altrec
 - 04. Januar 2017, 22:01:13
Fast.
Um zum Leutnant befördert zu werden benötigt man lediglich die ROL inkl. 72 RDL-Tage. Die Präsenzphasen der ROL zählen hierbei zu den 72 Tagen dazu. Es bietet sich aus Sicht des Reservisten an die Fachlehrgänge zu nutzen, um die weiteren benötigten Tage zu erhalten.
Ob man die Lehrgänge splitten kann, weiß ich nicht, ich denke aber eher nicht.
Autor Wallenstein
 - 04. Januar 2017, 19:04:54
Danke für den Link!

Ich hätte im Übrigen noch eine allgemeine Frage, ob ich das richtig verstanden habe: Ich bin für die Verwendung OffzLwSichTr vorgesehen. Ich muss jetzt die drei Module für die allgemeine OffzAusbildung absolvieren. Die ersten beiden sind streitkräfteübergreifend, das dritte streitkräftespezifisch. Anschließend muss ich zwei Lehrgänge für den FwLwSichTr à 16 Tage und eine RDL von 15 Tagen absolvieren und dann den Lg OffzLwSichTr von 20 Tagen mit 15 Tagen RDL, um endlich nach Abwarten der Stehzeit zum Leutnant befördert werden zu können. Ist das insoweit richtig?

Kann man die Lehrgänge jeweils splitten? Denn 16 bzw. 20 Tage am Stück an einem LG teilzunehmen, könnte unter Umständen Probleme mit dem Arbeitgeber geben.
Autor Altrec
 - 04. Januar 2017, 19:03:54
PS: Hier gibt es ein paar Infos zur SanAk: Klick mich
Autor Altrec
 - 04. Januar 2017, 18:43:34
Soweit ich weiß gibt es gegenüber der SanAk Parkplätze, die man nutzen kann.
Finde es schade, dass man kein Willkommensschreiben erhält, in dem genau solche Themen geklärt werden.

Die Frage mit dem Unterricht im Gelände ist natürlich auch, ob sie schon während der ersten Phase stattfindet oder erst später.
Wenn ich an den ROL 1 in FFB denke, waren wir einmal zum Schießen draußen, sonst hieß es: Unterricht, Unterricht, Unterricht
Autor Wallenstein
 - 04. Januar 2017, 18:36:27
Ich werde auch dabei sein und wüsste vor allem gerne, ob es in der SanAk genügend Parkplätze gibt. Meine Versuche, dort jemanden telefonisch zu erreichen, um nachzufragen, schlugen alle fehl, weil: Urlaub.

Was Ausrüstung anbelangt, weiß ich auch nichts Genaues, aber ich nehme vorsichtshalber mal alles mit, weil mir ein Kamerad, der den ROL allerdings schon vor einiger Zeit besucht hat, sagte, dass sie auch Unterricht im Gelände hielten.
Autor Altrec
 - 03. Januar 2017, 13:48:34
Ich hatte letztes Jahr einen (Reserve-)Laufbahnwechsel von ROA a.d.W. zu RO nach §43.3 gemacht. Dadurch war ich noch eingekleidet. Lediglich der DA stimmt nicht mehr.
(Ist: Lw Soll: Heer)

Als a.d.W.'ler wendet man sich vor dem ersten Lehrgang an seinen Betreuungstruppenteil, welcher einem vom BAPers zugewiesen wird.
Als §43.3'er wendet man sich vorher an seinen Beorderungstruppenteil.

@StierNRW
Ja, neben der Präsenzphase gibt es auch eine Fernlernphase.