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Autor chefderang
 - 27. Januar 2017, 21:04:55
Sie können auch die Anhörung der Vertrauensperson ihrer Laufbahngruppe beantragen.....
Autor MiraC
 - 27. Januar 2017, 16:40:22
Wenn die Stellungnahme erst heute "eröffnet" a.k.a zur Kenntnis gebracht wurde, kann ich sehr gut verstehen, das der DV das Gespräch abgebrochen hat.
Haben Sie Unterricht über Beschwerden gehabt? Schon mal was von einer "militärischen Nacht" gehört?

Atmen Sie erstmal durch, machen Sie das am Wochenende so lange, bis Sie sich beruhigt haben.
Dann schreiben Sie sich auf, was Sie Ihren DV am Montag fragen möchten. Nehmen Sie sich evtl jemanden mit, dem Sie vertrauen (Alternativ einen Offz, der sagt dass Sie sich als Uffz bewerben sollten und haben ein gemeinsames Gespräch). Dabei RUHIG und SACHLICH bleiben.

Sie schreiben in Ihrem ersten Post, dass Sie Wiedereinsteller sind? Also haben Sie vor den 23 Mon. schon einmal gedient?
Welchen Dienstgrad hatten Sie zum Zeitpunkt des Unfalls?
Autor ulli76
 - 27. Januar 2017, 16:01:27
Wenn du immer so zickig reagierst kann ich mir vorstellen, wie die Stellungnahme zustande kam.
ich hatte den Satz tatsächlich falsch gelesen. Nämlich so, als ob du am Montag nochmal zum Chef solltest.

Ja, versuch Montag nochmal mitm Chef zu sprechen.
Autor Blinki
 - 27. Januar 2017, 15:25:52
Sollte nicht pampig rüberkommen. Da fehlt der ;) smiley. Entschuldigung dafür. Trotzdem ein herzliches danke an alle und ein schönes Wochenende
Autor Blinki
 - 27. Januar 2017, 15:24:17
Ich werde am Montag nochmal versuchen mit ihm zu reden und trotz dessen eine Gegenstellung schreiben. Mehr wie probieren kann man es nicht. Danke trotzdem für eure Meinung und antworten
Autor KlausP
 - 27. Januar 2017, 15:23:34
Zitat von: Blinki am 27. Januar 2017, 15:22:33
Ulli76 könnten Sie bitte mal richtig lesen bevor Sie antworten? Würde in manchen Situationen unnütze antworten sparen

Kein Grund, pampig zu werden.
Autor Blinki
 - 27. Januar 2017, 15:22:33
Ulli76 könnten Sie bitte mal richtig lesen bevor Sie antworten? Würde in manchen Situationen unnütze antworten sparen
Autor KlausP
 - 27. Januar 2017, 15:21:59
Ihre Frage wurde ebenfalls schon (mehrfach) beantwortet und begründet:

Nein, sie können sich gegen die Stellungnahme Ihres Disziplinarvorgesetzten nicht beschweren - jedenfalls nicht mit Aussicht auf Erfolg.
Autor ulli76
 - 27. Januar 2017, 15:19:38
Wo ist denn jetzt das Problem?
Dir wurde heute die Stellungnahme eröffnet und der Chef hat dir einen Gesprächstermin für Montag gegeben. Bis dahin hast ausreichend Zeit dir Gedanken über die Stellungnahme zu machen und dich damit auf das Gespräch vorzubereiten.

Warum willst du dich dann gleich Montag beim Kdr beschweren?
Autor Blinki
 - 27. Januar 2017, 15:19:13
Die Gegendarstellung schicke ich dann auch an die zuständige Stelle an die der Antrag ging gehe ich mal davon aus?
Autor Blinki
 - 27. Januar 2017, 15:14:04
Die Antwort auf mein Fehlverhalten ist doch schon beantwortet.

- Bewegen eines Dienst-KFZ ohne Fahrerlaubniss
Autor Blinki
 - 27. Januar 2017, 15:12:14
Nein ich musste nur eine Kenntnisnahme der Stellungnahme unterschreiben sonst gab es dazu nichts.
Autor Blinki
 - 27. Januar 2017, 15:08:22
Das Ergebnis War das ich nach Abschluss eine gelbe Karte bekommen habe sonst gab es dafür nichts. Hatte eigentlich mit mehr gerechnet ist aber nichts weiter gekommen. Der KpChef hat mich ein paar mal gesehen aber a immer beim arbeiten und b wurde ich nicht mal 1 Woche später (nach dem vorfall) in meine jetzige TE beordert.
Autor KlausP
 - 27. Januar 2017, 15:03:27
Mit dem Lesen und Verstehen haben Sie es nicht so? Ich schrieb doch, dass Sie maximal eine Gegendarstellung abgeben könnewn. Wurden Sie aufgefordert, zu der Stellungnahme eine Erklärung abzugeben (müsste dann auf dem Vordruck stehen)? Wenn ja, was haben Sie angegeben?
Autor F_K
 - 27. Januar 2017, 15:02:55
Dann beschwere Dich halt - wenn der Beitrag nicht mal eröffnet wurde, kannst Du auch keine Gegendarstellung abgeben.

Du beantwortest auch die Fragen nicht (bezüglich Deines Fehlverhaltens).

Wie ein DV zu seiner Beurteilung kommt, ist seine Entscheidung - und der Kernbereich einer Beurteilung ist nicht angreifbar.