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Beschwerden gegen Disziplinarvorgesetzten und Kommandeur

Begonnen von Noosinus, 20. Januar 2013, 12:45:18

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Noosinus

Hallo und guten Tag!

Ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Ich habe während meiner gesamten bisherigen Dienstzeit noch nie eine Beschwerde eingereicht, doch das wird sich in Zukunft sicher ändern.
Ich habe Probleme mit meinem Disziplinarvorgesetzten und dazu jetzt noch mit meinem Kommandeur. Ich möchte mir die Art und Weise, wie diese Vorgesetzten mit anderen Kameraden und mir umgehen, nicht mehr bieten lassen. (Ich gehe hier absichtlich nicht auf Details ein.)
Mein direkter Vorgesetzter, mit dem ich schon darüber gesprochen habe, sieht das genauso wie ich, scheut sich aber offensichtlich, die Probleme anzugehen und mich zu unterstützen, trotz Fürsorgepflicht.
Ich weiß, es gibt da noch die Vertrauensperson, der ich mich anvertrauen sollte. Diese wiederum ist ganz dicke mit dem Chef und ich möchte mich nicht von dieser Person beraten lassen.
Deshalb versuche ich hier in diesem Forum die Chance zu nutzen, anonym um Hilfe zu bitten.
Ich habe vor, mich bei dem nächsten Vorfall zu beschweren und mir nichts mehr gefallen zu lassen. Jemand muss anscheinend den Anfang machen. Überall wird hinter vorgehaltener Hand geschimpft und sich beklagt, doch keiner traute sich bisher - Vorgesetzte und mich eingeschlossen.
Die Fragen nun also:
Bei wem und auf welche Weise beschwere ich mich über meinen Chef? Bei wem und auf welche Weise beschwere ich mich über meinen Kommandeur?
Kann ich mich auch beschweren, wenn ich Fälle mitbekomme, die andere Kameraden betreffen aufgrund von Kameradschaft?
Ist eine parallel geschriebene Eingabe sinnvoll?
Ich bitte dringend um konstruktive Ratschläge, denn mir ist das Thema sehr ernst.
Noch sind wir bei der Bundeswehr und das Thema "Innere Führung" wird doch immer so hoch gehalten. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir in der Truppe selbstgerechte Despoten stoppen und ihnen nicht noch die Chance geben sollten, mit unkameradschaftlichem Verhalten, die Karriereleiter weiter zu erklimmen.
Vielen Dank im voraus für Eure Mühe!
Noosinus

F_K

ZitatBei wem und auf welche Weise beschwere ich mich über meinen Chef?

Schriftlich oder zur Niederschrift - gerne beim Chef, geht auch beim Spieß.

ZitatBei wem und auf welche Weise beschwere ich mich über meinen Kommandeur?

Siehe oben  - liess doch mal die WBO.

ZitatKann ich mich auch beschweren, wenn ich Fälle mitbekomme, die andere Kameraden betreffen aufgrund von Kameradschaft?

NEIN - bei Beschwerden benötigst Du eine EIGENE Beschwer - andere Vorgänge kannst Du melden oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.

ZitatIst eine parallel geschriebene Eingabe sinnvoll?

Nein.

KlausP

ZitatBei wem und auf welche Weise beschwere ich mich über meinen Chef?

Mündlich zur Niederschrift oder schriftlich bei Ihrem Kommandeur.

ZitatBei wem und auf welche Weise beschwere ich mich über meinen Kommandeur?

Mündlich zur Niederschrift oder schriftlich bei dessen truppendienstlichen Vorgesetzten (z.B. BrigKdr)

ZitatKann ich mich auch beschweren, wenn ich Fälle mitbekomme, die andere Kameraden betreffen aufgrund von Kameradschaft?

Nein, Sie können sich nur in eigener Sache beschweren.

ZitatIst eine parallel geschriebene Eingabe sinnvoll?

Kann, muss aber nicht. Ich würde erst den Beschwerdeweg einschlagen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


LuftwaffenSLD

Noch ein Tipp: Falls Mitglied im DBwV, empfiehlt es sich immer mal die Berater des Verbandes (oft Juristen) zu konsultieren. Offensichtlich handelt es sich schließlich um ein größeres Problem. zum Thema WBO: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wbo/gesamt.pdf

justice005

Ich schließe mich dem Gesagten an.

Für eine Beschwerde gegen den Chef ist der kommandeur zuständig. Für eine Beschwerde gegen den kommandeur ist dessen Disziplinarvorgesetzter zuständig. Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn man eine eigene Beschwer vorträgt.

Trotzdem ein paar Anmerkungen:

1. Ich bin nachdem, was ich bisher gehört habe, skeptisch. Es macht auf mich den Anschein, als seien Sie mit der Gesamtsituation unzufrieden, und monieren weniger ein ganz konkretes greifbares Fehlverhalten. Vielleicht hätten Sie mal ein Beispiel, dann kann man auch sagen, ob Sie hier in Ihren Rechten verletzt wurden oder nicht.

2. Es ist ungewöhnlich, dass ein Kommandeur etwas tut, was Sie konkret in Ihren Rechten verletzen soll. Auch hier wäre ein Beispiel hilfreich.

3. Sie sollten im Falle einer Beschwerde eingehend die WBO studieren (ZDv 14/3), damit Sie nichts falsch machen.

4. Eine Eingabe ist meines Erachtens nur dann sinnvoll, wenn die Vorgesetzten an dem Problem nichts ändern können und man deswegen "ganz nach oben" melden will. Oder aber, wenn man den Vorgesetzten und deren Ermittlungen nicht traut. Letzteres kann man aber ganz gut selbst steuern, wenn man den Rechtsweg konsequent weitergeht, notfalls bis zum Truppendienstgericht. Daher würde ich eher den Beschwerdeweg als den Weg der Eingabe gehen.


Wie gesagt: Eine Beschwerde ist begründet, wenn Sie von Vorgesetzten, Kameraden oder Dienststellen konkret (!) in Ihren Rechten verletzt wurden. Bisher haben Sie dazu noch nichts gesagt.



Noosinus

Hallo,

dass Sie skeptisch sind, justice005, kann ich gut verstehen, jedoch werde ich hier kein konkretes Beispiel nennen!
Sie haben recht, ich bin mit der Gesamtsituation seit längerem unzufrieden. Dies ist unter anderem dem Auftreten der besagten Kameraden geschuldet, welchen ofensichtlich nicht klar ist, dass sie MENSCHEN führen. Denen nicht bewusst und anscheinend auch egal ist, dass sie auch zur Kameradschaft "nach unten" verpflichtet sind.  Haben Sie noch nie einen solchen Fall erlebt, bei dem die Mehrheit gekuscht hat und doch alle wussten, dass die Handlung des Vorgesetzten nicht korrekt war? Ich kann ja zum Teil die Soldaten verstehen, die Bedenken haben, sich als "Quertreiber" zu outen und somit ihre Beurteilung auf's Spiel setzen könnten. Bei mir ist es anders. Ich werde, wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, in Zukunft wehren.
Trotzdem Danke für alle Tipps und Anmerkungen - das hätte ich nicht gedacht an einem Sonntag nachmittag!
Noosinus

F_K

Ohne konkretes Beispiel wird es hier wohl kaum weitere Hilfe geben - mir scheint es hier eher ein difuses Zufriedenheitsproblem zu sein:

Zitatdass sie MENSCHEN führen.

Na, ich habe immer SOLDATEN geführt (die natürlich auch Menschen sind - ist aber ein Unterschied).

ZitatDenen nicht bewusst und anscheinend auch egal ist, dass sie auch zur Kameradschaft "nach unten" verpflichtet sind.

Es gibt keine "Kameradschaft in Richtungen" - und im Frieden, für einen Kdr, gilt wohl eher die Fürsorgepflicht gegenüber unterstellten Soldaten.

Ich schließe mich Justice Einschätzung an, dass Kdr sehr selten Dinge tun, die gegenüber einem Soldaten einer unterstellten Einheit beschwerdefähig sind.

Noosinus

Hallo,
gut, dann gibt es eben keine weitere Hilfe dazu. Die Fragen wurden ja auch schon beantwortet.
Ich glaube, F_K, dass Sie entäuscht sind, dass sie von mir nichts detailliertes lesen können. Und wenn Sie meinen, mein Problem sei diffus, dann ist das natürlich Ihre Meinung. Davon auszugehen, dass Konnandeure so gut wie keine Dinge tun, die beschwerdefähig sind, dann entspricht das wohl der Wahrheit und ich stimme Ihnen auch zu. Sie erwähnten aber auch "selten". Mich aber zu verbessern, indem Sie mir schreiben, es gäbe keine "Kameradschaft in Richtungen"........ das ist für mich bla bla ... das hätten Sie sich nun wirklich sparen können - Sie wussten schon, was gemeint ist. Wenn es denn unter Ihrer Würde ist, dann ignorieren Sie doch einfach "dumme" Fragen.
Nichts für ungut.

justice005

Ohne konkrete Schilderungen kann es logischerweise auch keine Tips geben. Das hat auch nichts mit "enttäuscht" zu tun, denn es wird ja niemand gezwungen, sich helfen zu lassen.

Abschließend kann ich nur noch den guten Rat geben, in einer Beschwerde etwas substantiierter zu schreiben als hier. Sonst ist die Beschwerde nicht nur unbegründet, sondern sogar schon unzulässig. Außerdem sind nur Vorfälle beschwerdefähig, die maximal einen Monat alt sind.

 

F_K

@ Noosinus:

Zitat.... das ist für mich bla bla ... das hätten Sie sich nun wirklich sparen können - Sie wussten schon, was gemeint ist.

Im Gegenteil - Sie haben überhaupt NICHT verstanden, was Kameradschaft ist - sonst hätten Sie so einen Begriff nicht gewählt.

Andi

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Noosinus

@ justice005

Danke für Ihre Mühe.
Ihre Ratschläge nehme ich gerne an. NATÜRLICH werde ich, wenn es drauf ankommt, konkret werden müssen.

Noosinus

Gast12321

In §5, Abs.1, WBO steht

"Die Beschwerde ist bei dem nächsten Disziplinarvorgesetzten des Beschwerdeführers einzulegen. Ist für die Entscheidung eine andere Stelle zuständig, kann die Beschwerde auch dort eingelegt werden."

Wie ist das jetzt mit einer Beschwerde gegen einen Disziplinarvorgesetzten? Logisch wäre es ja, dass diese bei dessen Disziplinarvorgesetzten eingelegt wird. Das geht aber nicht eindeutig aus diesem Absatz hervor, oder? Gibt es dafür noch einen anderen Paragraphen?

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