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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 01. März 2017, 11:42:35
Dieser thread entwickelt sich zu einem echten "Naturereignis.
Autor schlammtreiber
 - 01. März 2017, 11:39:52
Autor FoxtrotUniform
 - 01. März 2017, 11:34:05
"Sorry du Model" bedeutet bei den Bildungsfernen aka. Jugendsprache in etwa "du Besserwisser" ;-)
Autor BSG1966
 - 01. März 2017, 11:16:50
Er ist der Meinung, dass er hier "dumm gemacht" wurde - kann man "übersetzen" mit "herunterputzen, dumm dastehen lassen", so in der Art.

Was jetzt aber "Du Model" heißt - dafür bin ich wohl selbst zu alt.
Autor F_K
 - 01. März 2017, 11:00:41
Naja, halten wir fest:

- Auf das Niveau von Beleidigungen lasse ich mich nicht herab.
- Hat auch der TE nunmehr nach Hinweisen von mehreren Teilnehmern und Zitaten die Quelle gefunden.
- Scheint der TE ein echter Spassvogel zu sein ...

Bleiben (off Topic) die Fragen:

- Was ist "erstmal dumm machen"?
- Ist "Sorry, Du Model" so etwas wie "Hey, Alter"?
Autor BSG1966
 - 01. März 2017, 10:51:09
Ey Sorry Du Model aber er wird ja wohl seine Meinung äußern dürfen. HAHAHA. Hauptsache erstmal dumm machen.  ;D
Autor F_K
 - 01. März 2017, 10:16:24
@ Naturereignis:

ZitatFinde das zwar komisch, warum das so gehandhabt wird,

.. hört sich für mich nicht nach Verständnis im Sinne von "HUA" an, sondern eher nach "Ablehnung" der Befehlslage.
Autor BSG1966
 - 01. März 2017, 09:48:46
Zitat von: Naturereignis am 01. März 2017, 09:42:46Ah, wohl ein ganz schlauer hier  ;D
Wer sagt, dass es nicht verstanden wird? Nachdem es vernünftig begründet ist und ich mich darin belesen habe, sind alle Unklarheiten beseitigt. Hauptsache erstmal dumm machen. Eigene Meinung zu äußern heißt nicht, dass man es nicht versteht oder leben wir noch im 18.Jh.? Sorry, Du Model ;D
Lächerlich HAHAHA

Viel Spaß beim Heer  ;D
Autor Naturereignis
 - 01. März 2017, 09:48:01
Thread kann geschlossen werden um unnötige Dummschwätzerei zu vermeiden  8)
Autor Naturereignis
 - 01. März 2017, 09:42:46
Zitat von: F_K am 01. März 2017, 06:07:59
Naja, ganz offensichtlich ist da noch Ausbildung notwendig - denn trotz ausführlicher Begründung im Befehl wird dieser nicht verstanden.

Q. e. d.

Ah, wohl ein ganz schlauer hier  ;D
Wer sagt, dass es nicht verstanden wird? Nachdem es vernünftig begründet ist und ich mich darin belesen habe, sind alle Unklarheiten beseitigt. Hauptsache erstmal dumm machen. Eigene Meinung zu äußern heißt nicht, dass man es nicht versteht oder leben wir noch im 18.Jh.? Sorry, Du Model ;D
Lächerlich HAHAHA
Autor F_K
 - 01. März 2017, 06:07:59
Naja, ganz offensichtlich ist da noch Ausbildung notwendig - denn trotz ausführlicher Begründung im Befehl wird dieser nicht verstanden.

Q. e. d.
Autor Naturereignis
 - 28. Februar 2017, 22:11:25
Zitat von: LwPersFw am 28. Februar 2017, 18:15:03
Um Ralf zu ergänzen...

"Die Beförderung der Anwärterinnen/Anwärter richtet sich nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
Die zu befördernden Anwärterinnen/Anwärter müssen den geforderten Ausbildungsstand  in ihrem Ausbildungsgang erreicht haben.

Der  geforderte Ausbildungsstand ist erreicht, wenn die Anwärterin/der Anwärter die bis dahin vorgesehenen Ausbildungsabschnitte erfolgreich durchlaufen hat.

Offizieranwärter(innen) eines OAJ (OAC) werden regelmäßig zum  gleichen Zeitpunkt befördert."

Danke, hab den Passus dazu in der Regelung A-1340/49 ehem. ZDV 20/7 gefunden.
Unter dem Punkt 7.1.4 ist es genauestens beschrieben. Finde das zwar komisch, warum das so gehandhabt wird, aber muss man mit leben ^^ Offz zu sein ist wohl echt was Besonderes  :P  ::)
Autor LwPersFw
 - 28. Februar 2017, 18:15:03
Um Ralf zu ergänzen...

"Die Beförderung der Anwärterinnen/Anwärter richtet sich nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
Die zu befördernden Anwärterinnen/Anwärter müssen den geforderten Ausbildungsstand  in ihrem Ausbildungsgang erreicht haben.

Der  geforderte Ausbildungsstand ist erreicht, wenn die Anwärterin/der Anwärter die bis dahin vorgesehenen Ausbildungsabschnitte erfolgreich durchlaufen hat.

Offizieranwärter(innen) eines OAJ (OAC) werden regelmäßig zum  gleichen Zeitpunkt befördert."
Autor Ralf
 - 28. Februar 2017, 14:55:33
ZitatIn der SLV habe ich dazu explizit nichts gefunden.
Es steht in der ZDV 20/7 bzw. in dem Nachfolgeerlass.
Autor Naturereignis
 - 28. Februar 2017, 14:21:58
Danke, aber wohl eher deftiger Kulturschock  ::) ;D