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Zitat von: Tommie am 08. März 2017, 08:59:27
Wenn Ihr hier Rekorde aufstellen möchtet, wer den Finger am weitesten in den ... hinein bekommt, bin ich hier raus!
Zitat von: Schnolle am 07. März 2017, 20:48:23
Und wo ist Ihre Quelle für die Art der Herstellung?
Zitat von: F_K am 07. März 2017, 23:04:46
Dann belese er sich, was Flagge (im Gegensatz zur Fahne) bedeutet.
Zitat von: F_K am 07. März 2017, 10:21:24
Lieber Tommie,
da sind halt "Rückstände" der alten Regelung in die Überarbeitung fälschlicherweise erhalten geblieben.
"Heutzutage" darf man an dienstlich gelieferter Bekleidung überhaupt nicht mehr "nähen".
(Ich durfte meine FA Blusen tauschen, damit ich die Klettfläche am Ärmel für ein Verbandsabzeichen hatte).
Aus meiner Sicht: FA Bluse privat kaufen, ggf. Abzeichen (vorschriftengerecht) aufnähen, im Einsatzfall dann auch dienstlich gelieferte Bluse umziehen.
ZitatLieber Tommie,
da sind halt "Rückstände" der alten Regelung in die Überarbeitung fälschlicherweise erhalten geblieben.
Zitat von: Schnolle am 07. März 2017, 09:39:12
In 142 steht doch, dass keine Trageerlaubnis für selbstbeschaffte FA gibt. Demnach wäre doch ein Anbringen selbstbeschaffter Abzeichen am FA gar nicht zulässig, weil dieser eben nicht selbsbeschafft sein darf aber eben selbstbeschaffte Abzeichen nur an selbstbeschafften Kleidungsstücken getragen werden dürfen.
Wie Tommie bereits festgestellt hat, wäre demnach das Anbringen von Stoffabzeichen am FA unzulässig.
Kann mir jemand erklären warum es doch zulässig ist?