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Autor Andi
 - 10. März 2017, 09:01:35
Da du für die Steuer 30Cent/km ansetzen kannst sind da noch 10Cent ansetzbar.
Autor Rollo83
 - 10. März 2017, 08:43:12
Können die Fahrten Hin/Rückwege denn überhaupt abgesetzt werden wenn ich über das TG nach 6 für jeden gefahrenen Kilometer steuerfrei 20 Cent erhalten???
Autor FrauZuhause
 - 10. März 2017, 08:27:03
Vielen Dank an alle !
Autor tank1911
 - 09. März 2017, 22:45:55
Statt als 1. Tätigkeitsstätte wird das als Auswärtstätigkeit angegeben.
Autor MiraC
 - 09. März 2017, 20:14:30
Ich muss nachschauen wie das auf dem Steuerformular heißt.
Könnte unter Einsatzwechseltätigkeit fallen. Das gibt es im zivilen auch, wenn dein Mann z.B. ständig zwischen Baustellen pendeln würde und dein Mann nicht ins Büro muss.
Autor FrauZuhause
 - 09. März 2017, 00:43:31
Hallo MiraC,

Ja, das Schreiben gab es und ja, er liegt unter diesen 48 Monaten. Ich hab aber nur gedacht dass dann eben das TG steuerfrei ausbezahlt wird, und wenn die Verwendungsdauer über 48 Monate wäre dann bleibt es eben steuerpflichtig.

Dass das nun auch noch was mit der Tätigkeitsstätte zu tun hat wusste ich nicht. Wenn der Arbeitsort dann aber keine Tätigkeitsstätte ist, was ist er denn dann?
Ich versteh es auch ehrlich gesagt nicht ganz. Wenn ich (also ich als zivil arbeitende Person) irgendwo arbeite, dann darf ich ja nur die tägliche Hin, nicht aber die Rückfahrt absetzen.
Wieso ist das beim pendelnden Soldaten anders?

Und wie und wo schreib ich das rein beim Steuerbogen?
Autor MiraC
 - 08. März 2017, 19:40:36
Dein Mann müsste ein Schreiben bekommen haben das das TG nicht mehr versteuert wird. Da sollte dann auch was zu seiner ersten Tätigkeitsstätte dabei stehen

Wenn er unter vier Jahre kommandiert ist dann zählt sein Arbeitsort nämlich nicht als Tätigkeitsstäte=ihr könnt jede Fahrt absetzen, also alle hin und Rückfahrten!
Autor FrauZuhause
 - 08. März 2017, 12:34:57
Klar, in der Gesamtsumme ist das besser, keine Frage.

Aber ich hab lieber jeden Monat etwas weniger und bekomm dann beim Jahresabschluß ordentlich was raus, als dass ich jetzt monatlich etwas mehr habe und dann beim Jahresabschluß kräftig nachzahle...
Autor Tasty
 - 08. März 2017, 12:14:25
Zitat von: FrauZuhause am 08. März 2017, 11:46:56
Da hätten sie es auch versteuert lassen können, wäre wohl günstiger gewesen....

Nein, ganz gewiss nicht. Steuerfreier Ersatz ist immer vorteilhafter als die Absetzung vom zu versteuernden Einkommen.

Rechne doch mal: Es ist immer besser, 1€ zu bekommen als gezahlte Steuern auf 1€ Einkommen erstattet zu bekommen.
Autor FrauZuhause
 - 08. März 2017, 11:46:56
Ok, dann muss ich das nirgendwo eintragen...

Also ehrlich, seit Männe zurück beim Bund ist, werde ich in Steurfragen echt zum Hühnchen. Vorher war das so einfach, und jetzt....
Tausend Dinge zu berücksichtigen. Da haben wir uns nun gefreut dass wir das TG nun unversteuert bekommen, nun werden wir dann aber wohl wieder nachzahlen beim Jahresausgleich....

Da hätten sie es auch versteuert lassen können, wäre wohl günstiger gewesen....
Autor Tommie
 - 08. März 2017, 11:40:07
Der Betrag von € 2,05 für jeden Arbeitstag, an dem man mehr als 11 Stunden von zu hause weg war, wird allerdings nach wie vor versteuert, was auch auf den TG-Abrechnungen zu sehen sein sollte. Damit ist er auch auf der eTIN als steuerpflichtiges (und versteuertes!) Einkommen enthalten!
Autor FrauZuhause
 - 08. März 2017, 11:35:01
Stimmt, es sind die 2,05 Euro.

Wo gehören die dann hin?

Und, blöde Frage: Die Bundeswehr zahlt TG als steuerfreien Fahrtkostenersatz. warum taucht der auf der Lohnsteuerbescheinigung dann nicht als solcher auf?
Autor Tasty
 - 08. März 2017, 11:31:43
Zitat von: F_K am 08. März 2017, 11:20:09
(wobei Teile des Trennungsgeldes ja "Verpflegungsmehraufwände" ausgleichen sollen, da gehört es dann auch hin)

Aber doch nicht bei TG nach §6, da sind doch ggf. nur die 2,05€ Verpflegungszuschuss drin enthalten, aber mit Verpflegungsmehraufwendungen wie bei TG nach §3 hat das doch nichts zu tun.
Autor FrauZuhause
 - 08. März 2017, 11:27:01
Danke :)
Dann darf mein Mann jetzt den neuen Refü nerven  gehen und die fehlenden Abrechnungen des alten Refü einfordern  ;)
Autor F_K
 - 08. März 2017, 11:20:09
Ich mache keine Steuerberatung, aber das Prinzip hast Du verstanden.

(wobei Teile des Trennungsgeldes ja "Verpflegungsmehraufwände" ausgleichen sollen, da gehört es dann auch hin)