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TG §6 wird nicht mehr versteuert- taucht es noch irgendwo auf?

Begonnen von FrauZuhause, 08. März 2017, 11:06:06

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FrauZuhause

Hallo,

Mein Mann erhält TG nach Paragraph 6. Bisher wurde das ja immer zum Sold hinzugezählt und versteuert, rückwirkend ab 2016 nun nicht mehr.
Jetzt bin ich gerade am Lohnsteuerjahresausgleich, hab also den Lohnsteuerausdruck in der Hand. Ich ging davon aus, wenn das TG unversteuert ist dann taucht es auf bei "steuerfreier Fahrtkostenersatz.
Tut es aber nicht. Es ist nirgendwo aufgeführt.
Heißt das, es tritt nirgendwo in Erscheinung? Ich muss das TG dem Finanzamt nicht angeben?
Und kann trotzdem die einfache Wegstrecke täglich noch von der Steuer absetzen als Werbungskosten?

Wäre super wenn hier schon jemand eine Info dazu hätte.

Vielen Dank,
Frau Zuhause

F_K

Das gezahlte Trennungsgeld ist natürlich von den pauschalen Beträge abzuziehen (und dem Finanzamt "bekanntzumachen").

Ist natürlich nur eine allgemeine Anmerkung und keine Steuerberatung.

FrauZuhause

Das heißt, ich rechne das gesamte TG des Jahres anhand der TG abrechnungen selbst zusammen und füge diesen Betrag bei "vom Arbeitgeber bezahlte, steuerfreie Fahrtkostenerstattungen" ein?
Kann man da vom Refü eine Bescheinigung über das TG des ganzen Jahres fordern? Denn da ein Refü Wechsel statt fand gibt es nicht für jeden Monat eine TG Abrechnung....

F_K

Ich mache keine Steuerberatung, aber das Prinzip hast Du verstanden.

(wobei Teile des Trennungsgeldes ja "Verpflegungsmehraufwände" ausgleichen sollen, da gehört es dann auch hin)

FrauZuhause

Danke :)
Dann darf mein Mann jetzt den neuen Refü nerven  gehen und die fehlenden Abrechnungen des alten Refü einfordern  ;)

Tasty

Zitat von: F_K am 08. März 2017, 11:20:09
(wobei Teile des Trennungsgeldes ja "Verpflegungsmehraufwände" ausgleichen sollen, da gehört es dann auch hin)

Aber doch nicht bei TG nach §6, da sind doch ggf. nur die 2,05€ Verpflegungszuschuss drin enthalten, aber mit Verpflegungsmehraufwendungen wie bei TG nach §3 hat das doch nichts zu tun.

FrauZuhause

Stimmt, es sind die 2,05 Euro.

Wo gehören die dann hin?

Und, blöde Frage: Die Bundeswehr zahlt TG als steuerfreien Fahrtkostenersatz. warum taucht der auf der Lohnsteuerbescheinigung dann nicht als solcher auf?

Tommie

Der Betrag von € 2,05 für jeden Arbeitstag, an dem man mehr als 11 Stunden von zu hause weg war, wird allerdings nach wie vor versteuert, was auch auf den TG-Abrechnungen zu sehen sein sollte. Damit ist er auch auf der eTIN als steuerpflichtiges (und versteuertes!) Einkommen enthalten!

FrauZuhause

Ok, dann muss ich das nirgendwo eintragen...

Also ehrlich, seit Männe zurück beim Bund ist, werde ich in Steurfragen echt zum Hühnchen. Vorher war das so einfach, und jetzt....
Tausend Dinge zu berücksichtigen. Da haben wir uns nun gefreut dass wir das TG nun unversteuert bekommen, nun werden wir dann aber wohl wieder nachzahlen beim Jahresausgleich....

Da hätten sie es auch versteuert lassen können, wäre wohl günstiger gewesen....

Tasty

Zitat von: FrauZuhause am 08. März 2017, 11:46:56
Da hätten sie es auch versteuert lassen können, wäre wohl günstiger gewesen....

Nein, ganz gewiss nicht. Steuerfreier Ersatz ist immer vorteilhafter als die Absetzung vom zu versteuernden Einkommen.

Rechne doch mal: Es ist immer besser, 1€ zu bekommen als gezahlte Steuern auf 1€ Einkommen erstattet zu bekommen.

FrauZuhause

Klar, in der Gesamtsumme ist das besser, keine Frage.

Aber ich hab lieber jeden Monat etwas weniger und bekomm dann beim Jahresabschluß ordentlich was raus, als dass ich jetzt monatlich etwas mehr habe und dann beim Jahresabschluß kräftig nachzahle...

MiraC

Dein Mann müsste ein Schreiben bekommen haben das das TG nicht mehr versteuert wird. Da sollte dann auch was zu seiner ersten Tätigkeitsstätte dabei stehen

Wenn er unter vier Jahre kommandiert ist dann zählt sein Arbeitsort nämlich nicht als Tätigkeitsstäte=ihr könnt jede Fahrt absetzen, also alle hin und Rückfahrten!

FrauZuhause

Hallo MiraC,

Ja, das Schreiben gab es und ja, er liegt unter diesen 48 Monaten. Ich hab aber nur gedacht dass dann eben das TG steuerfrei ausbezahlt wird, und wenn die Verwendungsdauer über 48 Monate wäre dann bleibt es eben steuerpflichtig.

Dass das nun auch noch was mit der Tätigkeitsstätte zu tun hat wusste ich nicht. Wenn der Arbeitsort dann aber keine Tätigkeitsstätte ist, was ist er denn dann?
Ich versteh es auch ehrlich gesagt nicht ganz. Wenn ich (also ich als zivil arbeitende Person) irgendwo arbeite, dann darf ich ja nur die tägliche Hin, nicht aber die Rückfahrt absetzen.
Wieso ist das beim pendelnden Soldaten anders?

Und wie und wo schreib ich das rein beim Steuerbogen?

MiraC

Ich muss nachschauen wie das auf dem Steuerformular heißt.
Könnte unter Einsatzwechseltätigkeit fallen. Das gibt es im zivilen auch, wenn dein Mann z.B. ständig zwischen Baustellen pendeln würde und dein Mann nicht ins Büro muss.

tank1911


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